Kaiserreich Drachenstein

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[ Diskusion ] Strafedikt

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Ich würde vorschlagen:

"Wer sich als eine andere existierende Person ausgibt als sich selbst, wird mit mindestens drei Monden Kerker bestraft."

:)

eine hervorragende Idee.

Sedwen Zars 08.02.2007, 19:12

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Ich finde den Vorschlag auch gut, ich würde aber 4 Monate vorschlagen und dass eine Art Kontrolle eingeführt wird, dass er wenigstens in einem gewissen Zeitrahmen noch überwacht wird!

Mit den vier Monaten wäre ich prinzipiell einverstanden,

Auch wenn das für einen Spieler eine sehr lange Zeit ist...

Mit der Überwachung besteht halt das Problem der Bezahlung: Die Agenten des Drakischen Geheimdienstes sind schon sehr ausgelastet.

Bisher sind diese Vorschläge erarbeitet worden:

``Befindet der Richter einen Amtsinhaber für schuldig, sein Amt sträflich vernachlässigt oder für eigene Zwecke missbraucht zu haben, so kann er diesen mit einer Geldstrafe in der Höhe des diesem zustehenden Gehaltes bestrafen. Im wiederholten Falle kann bis zu einer dreifachen Gehaltsrückzahlung bestraft werden. Spätestens bei der dritten strafpflichtigen Ermahnung ist der Richter mit dem Zuspruch des Reichsconcils dazu ermächtigt den Delinquenten aus Amt und Würden zu entheben.´´

"Wer unrechtmäßig in den Besitz von Eigentum gelangt, wird mit Haft so viele Tage bestraft, wie das Eigentum in zehnten Ten wert ist. "

"Wer versucht, unrechtmäßig in den Besitz von Eigentum zu gelangen, wird mit Haft so viele Tage bestraft, wie das Eigentum in hunderten Ten wert ist. "

"Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss ermordet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen achtzig Jahren Haft und dem Tode bestraft."

oder

"Wer versucht, eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Bechluss zu ermorden, wird je nach härte mit einer Strafe zwischen vierzig und achtzig Jahren Haft bestraft. "

"Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss im rechten Kampf tötet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen fünf und zehn Jahren Haft bestraft, hat er zuerst angegriffen, wurde er jedoch angegriffen, so darf er dafür nicht bestraft werden. "

"Wer unrechtmäßig ein geschlossenes Grundstück betritt, wird mit Haft in Tagen so viele drakische Morgen bestraft, addiert mit der Dauer in drakischen Minuten, wie er nachweislich Fuß auf das Grundstück gesetzt hat. "

oder

"Wer versucht, unrechtmäßig ein geschlossenes Grundstück zu betreten, wird mit Haft in Tagen so viele drakische Morgen bestraft, wie das Grundstück an der längsten Seite lang ist. "

``Wer die gewaltsame Absetzung eines Landesoberhauptes, des Kaiseres, oder eines Beamten fordert oder ausführt, wird mit Kerker für mindestens 10 Jahre bestraft. Die Höchstgrenze hierbei liegt für die Propagierung bei 20, für der Durchführung ist die Verhängung der Todesstrafe möglich´´

"Wer sich als eine andere existierende Person ausgibt als sich selbst, wird mit mindestens drei Monden Kerker bestraft." (dies wird noch diskutiert)

Weitere von mir ausgearbeitete Vorschläge:

``Wer zu Hass zwischen den verschiedenen Völkern Drachensteins aufruft, wird bestraft mit Kerkerhaft von mindestens 30 Jahren, in besonders schweren Fällen mit dem Tod´´

``Wilderung wird mit mindestens drei Jahren Haft bestraft, höchstens aber mit Zehn´´

``Wer Falschinformationen oder Gerüchte in Umlauf bringt, die die Stabilität des Reiches beinträchtigen können, hat mindestens 10 Tuk zu bezahlen, höchstens aber 100 Tuk zusätzlich einer zweijährigen Kerkerhaft´´

Die Neuvorschläge heiße ich gut, dennoch sind 10 bis 100 Tuk etwas viel - ich würde einen bis zehn Tuk vorschlagen. Die Kerkerhaft ist angemessen.

10 800 bis 108 000 Euro - nichts für die Portokasse. ^^

Zu den allgemeinen Informationen vor dem Strafregister ist zu zählen, dass eine Geldstrafe in eine Haftstrafe umgesetzt werden kann, im Verhältnis ein Fünftel Tuk = Ein Tag Haft.

Kapitalverbrechen sind solche Verbrechen, bei denen ein Wesen zu Tode kommt.

Desweiteren würde ich in Verbrechen und Vergehen unterteilen.

Ein Vergehen ist laut Wikipedia: "Nach dem deutschen Strafrecht sind Vergehen Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht sind und / oder Geldstrafe. Alle anderen Straftaten sind Verbrechen."

Wikipedia listet auf als Verbrechen:

Hochverrat gegen den Bund (§ 81 StGB)

Hochverrat gegen ein Land (§ 82 StGB)

Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 StGB)

Landesverrat (§ 94 StGB)

Landesverräterische Ausspähung (§ 96 StGB)

Friedensgefährdende Beziehungen (§ 100 StGB)

Nötigung von Verfassungsorganen (§ 105 StGB)

Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB)

Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB)

Unterstützung terroristischer Vereinigungen (§ 129a Abs. 5 StGB)

Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129 b StGB)

Geldfälschung (§ 146 StGB)

Fälschung von Zahlungskarten und Vordrucken für Euroschecks (§ 152 a StGB)

Meineid (§ 154 StGB)

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 a StGB)

Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176 b StGB)

Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)

Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 Abs. 4 StGB)

Mord (§ 211 StGB)

Aussetzung (§ 221 Abs. 2 und Abs. 3 StGB)

Völkermord (§ 6 VStGB)

Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 Abs. 3 StGB)

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 Abs. 3 StGB)

Menschenraub (§ 239 Abs. 3 und Abs. 4 StGB)

Erpresserischer Menschenraub (§ 239 a StGB)

Geiselnahme (§ 239 b StGB)

Schwerer Bandendiebstahl (§ 244 a StGB)

Raub (§ 249 StGB)

Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)

Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)

gewerbsmäßige Bandenhehlerei ( § 260 a StGB)

Brandstiftung (§ 306 StGB)

Schwere Brandstiftung (§ 306 a StGB)

Besonders schwere Brandstiftung (§ 306 b StGB)

Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306 c StGB)

Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 StGB)

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB)

Missbrauch ionisierender Strahlen (§ 309 StGB)

Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens (§ 310 StGB)

Herbeiführen einer Überschwemmung (§ 313 StGB)

Gemeingefährliche Vergiftung (§ 314 StGB)

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 Abs. 3 StGB)

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316 a StGB)

Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316 c StGB)

Rechtsbeugung (§ 339 StGB)

Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB)

Vollstreckung gegen Unschuldige (§ 345 StGB)

Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)

Bevor wir über die Strafen an sich diskutieren, wäre vielleicht zu klären, was wir überhaupt alles als Tatbestand werten.

Folgende Punkte sind größtenteils aus dem Strafgesetzbuch Deutschlands übernommen und leicht überarbeitet.

Straftaten gegen die Monarchie

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Landfriedensbruch u. a.)

Straftaten gegen die Rechtspflege (Meineid, uneidliche Falschaussage u. a.)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kindesmissbrauch, Menschenhandel u. a.)

Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede u. a.)

Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung u. a.)

Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug u. a.)

Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)

Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, unterlassene Hilfeleistung u. a.)

Straftaten im Amt (Bestechlichkeit, Rechtsbeugung u. a.)

Steuerdelikte

Rauschgiftdelikte

Verkehrsdelikte

Waffendelikte

Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz

Kriegsverbrechen

Urheberrechtsdelikte.

Hagorn 16.06.2008, 17:44

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Oi hier gehts ja mal richtig rund xD

Ich hoffe, dass ich nie irgendwas aus versehen verbreche^^

Soll das eine Kritik an der drakischen Gesetzgebung sein? :P

Hagorn 16.06.2008, 20:30

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Najafalls das Grultbrot jemals unter die Rauschgiftdelikte kommt, dann hat Arldroy ein gewaltiges Problem xD

Ein paar Strafbestände würde ich simulationsbedingt rausnehmen, weil sie mir doch allzu modern erscheinen.

Des da wären:

Kriegsverbrechen

Urheberrechtsdelikte

Straftaten gegen die Umwelt (Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen u. a.) (siehe auch Umweltstrafrecht)

Rauschgiftdelikte

Kriegsverbrechen sind uralt, das geht von Fahnenflucht bis Schändung und Brandschatzung und wird seit jeher bestraft, schon in der Antike war das Gang und Gäbe.

Der Begriff "Urheberrecht" ist zwar modern, aber der Tatbestand, das Werk eines anderen als sein eigenes auszugeben, existierte auch bereits im alten Rom.

Straftaten gegen die Umwelt würde ich im Bereich "Vernichtung der Lebensgrundlagen anderer" einordnen, also, dass man etwa keine Flüsse vergiften darf, keine Wälder fällen, womit man anderen ihren Lebensraum nimmt, oder Felder versalzen. Also in dem Sinne, dass man mit dem, was die Drachensteiner zum Leben brauchen, sinnvoll umgehen soll, um keine nationale Hungersnot oder ähnliches hervorzurufen, nicht im Sinne von "Wir haben die Erde nur geborgt". ^^

Rauschgiftdelikte: Es gibt momentan schon ein relativ strenges Gesetz gegen Alkohol und Nikotin in Drachenstein, da würde das dazupassen. :)

Na, ob Schändung und Brandschatzung wirklich so häufig bestraft wurden, ist doch anzuzweifeln, aber ok, wir sind ja halbwegs zivilisiert.

Zum Urheberrecht: Da würde ich aber für ein ziemlich lasches eintreten.Kopieren ist ja nicht gleich als-eigene-Kreation ausgeben.

Die von dir dargelegte Sicht von Umweltdelikten kann ich auch so annehmen. Es sollte halt wirklich realistisch sein. In einer feudalen gesellschaft interessiert es schließlich niemanden, ob man Wale tötet oder eigene Wälder vollständig abholzt, wenn man in deren besitz ist.

Das strenge Gesetz gegen Alkohol und Nikotin wird wohl nicht angewendet ;) :met:

Urheberrecht: Ja, kopieren dürfte problemlos möglich sein, lediglich das Für-Sein-Werk-Ausgeben halt bestrafen als Hochstaplerei.

Bei den Umweltdelikten stimme ich Dir zu. :) Wilderung könnten wir in den Bereich aufnehmen, im Mittelalter immerhin Grund zur Todesstrafe.

Zu Alkohol und Nikotin: "Alkohol ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zwei oder mehr beträgt. ", mit anderen Worten, bei unter 33% isses legal. ;)