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Veuxin Ton Wilmhhrim
1. Wer der Wanderergilde beitritt, muss irgendeine Art von Waldläufer, Wanderer, Mitglied eines Wandernden Ritterordens, ein Bänkelsänger oder ein sonstiger Freund des Waldes, der Natur, des Lebens und der Komplexität der Dinge sein.
2. Mitglieder anderer Gilden dürfen der Wanderergilde nicht beitreten.
3. Mitglieder der Wanderergilde dürfen in alle Zunfthäuser der Gilde eintreten. Sie müssen dort versorgt werden und bekommen ein Bett oder einen Platz am Kamin sowie Decken und Felle zur Verfügung gestellt. Als Gegenleistung müssen sie den Herrn des Hauses als Oberhaupt unter seinem Dach anerkennen und ihm gehorchen, solange sie in seinem Zunfthaus wohnen. Ausserdem müssen sie Abends eine Geschichte erzählen oder einen Epos beziehungsweise eine Ballade vortragen.
4. In einem Zunfthaus darf kein unzüchtiges Verhalten stattfinden.
5. Mitglieder, die der Gilde Schande bereiten, müssen mit dem Rauswurf aus der Gilde rechnen.
6. Die Gildenführung besteht aus einem Oberhaupt, einem Buchführer und einem Vertreter.
7. Die Gildenmitglieder sollten durch Gesang, Tanz oder Geschichtenerzählerei die breite Öffentlichkeit und das gemeine Volk unterhalten.
8. Gaukler sollten der Wanderergilde nicht beitreten, sie gelten als Rufschädigend.
9. Ein Gildenmitglied sollte ein anderes Gildenmitglied unter seinem Dach - sofern es eines besitzt - wohnen lassen und es verpflegen, wenn das zweite Mitglied nicht gegen Regel 3 oder 4 verstößt.
10. Alle Gildenmitglieder sollen in friedlicher Symbiose voneinander Lernen und Leben, dafür wurde diese Gilde gegründet. Ihr Erkennungszeichen ist der Oben abgebildete Baum mit dem Spruch "Veuxin Ton Wilmhhirim" - Wanderer der Wälder.