Kaiserreich Drachenstein

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[Diskussion] Ungültigkeit einzelner Stimmen

1.252 Aufrufe, 4 Beiträge.

Tobias der Eroberer 21.12.2005, 17:51

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Da ein aktueller Vorfall vorhanden ist, hier die Diskussion:

Wie ist mit ungültigen Stimmen zu verfahren?

Sollen diese einfach gestrichen werden?

Oder die Wahl als ungültig erklärt und wiederholt werden...?

Mir persönlich wäre die erste Vatiante ganz recht, falls niemand etwas dagegen haben sollte, ansonsten kann man auch in diesem Fall die zweite Variante anwenden und über eine Ediktsändernug nachdenken.

Stellt sich die Frage: Ist dieses auf Reichsebene gemeint oder auf Provinzebene? Auf ersterer würde ich, solange sich nachvollziehen lässt, von wem die Stimme kommt, die Stimme einfach streichen, auf zweiterer ist das ja Sache der jeweiligen Provinzen.

Tobias der Eroberer 21.12.2005, 18:45

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Reichsebene.

Also erste Variante?

Was meinen die Anderen?

Gibt es Einspruch?

Ja, erste Variante.