Kaiserreich Drachenstein

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[Abstimmung] Edikt zur Veränderung des Edikts zum Völkerrecht

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Werte Mitglieder des Reichsconciliums,

seine kaiserliche Exzellenz legte folgendes Edikt zur Abstimmung vor,

Edikt zur Veränderung des Edikts zum Völkerrecht



Artikel 1 [Änderungen]

Artikel 3 des Edikts zum Völkerrecht wird nachfolgendes angefügt:

»g. den Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Drachenstein und dem Königreich Melania vom 7. Dezember 2014.«

Anlage:

Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Drachenstein und dem Königreich Melania



Präambel

Dieser Vertrag symbolisiert die gegenseitige Annerkennung beider Signatarstaaten und wahrt den Frieden zwischen beiden.



Artikel 1 – Anerkennung

Das Königreich Melania und das Kaiserreich Drachenstein sehen sich gegenseitig als gleichberechtige und souveräne Staaten an, sie garantieren die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen.



Artikel 2 – Beziehungen

Beide Signatarstaaten streben diplomatische Beziehungen an und gewährleisten Frieden zwischeneinander.



Artikel 3 – Entfall der Visumspflicht

Beide Signatarstaaten entbinden die Bürger der jeweils anderen Nation von eventuell anfallenden Visumspflichten für die Einreise.



Artikel 4 – Botschaften

Beiden Signatarstaaten wird die Errichtung von Botschaften in der jeweils anderen Nation freigestellt.



Artikel 5 – Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag gilt, bis er im gegenseitigen Einverständnis ersetzt wird oder bis er von einer der beiden Signatarstaaten für ungültig erklärt wird.

Die Abstimmung dauert 3 Tage.

Wahlberechtigt sind für die Volkskammer:

Avinash Volmar,

Cara d’Anjalia,

Caranêdúnie Yávem,

Eilonwy Maritsa,

Lazaros Buddenburg,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Fautheizirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Cara d’Anjalia,

Caranêdúnie Yávem,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Burgschaftszirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Cara d’Anjalia,

Caranêdúnie Yávem,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Fürstentumszirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Cara d’Anjalia,

Caranêdúnie Yávem,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Provinzzirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Nun stimmt ab mit »Ja« oder »Nein«, jeweils mit einer Stimme für die Volkskammer und einer Stimme für jeden Zirkel der Reichskammer, dem Ihr angehört.

07.12.2014, 21:04

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Für die Volkskammer:

Ja

Für den Fürstentumszirkel:

Ja

Für den Burgschaftszirkel:

Ja

Für den Fautheizirkel:

Ja

Für die Volkskammer:

Ja

Für die Reichskammer:

Für den Provinzzirkel:

Ja

Für den Fürstentumszirkel:

Ja

Für den Burgschaftszirkel:

Ja

Für den Fautheizirkel:

Ja

Cara d'Anjalia 07.12.2014, 21:06

4 zitieren melden

Für die Volkskammer:

Ja.

Für den Fautheizirkel:

Ja.

Für den Burgschaftszirkel:

Ja.

Für den Fürstentumszirkel:

Ja.

Die Abstimmung ist beendet.

Das Ergebnis lautet wie folgt,

Volkskammer: 100% Ja

Reichskammer: 100% Ja

Das Edikt wurde somit verabschiedet.