Da ein aktueller Vorfall vorhanden ist, hier die Diskussion:
Wie ist mit ungültigen Stimmen zu verfahren?
Sollen diese einfach gestrichen werden?
Oder die Wahl als ungültig erklärt und wiederholt werden...?
Mir persönlich wäre die erste Vatiante ganz recht, falls niemand etwas dagegen haben sollte, ansonsten kann man auch in diesem Fall die zweite Variante anwenden und über eine Ediktsändernug nachdenken.