Kaiserreich Drachenstein

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Die Kammern des Reichsgerichtshofes

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Lazaros Buddenburg 14.06.2015, 15:49

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Artikel 13 [Reichsgerichtshof]





(a) Oberste gerichtliche Instanz ist der Reichsgerichtshof. 





(b) Richter des Reichsgerichtshofs sind die Könige, die sich nach ihrem Ermessen vertreten lassen können. Zusätzlich können zwei bürgerliche Richter hinzugezogen werden. Diese werden von der Volkskammer des Reichsconciliums vorgeschlagen und dann vom Reichsconcilium gewählt.





(c) Urteilsverkünder ist der Vorsitzende des Reichsgerichtshofes.





(d) Der Reichsgerichtshof ist für das gesamte Kaiserreich zuständig. 





(e) Der Reichsgerichtshof ist, zur Besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben, in verschiedene Kammern unterteilt, denen jeweils ein Richter vorsitzt. Dieser legt die Urteile der jeweiligen Kammer dem Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes zur Unterzeichnung und Verkündung vor. Der Vorsitzende muss diese Urteile unterzeichnen, es sei denn, das Urteil enthält grobe Fehler.





(f) Folgende Kammern sind beständig und können durch keine Gerichtsordnung abgeschafft werden:





1. Die Erste Kammer ist in erster Instanz zuständig für Klagen wegen Hochverrat und Verfassungsbruch, Klagen des Reichs mit einer Schadensersatzforderung von mehr als 6.000 Tuk, sowie alle Klagen, die keiner anderen Kammer zugewiesen sind. Sie ist die höchste Instanz für Rechtsstreitigkeiten, in denen das Reich Kläger ist





2. Die Zweite Kammer (Zivilkammer) ist in erster Instanz zuständig für Klagen mit einer Schadensersatzforderung von mehr als 6.000 Tuk, an denen nicht das Reich beteiligt ist. Sie ist höchste Instanz für Rechtsstreitigkeiten, an denen das Reich nicht beteiligt ist.





3. Die Dritte Kammer (Staatskammer) ist in erster Instanz zuständig für Normenkontrollverfahren und für Klagen gegen das Reich mit einer Schadensersatzforderung von mehr als 6.000 Tuk. Sie ist höchste Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, in denen das Reich Beklagter ist.





(g) Die weiteren Kammern können durch einen Beschluss des Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes eröffnet, geschlossen oder zusammengelegt werden.





(h) Der Vorsitzende des Reichsgerichtshofes übt die volle Personalgewalt aus. Dieser unterliegen alle am Gerichtshof Tätigen, mit Ausnahme der Könige. Von dieser Personalgewalt sind, nach Artikel 13a, Absatz c, auch die Wachen betroffen.





(i) Die Erste Kammer wird von allen Richtern gemeinsam gebildet. Die beiden Volksrichter gehören zusätzlich zwingend der Zweiten Kammer an. Jeder Richter am Reichsgerichtshof wählt bei seinem Amtsantritt genau eine Kammer, in der er zusätzlich tätig sein wird.



Artikel 13a [Reichsgefängnis]





Das Reichsgefängnis hat seinen Sitz in Pretannica; es wird geführt durch den Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes. Näheres regelt ein Edikt.

 

Hiermit fordere ich gemäß dem oben genannten Teil der Verfassung alle Mitglieder des Reichsgerichtshofes auf, sich entweder für die zweite oder die dritte Kammer des Reichsgerichtshofes zu melden.

1.Kammer

alle Mitglieder des Reichsgerichtshofes

Vorsitzender

Lazaros Buddenburg

stellv. Vorsitzender

Avinash Volmar

2.Kammer

Vorsitzender

Avinash Volmar, König von Malazien

stellv. Vorsitzender

./.

weitere Mitglieder

./.

3.Kammer

Vorsitzender

Lazaros Buddenburg, Urteilsverkünder i.P.

stellv. Vorsitzender

./.

weitere Mitglieder

./.

14.06.2015, 15:50

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Ich, Lazaros Buddenburg, melde mich für die 3. Kammer.

Avinash Volmar 18.06.2015, 23:15

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Hiermit melde ich, Avinash Volmar, König von Malazien, mich für die 2. Kammer.

Ich, Euphemia da Rumata-Drakestrin lasse mich durch den Grafen Tiagaren Pifa von Vintman vertreten. 

Muss ich dafür nun wieder einen Antrag schreiben oder sowas? ;)

Lazaros Buddenburg 19.06.2015, 16:59

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Nein, dein Vertreter sollt sich aber anwesend melden - hier

http://drakestrin.de/thread/view/1354/last#post51616

Der Thread hier ist nur fürs wählen einer Kammer gedacht. ;) Das sollte dein Vertreter dann auch baldmöglichst tun.

Tiagaren Pifa 19.06.2015, 17:18

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Warum muss ich eine Kammer wählen? Ich vertrete die Königin und bin dann halt dort, wo sie wäre, wäre sie da. Alles klar?

Lazaros Buddenburg 19.06.2015, 17:20

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Ja, aber die Königin müsste auch eine Kammer wählen. Entweder zweite, also eher Strafprozesse oder dritte also eher Verwaltungs- und Verfassungsrecht, wenn man das so annähernd mit dem RL gleichsetzen kann. Der ersten Kammer gehören alle Richter an.