Kaiserreich Drachenstein

Zur Navigation

Verfassung - Dienst des Kaiserlichen Amtes

2.333 Aufrufe, 3 Beiträge.

Das Kaiserliche Amt hat eine professionell gesetzte Version der Verfassung für den Hausgebrauch herausgegeben. Diese wird auf kaiserliche Kosten gedruckt und im Reich verteilt.

Damit ihr euch was über's Bett hängen und auswendig lernen könnt. :P

[URL=http://www.drakestrin.de/verfassung-v1.6.pdf]Hier entlang...[/URL]

Avinash Volmar 08.04.2009, 20:06

2 zitieren melden

Sollte es bei Artikel 32 [Stadtgerichtshof] Abschnitt b nicht heißen:

"(b) Er ist zuständig für jeweils eine Stadt und wird spätestens zwei Wochen, nachdem die Bürgerzahl in einer Stadt über zwei reelle Bürger steigt, begründet."

?

Ähm, natürlich hast Du Recht...ist geändert. :))