Kaiserreich Drachenstein

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Gerichtsverfahren Nr.1

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Titus von Aloys 14.11.2003, 20:13

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*mit Hammer klopf*

:veuxin:

Hiermit ist die Verhandlung im Namen des Kaisers Veuxin II. von Drachenstein in dem Fall

Veuxin gegen Tobias dem Eroberer eröffnet.

Ich bitte den Kläger seine Beschwerde vorzutragen.

Tobias der Eroberer 16.11.2003, 16:39

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da es offensichtlich keine Anklageklage oder Staatsanwalt gibt, bitte ich diesen theard zu schließen.

Titus von Aloys 16.11.2003, 17:26

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Ich bitte, den Beklagten Tobias zu schweigen, damit ich begründen kann. Es ist nirgendswo im Gesetz verankert, dass man einen Staatsanwalt braucht, um eine Verhandlung zu tätigen. Es reicht voll und Ganz, dass wir einen Kläger (Veuxin) und einen Beklagten (Tobias) haben, um ein faires gerichtsverfahren durchzuführen.

Ich bitte den Kläger Veuxin mit seiner Begründung der Klage zu beginnen.


Klage



Veuxin II. von Drachenstein

Kläger



gegen



Tobias der Eroberer

Beklagter



Hiermit erhebe ich Klage gegen Tobias den Eroberer wegen übler Nachrede und Bezeichnung als Sadist.

Nachweis: [URL=http://www.tystal.de/drachenstein/wbboard/thread.php?threadid=194&boardid=2&styleid=1&sid=f87d1328fb8dc3e267f60c1edf18cf9e&page=3]http://www.tystal.de/drachenstein/wbboard/thread.php?threadid=194&boardid=2&styleid=1&sid=f87d1328fb8dc3e267f60c1edf18cf9e&page=3[/URL]

16.11.2003, 17:37

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Tobias der Eroberer hatte nicht das Recht mich zu beschimpfen. Ich festige meine Rechtslage unter anderem mit dem Beschluß Tinos Gerechtibus', als er Grifften von Hagen zu einer Bußgeldstrafe von 10 Tuk wegen üblen Beschimpfens bezog.

Titus von Aloys 16.11.2003, 17:41

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Gut, sie können sich wieder setzen.

Herr Eroberer, was haben sie zu ihrer Verteidigung zu sagen?

Tobias der Eroberer 16.11.2003, 20:37

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Vieleicht kennt unser Herr Kläger ja ein bischen das Gesetzbuch, da steht nämlich drinne, dass Straftaten einen Staatsanwalt brauchen.

Im übrigen brauch ich dann auch nen Verteidiger, und sie habn den noch garnicht gefragt ob ich ne Aussage machen will, Frau Salesch ähh... Herr Tinos Gerechtibus.

Dieß aber nur vorab, mein Plädoyer kommt wie folgt:

Ich bin sicher der Geehrte herr Kläger kennt das Wort "Smily" oder hat dieses wort wenigstens schon einmal gehört. Falls sie es nicht kennen sollten, erkläre ich ihnen mal ein wichtiges Smily, dass man am besten nicht Falsch verstehen sollte: ":D"

Dieses Smily drückt ein herzhaftes Lachen aus, und wir häufig in dem Zusammenhang mit einem Witz geschrieben. Es bedeutet für mich ebenfalls, dass der Witz nur ein Witz war, und nicht ernst gemeint war.

Somit Glaube ich, handelt es sich nicht um die Aussage "Er hat mich beschimpft" richtig, sondern es Geht um die Grundsätzliche Bedeutung der Smilys.

Darüber kann man sich viel streiten, und ich glaube es würde wenig sinn machen.

Andere Sache:

Herr Veuxin hat eben mit einer Minute Abstand zwei Beiträge in dem gleichen Thema geschickt. Dieß ist meine Gegenfrage: war das nicht SPAM?

Sie hätten auch auf den "bearbeiten" button klicken können.

;) Aber wie sie sehen können werde ich ein Auge zudrücken, wenn sie auch eins zudrücken.

Titus von Aloys 17.11.2003, 15:33

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Danke Herr Eroberer, sie könne sich setzen. Zu ihrer Aussage kann ich nur sagen, dass ich mich wundere, wer Frau Salesch sein sollte, und das sie die Führung der Verhandlung bitte mir überlassen. Drachenstein hat nichts mit dem Wort "Deutschland" oder wie dieser komische Staat heißt zu tun.

Außerdem bitte ich sie diese "Andere Sache" nicht hier in dieser Verhandlung zu klären.

Herr Veuxin, wollen sie sich zu der Aussage von Herrn Eroberer äußern?

Tobias der Eroberer 17.11.2003, 18:44

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"andere Sache" bedeuted in diesem Fall, dass es keinen direckten bezug gibt, nur einen indireckten.

Titus von Aloys 18.11.2003, 14:49

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Disskutieren sie jetzt nicht mit mir, sonst gibt es Ordnungsgeld!

Ich bitte Herrn Eroberer mir zu berichten, in welchem Paragraphen die Aussage mit dem Staatsanwalt steht.

Ich zitiere den Absatz "Die Justitz" unserer Verfassung:


1. Alle Urteile werden im Namen des Kaisers verkündet und vollstreckt.

2. Die Todesstrafe gilt als ethisch nicht vertretbar und ist abgeschafft worden.

3. Der Richter steht bei einer Gerichtsverhandlung, entgegen Artikel 1 des Grundgesetzes, über dem Angeklagten, dem Kläger und den Rechtsanwälten, Artikel 4 des Grundgesetzes bleibt hiervon jedoch unberührt.

4. Allein der Kaiser kann gefällte Urteile über Strafen wieder aufheben.

5. Die Richter und Staatsanwälte werden vom Kaiser ernannt. Vorschläge zur Ernennung kommen von den Königen und vom Volk in einer Scherbenwahl.

6. Der Kaiserliche Gerichtshof setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, dem obersten Richter und zwei weiteren Richtern.

Das Smiley macht auch nicht alles ungeschehen, es drückt nur Gefühle aus. Wenn sie in sich hineingrinsen, wenn sie mich beschimpfen, dann ist das eher eine schlimmere Beleidigung. Vielleicht wäre ein " ;) " an dieser Stelle eher angebracht gewesen, wenn sie wirklich hätten ausdrücken wollen, dass sie die Beleidigung als Scherz meinen.

Sie, herr Veuxin sind ja auch schließlich Gesetzgeber und können sie dann auch nach belieben verändern.

":D" Bedeutet "*sehrlach*" zb. über einen Witz. Ich meine damit, dass es offensichtlich war, dass ich einen Scherz gemacht habe, sonst hätte ich "X(", ":evil:", oder andere Smilys in dieser Richtung gemacht.

Original von tobias der eroberrer

Sie, herr Veuxin sind ja auch schließlich Gesetzgeber und können sie dann auch nach belieben verändern.



":D" Bedeutet "*sehrlach*" zb. über einen Witz. Ich meine damit, dass es offensichtlich war, dass ich einen Scherz gemacht habe, sonst hätte ich "X(", ":evil:", oder andere Smilys in dieser Richtung gemacht.

SO? Sie finden es also für witzig, wie sie mich beschimpft haben? X(

Titus von Aloys 20.11.2003, 14:36

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So, an dieser Stelle unterbreche mal ihre Disskussion.

Ich schließe nun die Verhörung und fordere Veuxin auf, seine Forderung an Strafe für Herrn Eroberer zu erläutern und diese zu begründen!

Original von Tinos Gerechtibus

So, an dieser Stelle unterbreche mal ihre Disskussion.



Ich schließe nun die Verhörung und fordere Veuxin auf, seine Forderung an Strafe für Herrn Eroberer zu erläutern und diese zu begründen!

Ich fordere eine Vorstrafe und eine Geldstrafe von 5 Tuk.

Die Vorstrafe dient auf jeden Fall als Vorsichtsmaßname, die Geldstrafe halte ich deshalb für sinnvoll, da es jedem missfällt, wenn ihm an den Geldbeutel gefasst wird.

Original von Tinos Gerechtibus

So, an dieser Stelle unterbreche mal ihre Disskussion.



Ich schließe nun die Verhörung und fordere Veuxin auf, seine Forderung an Strafe für Herrn Eroberer zu erläutern und diese zu begründen!

Entschuldigung wenn ich um verzeihung bitten darf, aber Herr Veuxin und Ich haben uns bereits außerhalb des Gerichtes geeinigt. Er will mich doch nicht anklagen, um mir einen Gefallen zu tun, was ich wirklich ausgesprochen nett von ihm finde.

Original von tobias der eroberrer
Original von Tinos Gerechtibus

So, an dieser Stelle unterbreche mal ihre Disskussion.



Ich schließe nun die Verhörung und fordere Veuxin auf, seine Forderung an Strafe für Herrn Eroberer zu erläutern und diese zu begründen!



Entschuldigung wenn ich um verzeihung bitten darf, aber Herr Veuxin und Ich haben uns bereits außerhalb des Gerichtes geeinigt. Er will mich doch nicht anklagen, um mir einen Gefallen zu tun, was ich wirklich ausgesprochen nett von ihm finde.

Verzeihung, *aufsteh*, aber ich habe gemeint, ich werde die Strafe milder ausfallen lassen.

Titus von Aloys 22.11.2003, 08:11

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Gut, dann machen wir jetzt ganz normal weiter. ;)

Danke Herr veuxin. Herr Eroberer, sie können jetzt noch etwas zu ihrer Verteidigung sagen.

ich werde nichts für meine Verteidigung sagen und nehme die Geldstrafe von 5 Tuk an.

Titus von Aloys 22.11.2003, 14:15

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Wie hoch ihre Strafe ausgeht bestimme immer noch ich!!!

Wenn sie nichts mehr zu sagen haben wird hiermit die Verhandlung vertagt. In Kürze werde ich dann das Urteil bekannt geben.:richter: