Die drakische Heraldik bestimmt, wie Wappen in Drachenstein aussehen können und wer sie führen darf. Hier gebe ich einen kurzen Abriss über die Vorschriften zur Form, zur Farbe und zu Berechtigungen, wer welches Wappen führen darf. Ich beschränke mich dabei auf den Schild. Weitere Vorschriften zum Wappenschmuck werden vorerst außer Acht gelassen.

Form

Es gibt vier Schildformen in Drachenstein, hier hierarchisch geordnet von hoch nach niedrig: Den Dreieckschild, den Halbrundschild, den Rautenschild und den Rundschild. 

Der Dreieckschild wird vom Kaiserreich selber und von den Provinzen geführt.

Der Halbrundschild wird von den Fürstentümern geführt.

Der Rautenschild wird von den Burgschaften geführt.

Der Rundschild wird von den Fautheien und allen anderen geführt, die ein Wappen besitzen.

Das gebräuchliche Seitenverhältnis Breite-Höhe beträgt bei allen Schildformen außer dem Rundschild 4:5; beim Rundschild 1:1. Allerdings finden sich aufgrund artistischer Freiheiten gelegentlich auch andere Seitenverhältnisse.

Die Schildform eines Wappens sagt nichts darüber aus, welche Schilder die jeweiligen Truppen führen. So können auch Milizen einer Burgschaft mit einem Dreieckschild ausgerüstet sein, auf dem das Wappen der Burgschaft abgebildet ist. Es geht hier lediglich um die heraldische Darstellung.

Farbe

Es wird unterschieden zwischen Metallen und Farben.

Metalle sind hierbei gold und silber. Gold und gelb sowie silber und weiß sind gleichbedeutend.

Die Farben werden in reine Farben und Hilfsfarben unterteilt.

Die reinen Farben sind rot, grün, blau und schwarz.

Die Hilfsfarben sind purpur (=violett), braun, hellblau und hautfarben.

Es gilt generell die Farbregel: Farbe darf nicht an Farbe grenzen, Metall nicht an Metall. Metalle und Farben müssen sich also immer abwechseln.

Rein einfarbige Wappen, ledige Wappen genannt, also etwa nur grün, gibt es in Drachenstein nicht. Dies rührt daher, dass einfarbige Flaggen in der Schlacht oder bei Manövern zur Übermittlung von Befehlen verwendet werden. So könnte das Schwenken einer roten Fahne etwa eine Linksdrehung bedeuten. Würde aber gleichzeitig etwa der Gegner ein lediges rotes Wappen und damit auch eine rote Fahne führen, würde dies zu großer Verwirrung führen.

Jedes Wappen muss also auf eine geeignete Weise in Farbflächen unterteilt werden.

Die einfachste und älteste Art, ein Wappen in Farbflächen zu unterteilen, ist ein Heroldsbild. Ein Heroldsbild ist etwa ein geteiltes Schild in grün und silber (Wappen Drachensteins) oder ein schräg geteiltes Schild rot, silber und grün (Wappen Pretanz’), oder auch ein rotes Kreuz auf silbernem Grund (Wappen Esturiens). Aber auch anspruchsvollere Motive wie ein goldener Balken aus Fünfecken auf blauem Grund (Wappen Arldroys) sind ein Heroldsbild.

Etwas komplexer ist die Figur. Dabei handelt es sich um die vereinfachte Darstellung eines Gegenstands oder um ein Symbol, das sich an einer bestimmten Position auf dem Wappen befindet. Innerhalb einer Figur gilt die Farbregel. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Objekt naturfarben dargestellt wird, also etwa ein Baum mit einem braunen Stamm und grünen Blättern (Wappen Firents). Wenn eine Figur einfarbig ist, gilt die Farbregel auch in Bezug auf den dahinterliegenden Untergrund. So könnte etwa der goldene einfarbige Phönix auf dem sonst roten Wappen Pelatas nicht etwa schwarz oder blau sein, weil er sonst gegen die Farbregel verstoßen würde. Der geviertelte Rautenschild in gold und rot auf hellblauem Grund, das das Wappen von Siaport bildet, ist jedoch legitim. Figuren auf einfarbigem Grund sind als Fautheiwappen sehr verbreitet.

Führungsberechtigung

Prinzipiell darf ein Wappen nur führen, wer von der Organisation oder des Lehens, die oder das das Wappen führt, dazu berechtigt wurde.

Ein Wappen ist nie einer natürlichen Person zugerodnet, sondern immer einer Institution – also etwa einem Unternehmen, einem Lehen, einer Vereinigung oder einer Familie. Es darf keine zwei gleichen Wappen geben.

Die Wappenrolle des Kaiserreiches, in der alle Wappen und ihre Träger verzeichnet sind, wird vom Kaiserlichen Amt geführt. Dort wird auch die Eintragung eines neuen Wappens beantragt.

Ein Wappen von der Form eines Rundschilds darf jede Institution führen. Die anderen Wappenformen sind wie oben aufgeführt bestimmten Lehen vorbehalten.

Der Lehnsherr eines Lehens darf das Wappen seines Lehens führen, solange er Lehnsherr ist. Danach darf er es, versehen mit einem Beizeichen in Form eines quer darüberliegenden schwarzen Balkens, weiterführen, sofern er nicht in Ungnade gefallen ist.

Für eine grundlegende Einführung in die deutsche Heraldik kann ich die [url=http://www.welt-der-wappen.de/Heraldik/seite38.htm]Welt der Wappen[/url] sehr empfehlen.