Kaiserreich Drachenstein

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Edikt über Struktur und Verwaltung vom 24.06.2004

I Grundlegendes

§1 Alle Amtspersonen werden vom König ernannt und entlassen. Der Kaiser hat ein Veto bei jeder Ernennung.

§2 Alle Amtspersonen haben dem König monatlich Rechenschaft abzulegen. Der Kaiser kann ohne Willen und Wissen des Königs selbst Auskunft von allen Amtspersonen der Provinz bekommen.

II Distriktverwalter

§3 Die Provinz ist in vier Distrikte unterteilt, die entweder vom König direkt oder von den Distriktverwaltern kontrolliert werden.

§4 Jeder Distriktverwalter kümmert sich um die Administrative und Verwaltung seines Distrikts.

Dazu gehören die Pflege under Ausbau des Kommunikationsnetzes, die Zuweisung von Grund und Boden und die Einweisung der Provinzgarde zu Polizeiaufgaben.

III Schatzmeister

§5 Der Schatzmeister kümmert sich um den Finanzhaushalt der Provinz, die Ein- und Ausgaben inklusive der Eintreibung der Steuern.

§6 Der Schatzmeister kümmert sich um alle Verträge mit den Gilden und setzt die Steuern dafür fest.

IV Abschließendes

§7 Dieses Edikt kann jederzeit verändert werden. Dazu sind Kaiser und König berechtigt.

(Außer Kraft gesetzt von Tlaloc am 03.08.2004 durch das neue Edikt über Struktur und Verwaltung.)