Regierung
Die Regierung des Kaiserreiches beruht auf dem Zusammenwirken dreier Kräfte: der Autorität des Kaisers, der Verantwortung der Lehnsherren und der Beständigkeit der Verwaltung. Keine dieser Säulen vermag für sich allein zu bestehen; erst ihr Zusammenwirken ermöglicht die Führung eines Reiches, das sich über einen ganzen Kontinent erstreckt und Angehörige zahlreicher Völker unter einer gemeinsamen Ordnung vereint.
Der Kaiser steht an der Spitze dieser Ordnung. Er verkörpert das Reich, wacht über Gesetz und Verfassung und bestimmt die grundlegende Richtung seiner Entwicklung. Seine Aufgabe besteht jedoch nicht darin, jede einzelne Angelegenheit persönlich zu entscheiden. Vielmehr überträgt er einen erheblichen Teil der Verantwortung an die verschiedenen Ebenen der Reichsverwaltung.
Diese Verantwortung wird durch die Lehnsherren wahrgenommen. Könige, Fürsten, Statthalter und Fauthen verwalten die einzelnen Teile des Reiches im Namen des Kaisers. Sie sorgen für die Umsetzung der Gesetze, vertreten die Interessen ihrer Lehen und tragen zugleich Verantwortung gegenüber den jeweils höheren Ebenen der Verwaltung. Auf diese Weise entsteht ein Netz gegenseitiger Pflichten, das sich vom Kaiser bis zur kleinsten Fauthei erstreckt.
Die tägliche Führung der Reichsgeschäfte liegt jedoch nur selten in den Händen der Lehnsherren selbst. Diese stützen sich auf ein umfangreiches Berufsbeamtentum aus Schreibern, Richtern, Verwaltern, Vermessern, Archivaren und zahlreichen weiteren Bediensteten. Während einzelne Herrscher kommen und gehen, gewährleisten diese Institutionen die Kontinuität des Reiches und bewahren das Wissen früherer Generationen.
Der Leser mag sich daher fragen, wer das Reich tatsächlich regiert. Die Antwort fällt weniger eindeutig aus, als zunächst zu erwarten wäre. Der Kaiser besitzt höchste Autorität, die Lehnsherren tragen politische Verantwortung, und die Verwaltung sorgt für die praktische Umsetzung ihrer Entscheidungen. Erst das Zusammenwirken dieser Kräfte bildet jene Regierungsordnung, welche das Kaiserreich seit Jahrhunderten trägt und zusammenhält.
Die folgenden Kapitel widmen sich daher zunächst dem Kaiser als oberstem Träger der Reichsgewalt und anschließend dem Lehnswesen, durch welches diese Gewalt im Reich ausgeübt wird.