Mit diesem Edikt regelt der König von Pretanz die Verwaltungsstruktur des Landes.
1. Oberster Herrscher über Pretanz ist der Kaiser. Vertreten wird er durch den König.
2. Der König vertritt die legislative Gewalt. Er ist berechtigt, Edikte zu veröffentlichen. Der Inhalt der Edikte ist von jedem Bürger Pretanz' zu befolgen.
3. Kaiserrecht bricht Königsrecht.
4. Ein Edikt darf sich nicht widersprüchlich zur Verfassung oder zu den Gesetzen Drachensteins verhalten.
5. Der Senat vertritt die exekutive Gewalt. Er sorgt dafür, dass alle Edikte befolgt werden und führt ediktliche Anweisungen aus.
6. Der Senat besteht aus den fünf Statthaltern der Ländereien Pretannica, Stockwich, Greenhampton, Northshire und Seaport.
7. Die Statthalter der Ländereien werden von der jeweiligen Bevölkerung nach den Wahlbestimmungen der Verfassung des Kaiserreichs Drachenstein frei gewählt. Jeder Bürger, der das 26.te Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Wahl stellen lassen.