Kaiserreich Drachenstein

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[Elect] Edikt zum Völkerrecht

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Abgestimmt wird über das Edikt zum Völkerrecht.

Edikt zum Völkerrecht.



Um allen Bürgern auch außerhalb der Reichsgrenzen Sicherheit zu gewährleisten und den Ruhm Drachensteins zu mehren, erlässt ihre Kaiserliche Exzellenz Veuxin II. von Drachenstein folgendes Edikt.



Artikel 1 [Ratifikation von Konventionen]

Das Kaiserreich Drachenstein in Vertretung durch seinen Kaiser oder einer vom Kaiser dazu ernannten Person ratifiziert

a. die Konvention zur Gründung der UVNRO.



Artikel 2 [Akzession zu Konventionen]

Das Kaiserreich Drachenstein in Vertretung durch seinen Kaiser oder einer vom Kaiser dazu ernannten Person akzessiert

a. die Erste Konvention über Menschenrechte vom 24. Januar 2007,

b. die Kriegskonvention vom 23. Mai 2008,

c. das Statut des Internationalen Gerichtshofs vom 1. März 2009,

d. die Konvention zur Gründung der UVNFO vom 30. Mai 2011,

e. die Konvention über diplomatische Beziehungen vom 30. Mai 2011,

f. die Konvention zum Schutz des micronationalen Kulturerbes vom 19. Dezember 2011.



Artikel 3 [Ratifikation von bilateralen Verträgen]

Das Kaiserreich Drachenstein in Vertretung durch seinen Kaiser oder einer vom Kaiser dazu ernannten Person ratifiziert

a. den Nichtangriffspakt zwischen der Republik Freiland und dem Kaiserreich Drachenstein vom 13. April 2003,

b. das Wirtschaftsabkommen zwischen der Republik Freiland und dem Kaiserreich Drachenstein vom 13. April 2003,

c. den Allianzvertrag zwischen dem Svaerrike und dem Kaiserreich Drachenstein vom 30. Januar 2004,

d. den Vertrag über die Vereinigung zwischen der Mark von Esturien und dem Kaiserreich Drachenstein vom 22. August 2005,

e. den Staatsvertrag zwischen dem Kaiserreich Drachenstein und der Bundesrepublik Norduryyk vom 27. November 2006,

f. den Grundlagen-, Konsular- und Handelsvertrag zwischen dem Freistaat Fuchsen und dem Kaiserreich Drachenstein vom 4. November 2010,



Artikel 4 [Rechtsnachfolge]

Das Kaiserreich Drachenstein tritt die Rechtsnachfolge

a. des Vertrags zur Sicherung des Friedens und der Freundschaft zwischen Esturien und Tir Na nÒg vom 19. März 2005 und

a. des Vertrags über den Handel zwischen der Mark von Esturien und dem Estado de San Bernado vom 20. März 2005

an.

Die Abstimmungsdauer beträgt drei Tage.

Wahlberechtigt sind für die Volkskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Fautheizirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Burgschaftszirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Fürstentumszirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Wahlberechtigt sind für den Provinzzirkel der Reichskammer:

Avinash Volmar,

Eilonwy Maritsa,

Manys Taklon und

Veuxin ent Drakestrin-Rumata.

Nun stimmt ab mit »Ja« oder »Nein«, jeweils mit einer Stimme für die Volkskammer und einer Stimme für jeden Zirkel der Reichskammer, dem Ihr angehört.

02.06.2012, 17:20

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Für die Volkskammer:

[x] Ja

Für die Reichskammer:

Für den Provinzzirkel:

[x] Ja

Für den Fürstentumszirkel:

[x] Ja

Für den Burgschaftszirkel:

[x] Ja

Für den Fautheizirkel:

[x] Ja

25.09.2012, 19:03

3 zitieren melden

Die Abstimmung wird beendet. Folgendes Endergebnis wird festgehalten:

Ein Mitglied des Reichsconciliums hat abgestimmt.

Für die Volkskammer:

100% ja.

Für die Reichskammer:

100% ja.

(Für den Provinzzirkel:

100% ja.

Für den Fürstentumszirkel:

100% ja.

Für den Burgschaftszirkel:

100% ja.

Für den Fautheizirkel:

100% ja. )

Im Endergebnis damit:

100% ja.

Damit gilt das obengenannte Edikt als angenommen.