Kaiserreich Drachenstein

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[ Diskusion ] Strafedikt

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Nun steht der Gerichtshof schon seit geraumer Zeit leer.

Ich frage jetzt: Ist der Drachensteiner so gesetzestreu?

Ich sage: Der gemeine Drachensteiner ist ein guter Bürger, Von ihm ist auf der Welt nicht oft ein zweiter zu finden, doch auch in unseren geliebten Landen streichen Diebe umher und Räuber lauern armen, rechtsschaffenden Bürgern auf.

Wir müssen nun also Gesetze schaffen, um diese nach ihrer Ergreifung auch rechtens verurteilen zu können.

Ich hoffe alle Mitglieder dieses hohen reichsconcils werden es nicht an Eifer fehlen lassen, neue Teile des Ediktes auszuarbeiten, sodass wir am Ende ein wirksames Rechtssystem darauf aufbauen können.

06.11.2006, 20:31

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Ich beginne nun mit einem wohl noch nicht perfekten ersten Vorschlag für einen Teil des Ediktes:

Unterschlagung und Vernachlässigung

Befindet der Richter einen Amtsinhaber für schuldig, sein Amt sträflich vernachlässigt oder für eigene Zwecke missbraucht zu haben, so kann er diesen mit einer Geldstrafe in der Höhe des diesem zustehenden Gehaltes bestrafen. Im wiederholten Falle kann bis zu einer dreifachen Gehaltsrückzahlung bestraft werden. Spätestens bei der dritten strafpflichtigen Ermahnung ist der Richter mit dem Zuspruch des Reichsconcils dazu ermächtigt den Delinquenten aus Amt und Würden zu entheben.

Das finde ich sehr gut. :)

Auch wichtig fände ich grundlegende Regelungen:

"Wer unrechtmäßig in den Besitz von Eigentum gelangt, wird mit Haft so viele Tage bestraft, wie das Eigentum in zehnten Ten wert ist. "

"Wer versucht, unrechtmäßig in den Besitz von Eigentum zu gelangen, wird mit Haft so viele Tage bestraft, wie das Eigentum in hunderten Ten wert ist. "

"Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss ermordet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen achtzig Jahren Haft und dem Tode bestraft. "

"Wer versucht, eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Bechluss zu ermorden, wird je nach härte mit einer Strafe zwischen vierzig und achtzig Jahren Haft bestraft. "

"Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss im rechten Kampf tötet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen fünf und zehn Jahren Haft bestraft, hat er zuerst angegriffen, wurde er jedoch angegriffen, so darf er dafür nicht bestraft werden. "

"Wer unrechtmäßig ein geschlossenes Grundstück betritt, wird mit Haft in Tagen so viele drakische Morgen bestraft, addiert mit der Dauer in drakischen Minuten, wie er nachweislich Fuß auf das Grundstück gesetzt hat. "

"Wer versucht, unrechtmäßig ein geschlossenes Grundstück zu betreten, wird mit Haft in Tagen so viele drakische Morgen bestraft, wie das Grundstück an der längsten Seite lang ist. "

Damit wären Diebstahl, Mord und Einbruch behandelt. :)

Meint ihr mit zehntem Ten den zehntl Teiles eines Ten oder aber 10 Ten?

Wir sollte auch einführen, dass der Betroffene auf eine Durchführung der Strafe verzichten kann, beispielsweise, wenn sein Grundstück unrechtmäßig betreten wird.

Ich meine 10 Ten. Mir ist keine exaktere und griffigere Formulierung eingefallen...

Das mit dem Verzicht auf die Durchführung müsste man noch als "Außergerichtliche Einigung" einbringen.

Sedwen Zars 06.11.2006, 23:12

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hmm ich finde dir Ideen bisher gut, aber z.b.

von Veuxin:

Wer eine Person ohne rechtmäßigen kaiserlichen Beschluss im rechten Kampf tötet, wird je nach Härte mit einer Strafe zwischen fünf und zehn Jahren Haft bestraft, hat er zuerst angegriffen, wurde er jedoch angegriffen, so darf er dafür nicht bestraft werden. "

damit kann ich noch net ganz warm werden... was ist, wenn der angegriffene ein Mistkerl ist, der den anderen mit sehr verletzenden Beleidigungen gekränkt hat und dann eine falsche Geste als Angriff wertet.... naja da müssen wir noch feilen^^

Gegen Beleidigungen haben wir ja noch nix, da kommt sicher noch was. :)

Und "und dann eine falsche Geste als Angriff wertet": Naja, wenn jemand sein Schwert zieht und mir dann mit einem starken Schlag den Schädel damit spalten will..."falsche Geste" ;)

...was er damit wohl kaum gemeint haben wird...

Nunja, ich frage mich ernsthaft, wie betrunken man sein muss, um nicht mehr zwischen Angriff und "falscher Geste" unterscheiden zu können...

das drachensteinische Met hat es schon in sich :))

Sedwen Zars 08.11.2006, 17:01

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allerdings! ;)

Aber das hier ist nunmal ein Edikt über Strafen und nicht über drakischen Met. :P

Ich weise die Mitglieder des Reichsconcils darauf hin, dass sie nicht daran gehindert werden, neue Vorschläge zu erarbeiten, wobei sich der Reichskanzler natürlich nicht ausschließt.

Ein lobenswerter Hinweis. ;)

``Wer die gewaltsame Absetzung eines Landesoberhauptes, des Kaiseres, oder eines Beamten fordert oder ausführt, wird mit Kerker für mindestens 5 Jahre bestraft. Die Höchstgrenze hierbei liegt für die Propagierung bei 10, für der Durchführung bei 30 Jahren´´

Sehr gut, aber ich würde die Höchstgrenzen höhersetzen, gerade die gewaltsame Absetzung eines Königs oder eines Kaisers wäre eigentlich Grund zur Todesstrafe.

Sedwen Zars 19.01.2007, 17:26

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Hmmm ja so mindestens 10 -20 Jahre und bis oben hin (fast) keine Grenze....

Todesstrafe würde ich ja persönlich ganz abschaffen!

Bedenke, wir sind im tiefsten Mittelalter. ;) Deswegen entschuldige bitte auch den folgenden Schwachsinn von Veuxin. ^^

Aber Sedwen, die Todesstrafe ist doch eine Erlösung der armen Sünder von ihrer nicht mehr zu tilgenden Schuld! :]

Wie ihr wünscht:

``Wer die gewaltsame Absetzung eines Landesoberhauptes, des Kaiseres, oder eines Beamten fordert oder ausführt, wird mit Kerker für mindestens 10 Jahre bestraft. Die Höchstgrenze hierbei liegt für die Propagierung bei 20, für der Durchführung ist die Verhängung der Todesstrafe möglich´´

Haben die werten Herren noch andere Vorschläge zu machen?

Sedwen Zars 02.02.2007, 18:42

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Hmm da habt ihr wohl Recht mein lieber Kaiser! Verzeiht ich hab für einen Augenblick daran nicht gedacht

Bei sich denkt Sedwen, dass es unrecht ist Menschen zu töten, nur weil sie was falsches getan haben. Man sollte ihn zumindest die Chance geben sich zu ändern!

Aber für den Moment ist es wohl besser so, als pure Abschreckung und "Sicherheitsmasnahme"