Kaiserreich Drachenstein

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Ordnungsgeld

830 Aufrufe, 12 Beiträge.

Titus von Aloys 12.10.2003, 17:59

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Hiermit wird Grifften von Hagen im Namen von Drachenstein und des Kaisers durch ein Strafgeld von 10 Tuk darauf hingewiesen, dass man keine Personen beleidigt. :veuxin:

Lofwyrf 12.10.2003, 18:14

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Kann er dagegen angehen

Wär ja eine Berechtigte frage

Titus von Aloys 12.10.2003, 18:23

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Nun ja, nach der Verfassung Punkt 1 ist die Würde jedes Wesens unantastbar. Das heißt, er hat gesetzeswiedrig gehandelt. Und das wiederum kann bestraft werden.l

Original von Tinos Gerechtibus

Nun ja, nach der Verfassung Punkt 1 ist die Würde jedes Wesens unantastbar. Das heißt, er hat gesetzeswiedrig gehandelt. Und das wiederum kann bestraft werden.l

Verurteilung abgelehnt.

Grund dazu bildet §7:

In Drachenstein herrscht Meinungsfreiheit.

Einspruch?

Titus von Aloys 13.10.2003, 19:58

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Und wie!

Zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung besteht ein großer Unterschied.

Ich bestehe darauf, das meine Verordnung offiziell wird.

Grifften hat schon einige Dinger hier fallen lassen, die nicht gerade ok waren!

Original von Tinos Gerechtibus

Zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung besteht ein großer Unterschied.



Ich bestehe darauf, das meine Verordnung offiziell wird.



Grifften hat schon einige Dinger hier fallen lassen, die nicht gerade ok waren!

10 Tuk... in Ordnung...wenns denn sein muss. :(

Tobias der Eroberer 14.10.2003, 19:30

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Dieses Urteil findet meine Zustimmung.

Grifften ist nicht oft hier (was man ihm auch nicht ankreiden kann), aber wenn dann hat er entweder etwas aus seinem Biervorrat getrunken, oder er beleidigt.

Original von tobias der eroberrer

Dieses Urteil findet meine Zustimmung.

Grifften ist nicht oft hier (was man ihm auch nicht ankreiden kann), aber wenn dann hat er entweder etwas aus seinem Biervorrat getrunken, oder er beleidigt.

Das war gemein...

Titus von Aloys 15.10.2003, 10:53

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Original von Veuxin
Original von Tinos Gerechtibus

Zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung besteht ein großer Unterschied.



Ich bestehe darauf, das meine Verordnung offiziell wird.



Grifften hat schon einige Dinger hier fallen lassen, die nicht gerade ok waren!



10 Tuk... in Ordnung...wenns denn sein muss. :(

ja, das muss sein.

So, wenn keiner Einspruch erhebt ist das Urteil rechtskräftig. -Bitte Grifften geld abziehen-

Original von Veuxin
Original von tobias der eroberrer

Dieses Urteil findet meine Zustimmung.

Grifften ist nicht oft hier (was man ihm auch nicht ankreiden kann), aber wenn dann hat er entweder etwas aus seinem Biervorrat getrunken, oder er beleidigt.



Das war gemein...

entschuldigung, ich wollte ihn nicht verletzen.

Original von tobias der eroberrer
Original von Veuxin
Original von tobias der eroberrer

Dieses Urteil findet meine Zustimmung.

Grifften ist nicht oft hier (was man ihm auch nicht ankreiden kann), aber wenn dann hat er entweder etwas aus seinem Biervorrat getrunken, oder er beleidigt.



Das war gemein...



entschuldigung, ich wollte ihn nicht verletzen.

Gut, das hoffe ich.

21.10.2003, 18:52

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Original von Tinos Gerechtibus
Original von Veuxin
Original von Tinos Gerechtibus

Zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung besteht ein großer Unterschied.



Ich bestehe darauf, das meine Verordnung offiziell wird.



Grifften hat schon einige Dinger hier fallen lassen, die nicht gerade ok waren!



10 Tuk... in Ordnung...wenns denn sein muss. :(



ja, das muss sein.

So, wenn keiner Einspruch erhebt ist das Urteil rechtskräftig. -Bitte Grifften geld abziehen-

Grifften hat 30 Tage Zeit, das Geld selbst zu überweisen, dann wird es automatisch abgezogen und an den Staat überwiesen.