Ich würde vorschlagen:
"Wer sich als eine andere existierende Person ausgibt als sich selbst, wird mit mindestens drei Monden Kerker bestraft."
:)
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Ich würde vorschlagen:
"Wer sich als eine andere existierende Person ausgibt als sich selbst, wird mit mindestens drei Monden Kerker bestraft."
:)
eine hervorragende Idee.
Ich finde den Vorschlag auch gut, ich würde aber 4 Monate vorschlagen und dass eine Art Kontrolle eingeführt wird, dass er wenigstens in einem gewissen Zeitrahmen noch überwacht wird!
Mit den vier Monaten wäre ich prinzipiell einverstanden,
Mit der Überwachung besteht halt das Problem der Bezahlung: Die Agenten des Drakischen Geheimdienstes sind schon sehr ausgelastet.
Bisher sind diese Vorschläge erarbeitet worden:
``Befindet der Richter einen Amtsinhaber für schuldig, sein Amt sträflich vernachlässigt oder für eigene Zwecke missbraucht zu haben, so kann er diesen mit einer Geldstrafe in der Höhe des diesem zustehenden Gehaltes bestrafen. Im wiederholten Falle kann bis zu einer dreifachen Gehaltsrückzahlung bestraft werden. Spätestens bei der dritten strafpflichtigen Ermahnung ist der Richter mit dem Zuspruch des Reichsconcils dazu ermächtigt den Delinquenten aus Amt und Würden zu entheben.´´
"Wer unrechtmäßig in den Besitz von Eigentum gelangt, wird mit Haft so viele Tage bestraft, wie das Eigentum in zehnten Ten wert ist. "
"Wer versucht, unrechtmäßig in den Besitz von Eigentum zu gelangen, wird mit Haft so viele Tage bestraft, wie das Eigentum in hunderten Ten wert ist. "
"Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss ermordet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen achtzig Jahren Haft und dem Tode bestraft."
oder
"Wer versucht, eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Bechluss zu ermorden, wird je nach härte mit einer Strafe zwischen vierzig und achtzig Jahren Haft bestraft. "
"Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss im rechten Kampf tötet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen fünf und zehn Jahren Haft bestraft, hat er zuerst angegriffen, wurde er jedoch angegriffen, so darf er dafür nicht bestraft werden. "
"Wer unrechtmäßig ein geschlossenes Grundstück betritt, wird mit Haft in Tagen so viele drakische Morgen bestraft, addiert mit der Dauer in drakischen Minuten, wie er nachweislich Fuß auf das Grundstück gesetzt hat. "
oder
"Wer versucht, unrechtmäßig ein geschlossenes Grundstück zu betreten, wird mit Haft in Tagen so viele drakische Morgen bestraft, wie das Grundstück an der längsten Seite lang ist. "
``Wer die gewaltsame Absetzung eines Landesoberhauptes, des Kaiseres, oder eines Beamten fordert oder ausführt, wird mit Kerker für mindestens 10 Jahre bestraft. Die Höchstgrenze hierbei liegt für die Propagierung bei 20, für der Durchführung ist die Verhängung der Todesstrafe möglich´´
"Wer sich als eine andere existierende Person ausgibt als sich selbst, wird mit mindestens drei Monden Kerker bestraft." (dies wird noch diskutiert)
Weitere von mir ausgearbeitete Vorschläge:
``Wer zu Hass zwischen den verschiedenen Völkern Drachensteins aufruft, wird bestraft mit Kerkerhaft von mindestens 30 Jahren, in besonders schweren Fällen mit dem Tod´´
``Wilderung wird mit mindestens drei Jahren Haft bestraft, höchstens aber mit Zehn´´
``Wer Falschinformationen oder Gerüchte in Umlauf bringt, die die Stabilität des Reiches beinträchtigen können, hat mindestens 10 Tuk zu bezahlen, höchstens aber 100 Tuk zusätzlich einer zweijährigen Kerkerhaft´´
Die Neuvorschläge heiße ich gut, dennoch sind 10 bis 100 Tuk etwas viel - ich würde einen bis zehn Tuk vorschlagen. Die Kerkerhaft ist angemessen.
Zu den allgemeinen Informationen vor dem Strafregister ist zu zählen, dass eine Geldstrafe in eine Haftstrafe umgesetzt werden kann, im Verhältnis ein Fünftel Tuk = Ein Tag Haft.
Kapitalverbrechen sind solche Verbrechen, bei denen ein Wesen zu Tode kommt.
Desweiteren würde ich in Verbrechen und Vergehen unterteilen.
Bevor wir über die Strafen an sich diskutieren, wäre vielleicht zu klären, was wir überhaupt alles als Tatbestand werten.
Straftaten gegen die Monarchie
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)
Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u. a.)
Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede u. a.)
Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)
Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)
Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)
Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)
Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.)
Steuerdelikte
Rauschgiftdelikte
Verkehrsdelikte
Waffendelikte
Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz
Kriegsverbrechen
Urheberrechtsdelikte.
Oi hier gehts ja mal richtig rund xD
Ich hoffe, dass ich nie irgendwas aus versehen verbreche^^
Soll das eine Kritik an der drakischen Gesetzgebung sein? :P
Najafalls das Grultbrot jemals unter die Rauschgiftdelikte kommt, dann hat Arldroy ein gewaltiges Problem xD