Angelehnt an die [url=http://drakestrin.de/forum/thread.php?threadid=649&boardid=22&styleid=1&sid=1bb571ddf1b2101c0aa640a128a81f1e]frühere Version[/url], aber mit änderungen wegen Esturien.
Edikt über militärische Unterstützung des Kaiserreichs
Hiermit verordnet Kaiser Veuxin II. von Drachenstein, dass alle Könige und Tha'ans dem Kaiser nach folgenden Regeln militärische Unterstützung bieten müssen:
1. Jeder König oder Tha'an ist auf Geheiß des Kaisers oder im Kriegsfalle dazu verpflichtet, dem Kaiser als obersten Heerbefehlshaber und dem Kaiserreich als Einheit seine Mannen zur Verfügung zu stellen.
2. Jede Provinz muss mindestens 50 000 bewaffnete Mannen zur Verfügung stellen.
3. Jedes Haus muss mindestens 10 000 bewaffnete Mannen zur Verfügung stellen.
4. Die Ausbildung der Mannen unterliegt den Königen und Tha'ans.
5. Die Mannen können unter eigenem Kommando zur eigenen Verteidigung eingesetzt werden, wenn kein Krieg ausgerufen wurde.
6. Die Mannen müssen diszipliniert sein und dem Kaiser gehorchen.
7. Es darf keine militärische Unterstützung des Kaiserreichs von Seiten der Könige oder Tha'ans aus untersagt werden.
8. Keine Provinz darf mehr bewaffnete Mannen gesammelt in einem Heer haben als zwei andere Provinzen zusammen. Kein Haus darf mehr bewaffnete Mannan gesammelt in einem Heer haben als zwei andere Häuser zusammen. Die Anzahl der Mannen der Häuser darf die Anzahl der Mannen der Provinzen nicht übersteigen.
9. [wird gestrichen]
9. Im Krieg müssen die Könige im militärischen dem Kaiser gehorchen.
10. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann, je nach Härte, von seinem Königs-, bzw. Tha'anposten verstoßen oder auch mit Zuchthaus bestraft werden.
So beschlossen von Kaiser Veuxin II. von Drachenstein am [Datum]
9. Wird gestrichen. Ich bin der Meinung, keine Provinz sollte gezwungen werden, mehr als 50.000 Mannen auszubilden - eher sollten die anderen gestoppt werden, so viel mehr Mannen auszubilden (siehe auch (8).).