Kaiserreich Drachenstein

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Vorschlag: Rauschmittelgesetz

1.604 Aufrufe, 5 Beiträge.

Rauschmittelgesetzbuch

I. Grundlagen

§ 1 [Definition]

Als Rauschmittel werden Stoffe definiert, die eine starke Veränderung der Psyche hervorrufen oder stark abhängig machen. Im Einzelfalle entscheidet der Kaiser anhand von Zutaten und Wirkung.

§ 2 [Legalität]

Alle Rauschmittel ausser die in Punkt 3 und 4 genannten sind illegal. Ihr Genuss muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

§ 3 [Altersbegrenzung]

Für Personen unter zehn Jahren sind alle Rauschmittel illegal. In diesem Falle liegt die Strafe bei minimal zwei Jahren betreutem Zuchthaus.

§ 4 [Einführen von Rauschmitteln]

Das Einführen von anderem Rauschmittel ausser denen, welche in Punkt 3 und 4 genannt wurden, ist illegal und muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

§ 5 [Besitz von Rauschmitteln]

Der Besitz von anderem Rauschmittel ausser denen, welche in Punkt 3 und 4 genannt wurden, ist illegal und muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

II. Ausnahmen

§ 6 [Alkohol]

Alkohol ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zwei oder mehr beträgt.

§ 7 [Nikotin]

Nikotin ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zehn oder mehr beträgt.

§ 8 [Ärztliche Anwendung]

Werden Rauschmittel von anerkannten Ärzten zur Behandlung verschrieben, dürfen sie legal vom Patienten gekauft und genommen werden. Es ist vom Arzt darauf zu achten, dass der Patient nicht in Abhängigkeit verfällt. Als anerkannter Arzt gilt in diesem Falle, wem dies schriftlich samt Unterschrift und Siegel von drei anderen anerkannten Ärzten in ihrem Willen bestätigt wurde.

VI. Schlussbestimmungen

§ 9 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt im Namen des Kaisers am --. --. 24018 n.d.Z. (nach drakischer Zeitrechnung) in Kraft.

§ 10 [Version]

Dies ist die Version 1.0.

Veuxin II. , Kaiser von Drachenstein

Tobias der Eroberer 03.12.2004, 17:01

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Besser (veränderungen fett):

I. Grundlagen



§ 1 [Definition]

Als Rauschmittel werden Stoffe definiert, die eine starke Veränderung der Psyche hervorrufen oder stark abhängig machen. Im Einzelfalle Besser: Zweifelsfalleentscheidet der Kaiser anhand von Zutaten und Wirkung.



§ 2 [Legalität]

Alle Rauschmittel ausser die in Punkt 3 und 4 genannten sind illegal. Ihr Genuss muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

Das passiert, wenn man sich Texte kopiert, ohne, dass man sie durchliest...;)

Besser:


Alle Rauschmittel (...) sind illegal. Ihr Genuss muss mit minimal einem halben Jahr Zuchthaus bestraft werden.



§ 3 [Altersbegrenzung]

Für Personen unter zehn Jahren sind alle Rauschmittel illegal. In diesem Falle liegt die Strafe bei minimal zwei Jahren betreutem Zuchthaus.

??? Das erscheint mir sehr schlecht...

Besser:


Für Personen unter fünfzehn Jahren sind alle Rauschmittel illegal. In diesem Falle beschützt der Staat diese mit minimal 2 Jahren betreutem Erziehungsheim.



§ 4 [Einführen von Rauschmitteln]

Das Einführen von anderem Rauschmittel (...), ist illegal und muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

siehe oben



§ 5 [Besitz von Rauschmitteln]

Der Besitz von anderem Rauschmittel (...), ist illegal und muss mit minimal einem hlaben Jahr Zuchthaus bestraft werden.

siehe oben



§ 6 [Steuerbestimmungen]

An die Provinzen müssen bei legalen Rauschmitteln Steuern gezahlt werden. Diese Steuern sind obligatorisch bei der Einreise an den Zoll zu zahlen. Bei Missachtung minimum ein Jahr Zuchthaus.




II. Ausnahmen



§ 7 [Alkohol]

Alkohol ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zwei oder mehr beträgt.

In diesem Falle gelten § 2, §4 und §5 nicht.



§ 8 [Nikotin]

Nikotin ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zehn oder mehr beträgt.

In diesem Falle gelten § 2, §4 und §5 nicht.



§ 9 [Ärztliche Anwendung]

Werden Rauschmittel von anerkannten Ärzten zur Behandlung verschrieben, dürfen sie legal vom Patienten gekauft und genommen werden. Es ist vom Arzt darauf zu achten, dass der Patient nicht in Abhängigkeit verfällt. Als anerkannter Arzt gilt in diesem Falle, wem dies schriftlich samt Unterschrift und Siegel von drei anderen anerkannten Ärzten in ihrem Willen bestätigt wurde.

In diesem Falle gelten § 2, §4 und §5 nicht.



VI. Schlussbestimmungen



§ 10 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt im Namen des Kaisers am --. --. 24018 n.d.Z. (nach drakischer Zeitrechnung) in Kraft.



§ 11 [Version]

Dies ist die Version 1.0.

soweit meine Vorschläge.

Meine Meinung dazu (Veränderungen kursiv):

I. Grundlagen



§ 1 [Definition]

Als Rauschmittel werden Stoffe definiert, die eine starke Veränderung der Psyche hervorrufen oder stark abhängig machen. Im Einzelfalle Besser: Zweifelsfalle In Ordnungentscheidet der Kaiser anhand von Zutaten und Wirkung.



§ 2 [Legalität]

Alle Rauschmittel ausser die in Punkt 3 und 4 genannten sind illegal. Ihr Genuss muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

Das passiert, wenn man sich Texte kopiert, ohne, dass man sie durchliest...;)

Besser:


OK, wird alles auf Paragraph 7 und 8 bezogen

Alle Rauschmittel (...) sind illegal. Ihr Genuss muss mit minimal einem halben Jahr Zuchthaus bestraft werden.

Das erscheint mir zu minimal, die Strafe soll ja abschrecken.



§ 3 [Altersbegrenzung]

Für Personen unter zehn Jahren sind alle Rauschmittel illegal. In diesem Falle liegt die Strafe bei minimal zwei Jahren betreutem Zuchthaus.

??? Das erscheint mir sehr schlecht...

Besser:


Für Personen unter fünfzehn Jahren sind alle Rauschmittel illegal. In diesem Falle beschützt der Staat diese mit minimal 2 Jahren betreutem Erziehungsheim.

a) Wir sind in einem Fantasy-Mittelalter. Da sollte man "froh" sein, wenn Kinder mit 5 noch kein Bier bekommen. ;) b) "betreutes Erziehungsheim" und "betreutes Zuchthaus" ist das gleiche, nur ist das zweite mittelalterlich ausgedrückt.



§ 4 [Einführen von Rauschmitteln]

Das Einführen von anderem Rauschmittel (...), ist illegal und muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.

siehe oben

dito



§ 5 [Besitz von Rauschmitteln]

Der Besitz von anderem Rauschmittel (...), ist illegal und muss mit minimal einem hlaben Jahr Zuchthaus bestraft werden.

siehe oben

dito





§ 6 [Steuerbestimmungen]

An die Provinzen müssen bei legalen Rauschmitteln Steuern gezahlt werden. Diese Steuern sind obligatorisch bei der Einreise an den Zoll zu zahlen. Bei Missachtung minimum ein Jahr Zuchthaus.


Das müsste wenn schon ins Steuergesetzbuch rein.



II. Ausnahmen



§ 7 [Alkohol]

Alkohol ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zwei oder mehr beträgt.

In diesem Falle gelten § 2, §4 und §5 nicht.

Das ist ja mit "ist ein legales Rauschmittel" schon besagt, vor allem stehen da ja schon immer die Ausnahmen.



§ 8 [Nikotin]

Nikotin ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zehn oder mehr beträgt.

In diesem Falle gelten § 2, §4 und §5 nicht.

siehe eins weiter oben



§ 9 [Ärztliche Anwendung]

Werden Rauschmittel von anerkannten Ärzten zur Behandlung verschrieben, dürfen sie legal vom Patienten gekauft und genommen werden. Es ist vom Arzt darauf zu achten, dass der Patient nicht in Abhängigkeit verfällt. Als anerkannter Arzt gilt in diesem Falle, wem dies schriftlich samt Unterschrift und Siegel von drei anderen anerkannten Ärzten in ihrem Willen bestätigt wurde.

In diesem Falle gelten § 2, §4 und §5 nicht.

siehe zwei weiter oben



VI. Schlussbestimmungen



§ 10 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt im Namen des Kaisers am --. --. 24018 n.d.Z. (nach drakischer Zeitrechnung) in Kraft.



§ 11 [Version]

Dies ist die Version 1.0.

Tobias der Eroberer 06.12.2004, 14:16

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Einverstanden

Gut, also:


I. Grundlagen



§ 1 [Definition]

Als Rauschmittel werden Stoffe definiert, die eine starke Veränderung der Psyche hervorrufen oder stark abhängig machen. Im Einzelfalle Zweifelsfalle entscheidet der Kaiser anhand von Zutaten und Wirkung.



§ 2 [Legalität]

Alle Rauschmittel ausser den in Paragraph 6 und 7 genannten sind illegal. Ihr Genuss muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.



§ 3 [Altersbegrenzung]

Für Personen unter zehn Jahren sind alle Rauschmittel illegal. In diesem Falle liegt die Strafe bei minimal zwei Jahren betreutem Zuchthaus.



§ 4 [Einführen von Rauschmitteln]

Das Einführen von anderem Rauschmittel ausser den in Paragraph 6 und 7 genannten ist illegal und muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.



§ 5 [Besitz von Rauschmitteln]

Der Besitz von anderem Rauschmittel ausser den in Paragraph 6 und 7 genannten ist illegal und muss mit minimal einem Jahr Zuchthaus bestraft werden.





II. Ausnahmen



§ 6 [Alkohol]

Alkohol ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zwei oder mehr beträgt.



§ 7 [Nikotin]

Nikotin ist ein legales Rauschmittel, wenn das Mischverhältnis mit weiteren Stoffen ausser Rauschmitteln eins zu zehn oder mehr beträgt.



§ 9 [Ärztliche Anwendung]

Werden Rauschmittel von anerkannten Ärzten zur Behandlung verschrieben, dürfen sie legal vom Patienten gekauft und genommen werden. Es ist vom Arzt darauf zu achten, dass der Patient nicht in Abhängigkeit verfällt. Als anerkannter Arzt gilt in diesem Falle, wem dies schriftlich samt Unterschrift und Siegel von drei anderen anerkannten Ärzten in ihrem Willen bestätigt wurde.





VI. Schlussbestimmungen



§ 10 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt im Namen des Kaisers am --. --. 24018 n.d.Z. (nach drakischer Zeitrechnung) in Kraft.



§ 11 [Version]

Dies ist die Version 1.0.

Da wären alle Änderungen drin. Sonst noch Meinungen?