Kaiserreich Drachenstein

Zur Navigation

[Diskussion] Edikt zum Strafprozessrecht

3.074 Aufrufe, 61 Beiträge.

Ehrenwerte Mitglieder des Reichsconciliums,

die ehrenwerte Gräfin Cara d'Anjalia stellte eine schriftliche Bitte für eine Diskussion zu einem Edikt zum Strafprozessrecht, ich erteile der Bittstellerin das erste Wort, anschließend haben die ehrenwerten Mitglieder des Reichsconciliums die Möglichkeit sich zu Wort zu melden.

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 21:26

2 zitieren melden

Vielen Dank, ehrenwerte Reichskanzlerin.

Vor kurzer Zeit wurden zwei junge Mädchen an meinem Hof verhaftet und in kaiserlichen Gewahrsam genommen, weil eine von ihnen des Mordes bezichtigt wird. Nichts liegt mir ferner, als seiner kaiserlichen Exzellenz Willkür zu unterstellen, doch der Vorfall hat mich nachdenklich gemacht. Wollen wir weiterhin in einem Reich leben, in dem Verhaftungen ohne gesetzliche Grundlage stattfinden können? Ich bin der Überzeugung, dass wir alle von Regelungen in diesem Bereich profitieren: unschuldige Bürger, weil sie sich keiner Willkür ausgesetzt sehen können, und Herrscher jedes Ranges, weil wir uns keinen Willkürvorwürfen ausgesetzt sehen.

Wir sollten darüber sprechen, wie wir Verhaftungen und die Haftzeit selbst regeln können, und darüber reden, welche Maßnahmen wir Bürger noch gegen staatliche Willkür treffen können. Und wir sollten klare Regeln aufstellen, die jeder Bürger achten und verstehen kann.

Habt Ihr auch konkrete Gedanken dazu, Gräfin Cara? :)

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 21:49

4 zitieren melden

Hätte ich bereits einen konkreten Ediktvorschlag, hätte ich diesen selbstverständlich bereits eingebracht, Exzellenz. :) Ich bin aber natürlich gerne bereit, meine persönlichen Vorstellungen genauer darzustellen..

Eine Verhaftung sollte nur mit einem vorherigen richterlichen Beschluss möglich sein. Meiner Meinung nach sollte ein Richter einen solchen Beschluss erlassen dürfen, wenn eine voraussichtlich erfolgreiche Klage gegen jemanden eingereicht wurde, dessen Flucht zu befürchten ist, und sonst nicht.

Während der Haftzeit sollte die Rechtmäßigkeit der Haft überprüft werden können, und zwar durch einen unabhängigen Richter. Und vor allem sollte Verhafteten in dieser Zeit rechtskundiger Beistand zurseite gestellt werden, und zwar kostenlos, wenn sie keinen bezahlen können.

Das klingt alles sehr bürokratisch. Bis ein Richter den Beschluss erlässt, ist der Kriminelle doch schon über alle Berge! Da ist es doch einfacher, ihn vorsorglich festzunehmen und dann freizulassen, wenn er doch kein Krimineller ist.

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 22:18

6 zitieren melden

Das hängt doch vollkommen davon ab, welche Richter unter welchen Formvorschriften den Beschluss erlassen können. Und es dürfte einem Richter nicht schwer fallen, gleich nach Eingang der Klageschrift einen Haftbeschluss zu erlassen, der unmittelbar durchgesetzt werden könnte.

Aber wozu das Risiko eingehen, Gräfin Cara? ?(

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 22:52

8 zitieren melden

Artikel 21 der Verfassung, die Würde des Wesens ist unantastbar. Artikel 26 der Verfassung, in die Freiheit eines Bürgers darf nur aufgrund von Edikt oder Verfassung eingegriffen werden. Die Vefassung zu beachten erachte ich für ein wichtiges Ziel. Das Risiko, dass ein Bürger verklagt wird und es schafft, in den fünf Minuten zu entkommen, die der Richter braucht, um einen Beschluss auszufertigen, halte ich bei allem Respekt für vernachlässigbar.

Schüttelt missbilligend den Kopf.

Gräfin Cara, lest Ihr keine Abenteuerromane? Diese fünf Minuten sind alles, was der sympathische Schurke benötigt, um seiner Geliebten einen Lebewohlkuss zu geben und durch das Fenster im ersten Stock auf sein Pferd im Hof zu springen und in den Sonnenuntergang zu reiten, kurz bevor der Milizhauptmann die Tür zum Schlafzimmer aufstößt, aber nur noch die tugendhafte Maid vorfindet, die den Namen ihres Geliebten noch nie gehört hat!

Ist sichtlich agitiert, beruhigt sich dann aber wieder etwas.

Wir können hier aber die Verfassung einfach beachten, indem wir den Milizen per Edikt erlauben, auf Beschluss eines Lehnsherren hin einen Bürger für höchstens einen Tag in Gewahrsam zu halten. Dann hat der Richter Zeit für einen Beschluss, und die Milizen werden in ihrer für das Reich wichtigen Arbeit nicht behindert.

Was die Würde des Wesens damit allerdings zu tun hat, ist mir schleierhaft. Unsere Gefängniszellen sind höchst würdevoll!

Exzellenz, ich muss euch bitten nicht allzu aufbrausend zu werden, wir wollen diese Diskussion zum Wohle aller auf einem angemessenem Niveau halten.

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 23:15

11 zitieren melden

Cara hört den höchst überzeugenden Ausführungen des Kaisers zum Schurkenleben mit hochgezogenen Augenbrauen zu und beschließt, nicht näher auf sie einzugehen.

Selbstverständlich können wir das, und auch damit ist ein rechtlicher Rahmen geschaffen, womit wir wieder an einem Strang ziehen würden. Genau aus diesem Grund wollte ich ja erst eine Diskussion, bevor ich einen Ediktvorschlag ausformuliere.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen in der Praktikabilität und es einem jeden Bürger unter bestimmten Voraussetzungen gestatten, einen anderen festzunehmen und in den Gewahrsam seines Lehnsherren zu überführen. Der Gewahrsam dürfte auch hier natürlich nicht länger als einen Tag dauern. Die Voraussetzungen für einen solchen Bürgerarrest müssten natürlich noch strenger sein als die für einen durch staatliche Gewalt.

Bürgerarrest, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird?

Und Beschluss des Lehnsherren, wenn es sehr wahrscheinlich erscheint, dass jemand die ihm vorgeworfene Tat begangen hat und wenn konkrete Gefahr besteht, dass er sonst flüchtet?

Vielleicht könnte man auch eine Haft vor Klageerhebung ermöglichen, die dann aber nur durch richterlichen Beschluss.

Zweifelsohne, Ihr habt recht, Gräfin Caranêdúnie. Das Wohl unseres Reiches liegt mir nur sehr am Herzen. :)

Ist etwas verstimmt, dass die Reichskanzlerin ihn vor Gräfin Cara so schlecht dastehen lässt.

[url=http://media.tumblr.com/tumblr_lacgueJGUx1qc56t6.png]I made you... and I can break you just as easily![/url] :D

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 23:22

13 zitieren melden

Denkt sich, dass der Kaiser heute aber besonders empfindlich ist.

Gräfin Cara, es freut mich außerordentlich, dass Ihr meinen Gedankengang so schnell auffassen konntet. Ich erwarte mit Spannung Euren Ediktvorschlag. :)

Dafür habe ich vollstes Verständnis, ich möchte ihnen auch keineswegs böse Absichten vorwerfen. Aber um zum Thema zurückzukehren, die Möglichkeit der Inhaftierung würde ich sogar auf 72 Stunden setzen um dem Richter ausreichend Zeit zu geben, man könnte es sogar soweit ausbreiten, dass die Miliz bei dringendem Tatverdacht die Person 72 Stunden festhalten darf. Zum Beispiel wenn die Person von der Miliz bei der Tat gesehen wurde.

Das klingt weise, ehrenwerte Reichskanzlerin. :)

Ich bin erfreut, dass meine Überlegungen hier Zustimmung finden.

Cara d'Anjalia 08.12.2014, 23:32

18 zitieren melden

Im Gegenzug freut es mich außerordentlich, dass Ihr an meinem spontan improvisierten Vorschlag nichts kritikwürdiges findet. :)

Dennoch würde es mich auch noch sehr interessieren, was die anderen Mitglieder des Reichsconciliums zu dieser Thematik denken.

08.12.2014, 23:34

19 zitieren melden

Dammit ich muss schneller schreiben.

Persönlich würde ich den dringenden Tatverdacht bereits zur Voraussetzung machen, dass überhaupt inhaftiert werden darf. Allerdings wäre es wohl in der Tat eine weise Idee, den Arrest auf 72 Stunden auszuweiten.

Gräfin Cara, wie würdet Ihr diese Ideen in einem Edikt formulieren?