1. Gründung einer Firma

(1) Eine Firma gründen kann jeder, der eine erforderliche Lizenz kaufen kann und eine Firmenhomepage besitzt.

(2) Die Lizenz vergibt der Reichspräsident oder der Wirtschaftsminister

(3) Die Warenpreise müssen sich an die staatliche Preisliste halten, kleinere Abweichungen sind erlaubt.

(4) Firmen kann man unterteilen in die folgenden Kategorien:[list=a]

[*]Werkstätten. Diese kleineren Firmen passen in ein Hausstockwerk und fertigen Produkte an, deren Rohstoffe sie nicht selber produzieren, sondern anderen Firmen abkaufen.

[*]Rohstofflieferanten. Diese Firmen bauen ihre Waren in der Natur ab und verkaufen diese dann an weiterverarbeitende Firmen oder an private Kunden.

[*]Größere Firmen. Diese Firmen entsprechen der Beschreibung von a., allerdings sind die Produkte größer als Einheitengröße 5.

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Wareneinheiten

(1)Waren können in verschiedene Einheitengrößen unterteilt werden. Diese sind:

Größe -1: Spezielle Fälle, besonders klein, z.B. Nägel, usw...

Größe 1: Taschenuhren, Kompasse, usw...

Größe 2: Laternen, Dolche, Handschuhe, usw...

Größe 3: Brustpanzer, Schwerter, Kessel, Bierfässer, Bretter, usw...

Größe 4: Pferde, Möbel, Türen, usw...

Größe 5: Fischerboote, Katapulte, Kutschen, usw...

Größe 6: Spezielle Fälle, besonders groß, z.B. Kriegsschiffe, usw...

(2) Abgebaute Rohstoffe werden automatisch in Größe 3 Abgebaut.

(3) Für drei Produkte der Größe 1 braucht man eine Rohstoffeinheit in Größe 3, usw... Diese Regel gilt nicht für Größe -1 und Größe 6.

Kauf

(1) Der Kauf einer Ware wird zwischen Käufer und Verkäufer abgesprochen. Dann überweist der Käufer das Geld an der Bank und der Verkäufer übergibt die Ware.