Erstmal werden die gemeinsamen Spiele aufgrund der Verhaftung von Tobias dem Eroberer ausfallen, wahrscheinlich werden sie später aber mal stattfinden. :)
Ausfall der Spiele
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Veuxin ent Drakestrin-Rumata 03.03.2004, 20:36
Tobias der Eroberer 19.03.2004, 17:45
ok, ich hoffmal den Termin für Montag den 29. März anzusetzen. Mit Svaerrike.
Einwände?
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 19.03.2004, 17:58
Original von Tobias der Eroberer
ok, ich hoffmal den Termin für Montag den 29. März anzusetzen. Mit Svaerrike.
Einwände?
Ist fast zu früh, so etwas sollte schon ungefähr einen Monat organisiert werden, da muss ein Regelsystem erstellt werden, eine HP muss her, usw...
Tobias der Eroberer 19.03.2004, 18:22
stimmt....
gut, dann im April, datum wird noch bekannt gegeben.
Baloth II. von Xatax 21.03.2004, 13:34
Tach auch
Hi! Vexu
Wie geht's ich hoffe gut freue mich schon auf Pfingsten bis bald
Lord Baloth II. von Xatax :teufel:
Tobias der Eroberer 21.03.2004, 18:08
Komischer kerl.
Erscheint hier und da.
Aber nie zum richtigen thema.
Ist er nicht eigendlich inaktiv?
Wie kann ein Inaktiver König sein?????
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 21.03.2004, 19:16
Original von Tobias der Eroberer
Komischer kerl.
Erscheint hier und da.
Aber nie zum richtigen thema.
Ist er nicht eigendlich inaktiv?
Wie kann ein Inaktiver König sein?????
Er war inaktiv, mit diesem Beitrag ist er wieder aktiv, und ließ mal die Verfassung durch, da ist Antwort auf die letzte Frage. :rolleyes:
Tobias der Eroberer 21.03.2004, 20:26
Aktivität und Inaktivität
1. Ein Staatsbürger gilt dann aktiv, wenn er in den letzten 20 Tagen eine Nachricht im Forum hinterlassen hat.
2. Wenn ein Staatsbürger sich im Forum für einen bestimmten Zeitraum abmeldet, so kann im bestimmten Zeitraum nicht als Inaktiv erklärt werden.
3. Wenn ein Staatsbürger seiner Forumspflicht nicht nach, so gilt er als Inaktiv und wird für das zehntätige Ultimatuum vor dem Verlust der Staatsbürgerschaft freigegeben (siehe dort).
4. Ein inaktiver Staatsbürger kann von allen Ämtern ohne Grund befreit werden.
Verlust der Staatsbürgerschaft
1. Wenn ein inaktiver Staatsbürger sich in einem Zeitraum von weiteren 20 Tagen nicht meldet, so verliert er automatisch die Staatsbürgerschaft.
Ich sehe hier keine antwort auf meine Frage; hier steht nicht das er nach einem beitrag sofort wieder aktiv wird.
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 21.03.2004, 20:29
Original von Tobias der Eroberer
Aktivität und Inaktivität
1. Ein Staatsbürger gilt dann aktiv, wenn er in den letzten 20 Tagen eine Nachricht im Forum hinterlassen hat.
2. Wenn ein Staatsbürger sich im Forum für einen bestimmten Zeitraum abmeldet, so kann im bestimmten Zeitraum nicht als Inaktiv erklärt werden.
3. Wenn ein Staatsbürger seiner Forumspflicht nicht nach, so gilt er als Inaktiv und wird für das zehntätige Ultimatuum vor dem Verlust der Staatsbürgerschaft freigegeben (siehe dort).
4. Ein inaktiver Staatsbürger kann von allen Ämtern ohne Grund befreit werden.
Verlust der Staatsbürgerschaft
1. Wenn ein inaktiver Staatsbürger sich in einem Zeitraum von weiteren 20 Tagen nicht meldet, so verliert er automatisch die Staatsbürgerschaft.
Ich sehe hier keine antwort auf meine Frage; hier steht nicht das er nach einem beitrag sofort wieder aktiv wird.
Siehe hier:
1. Ein Staatsbürger gilt dann aktiv, wenn er in den letzten 20 Tagen eine Nachricht im Forum hinterlassen hat.
Und das hat Baloth getan. ;)
Und es steht lediglich da:
4. Ein inaktiver Staatsbürger kann von allen Ämtern ohne Grund befreit werden.
Dass er befreit werden MUSS, steht da nirgends.
Abgesehen davon, dass eigentlich Valen EntilZha König von Pretanz ist und der Rang falsch ist. ;)
Tobias der Eroberer 22.03.2004, 16:54
trotzdem kann man von einem inaktiven mehr verlangen, dass er nur zum zwecke der aktivheit hier vorbei kommt und dann in einem beliebigen thema einfach hallo und tschüss sagt. X(
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 22.03.2004, 17:51
Original von Tobias der Eroberer
trotzdem kann man von einem inaktiven mehr verlangen, dass er nur zum zwecke der aktivheit hier vorbei kommt und dann in einem beliebigen thema einfach hallo und tschüss sagt. X(
Nicht in diesem Ton! X(
Er kann es, er hat es getan und damit basta!
Tobias der Eroberer 23.03.2004, 15:08
wenn es euch erfreut einen nichtaktiven aktiv zu nennen, dann werde ich nichts dagegen sagen.
Für mich bleibt er inaktiv.
Man könnte auch mal um eine Gesetzesänderung nachdenken, natürlich nur wenn es euch beliebt.
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 23.03.2004, 17:44
Original von Tobias der Eroberer
wenn es euch erfreut einen nichtaktiven aktiv zu nennen, dann werde ich nichts dagegen sagen.
Für mich bleibt er inaktiv.
Man könnte auch mal um eine Gesetzesänderung nachdenken, natürlich nur wenn es euch beliebt.
Ich denke, in diesem Punkt wird wohl nichts geändert, Baloth ist aktiv und nur weil manche nicht ständig online sein können, ist das kein Grund, sie als inaktiv zu erklären. Wenn manche NIE online sein können, DANN ist das ein Grund.
Und Valen EntilZha z.B. ist auch Staatsbürger, postet allerdings nur wenig. Dafür sind seine Beiträge von erstklassiger Qualität.
Tobias der Eroberer 23.03.2004, 19:00
Das sehe ich auch so.
Allerdings wage ich zu bezweifeln ob Baloths beiträge von erstklassiker Qualität sind.