Kaiserreich Drachenstein

Zur Navigation

Brief an König Volmar

2.120 Aufrufe, 2 Beiträge.

Cara d'Anjalia 22.12.2010, 04:00

1 zitieren melden

Betrifft: Die neuesten Edikte Seiner Majestät

Hochverehrter König Volmar,

ich schreibe Euch in bezug auf Eure jüngsten Edikte. Nach einem intensiven Studium des drakischen Rechts fühle ich mich moralisch verpflichtet, Euch auf folgende Punkte hinzuweisen:

(1)

Diese Edikte gelten für die gesamte Provinz Malazien und deren Einflussgebiet und sind mit sofortiger Wirkung gültig.
Als König von Malazien habt Ihr keine Jurisdiktion auf das Einflussgebiet unserer wunderschönen Provinz.

(2)

Jeder Bürger und jede Bürgerin muss am Ende eines Jahres einen Tuk pro Waffe und Rüstung als Steuer abgeben.
Im Interesse der Wahrung eines klaren Rechtsverkehrs kann ich euch nur dazu raten, "eines jeden Jahres" zu schreiben. Um einer Ausbeutung Eurer Bürger durch einzelne Steuereintreiber vorzubeugen, möchte ich Euch ans Herz legen, den Begriff der Waffe klarer zu definieren. Beinahe jeder Gegenstand kann als Waffe dienen, doch eine Steuer auf potentiell jedes Brotmesser und jede Mistgabel zu erheben scheint mir, mit Verlaub, nicht im Sinn der Gerechtigkeit.

(3)

Waffen und Rüstungen die dem Kaiserreich unterstehen, jene von Soldaten und Offizieren sowie die der Fürsten und ihrer Leibwache, sind von dieser Steuer sowohl jetzt als auch nach ihrer Tätigkeit für das Kaiserreich.
Hier habt Ihr ein Verb vergessen. Das könnte nachteilhaft sein.

(4)

Unterlässt es jemand diese Steuer zu entrichten oder versteckt er solche so hat er sich des Verbrechens der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Wieder im Sinne eins einwandfreien Rechtsverkehrs möchte ich Euch darum bitten, das Verbrechen der Steuerhinterziehung nicht so eng zu definieren, dass es nur unter die Waffensteuer fällt.

(5)

Er muss all seine Waffen und Rüstungen abgeben und bekommt diese erst wieder zurück, wenn er den vollen Wert von diesen nach gezahlt hat.
Den vollen Wert der Waffen und Rüstungen oder den vollen Wert der Steuern? Und wie weit streckt sich der Zeitraum zurück, für den Steuern nachgezahlt werden müssen, sollte es das sein, worauf Ihr mit dieser, mit Verlaub, etwas ungeschickten Formulierung aus seid?

(6)

Weigert er sich zu zahlen, so wird er vor Gericht gebracht wo ihm Gefängnis droht.
Von wem wird die Anklage erhoben, und wie viel Gefängnis droht?

Ich würde dazu raten, den Straftatbestand und die Rechtsfolgen der Steuerhinterziehung in einem eigenen Paragraphen zu erläutern.

(7)

- II. Regelung der Verhandlungskosten:

Der Angeklagte wird bei erwiesener Schuld sämtliche Kosten der Verhandlung auferlegt. Dies gilt ebenfalls bei Berufungsverfahren. Nur bei erwiesener Unschuld trägt die Provinz bzw. das dafür zuständige Fürstentum die dadurch entstehenden die Kosten des Verfahrens. Ist der Kläger nicht in der Lage die Kosten zu begleichen, so werden seine nächsten Verwandten mit dem entstehenden Aufwand belastet. Bei Nichtbezahlung droht Strafe.

Der erste Satz ist grammatikalisch nicht einwandfrei formuliert. Generell rate ich auch hier dringendst dazu, ein eigenes Edikt zu Gerichtsverfahren zu erlassen. Eine solch wichtige Regelung sollte nicht in einem Edikt untergehen, das sich eigentlich mit Steuern und Abgaben beschäftigt. Wiederum ist die Frage, welche Art von Strafe droht und unter welchen Umständen. Solltet Ihr hierzu ein eigenes Edikt erlassen, wäre genug Platz, um das auszuarbeiten.

(8)

Zum Tode Verurteilte haben die Möglichkeit das Urteil anzuerkennen und von einer Berufung abzusehen. In diesem einen Falle und nach der Vollstreckung des Urteils, welches bei einer schriftlichen Anerkennung innerhalb der nächsten zehn Tage nach Abschluss der Hauptverhandlung erfolgt, werden die Hinterbliebenen von den Prozesskosten verschont werden.
Wann erfolgt die Vollstreckung, wenn das Urteil nicht anerkannt wird? Was passiert, wenn bei Berufung erneut ein Todesurteil beschlossen wird, darf der Verurteilte nun das Urteil anerkennen und seine Familie von den Prozesskosten verschonen? Wer trägt die Kosten, der Staat? Wie gesagt, bei Ausarbeitung eines eigenen Edikts ließen sich diese Fragen wesentlich besser klären.

Warum "werden ... verschon werden"? Ist dieser Teil des Edikts nicht sofort gültig?

(9)

Jeder Bürger des Kaiserreichs hat das Recht auf das was er mit eigenen Händen erarbeitet hat, die Früchte seiner Arbeit.
Meint Ihr das Recht auf Eigentum an den Früchten seiner Arbeit? Oder das Recht auf Nutzung?

(10)

Doch soll sich niemand auf dem Gelde eines anderen ausruhen und sein Leben in Prasserei und Faulenz zu verbringen.
Mit allem angebrachten Respekt, moralische Vorschriften sind nicht Sache des weltlichen Gesetzgebers. Wie wollt Ihr eine solche Vorschrift durchsetzen?

(11)

Ein ortsansäßiger Beamter schätzt den Mindestwert des Erbes und geht dabei bei seiner Berechnung aus.
Diesen Satz verstehe ich nicht, und ich gehe davon aus, dass es dem durchschnittlichen Bürger nicht anders geht. Recht sollte verständlich sein.

(12)

Dieser zweiten Schätzung ist jedoch dann Folge zu leisten.
Darf man noch auf die alte Schätzung zurückgreifen, wenn diese höher war? Eine gesetzliche Regelung ist hier nicht unbedingt notwendig, das können auch Richter nach eigenem Ermessen entscheiden, wäre aber im Sinne des Bürgerschutzes möglicherweise sinnvoll.

(13)

Innerhalb von fünf Jahren kann das Erbe noch vom Königshaus beansprucht werden, dann verfällt dieser Anspruch.
Dieser Satz sagt momentan aus, dass das Königshaus das Erbe fünf Jahre lang von sich selbst beanspruchen kann. Ich bezweifle, dass das in Eurem Sinne ist.

(14)

Die Durchführung ist die gleiche wie die oben genannte.
Unklare Formulierung, sinnvoller wäre ein klarer Verweis auf den Schätzmechanismus und auf den konkreten Artikel.

(15)

Eine Kaufvertrag wird auch als Schenkung betrachtet, wenn die Verkaufssumme unter einem Zehntel des eigentlichen Wertes angegeben ist.
Wird der eigentliche Wert auch hier so bestimmt wie oben? Wessen eigentlicher Wert? Und noch viel wichtiger: wer hat die Abgabe zu entrichten, der Schenker oder der Beschenkte? Oder gar beide?

(16)

Jeder Bürger der die Provinz verlässt und in eine andere Provinz einbürgern möchte muss eine Steuer auf 40% seines Vermögens und Wert seines Eigentums entrichten.
Mit Verlaub, vierzig Prozent? Ich hoffe, Ihr meint hier, dass vierzig Prozent des Egentums auf eine noch nicht näher bestimmte Art versteuert werden soll, nicht, dass Bürger beinah die Hälfte ihres Eigentums abgeben müssen? Darin könnte man einen Verstoß gegen das Recht auf Eigentum sehen, das in der Verfassung festgehalten ist. Das zu entscheiden, liegt jedoch offensichtlich nicht in meiner Hand. Eigentlich wollte ich an dieser Stelle nur auf die unklare Formulierung hinweisen.

(17)

Vorkommende Streitigkeiten können ab sofort auch durch einen selbst ernannten Schlichter ohne bürokratisches Bemühen geregelt werden. Die Urteile eines solchen Person ohne staatlicher Ermächtigung ist nicht rechtskräftig ...
Mit Verlaub, diese Regelung ist unnötig. Nicht rechtskräftige Urteile von selbst ernannten Schlichtern werden tagtäglich getätigt.

(18)

Es steht den Fürsten frei eigene Kredite zu vergeben.
Bedeutet das nun, dass ich unabhängig von Euch Kredite vergeben darf, oder dass ich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Zinssätze gebunden bin?

(19)

Manufakturen die gegründet oder sich in der Provinz Malazien ansiedeln wollen, dürfen bei der Provinzregierung für etwaige Steuerbegünstigungen oder gar Freistellung von der Gewerbesteuer oder anderen Steuern anfragen lassen.
Während sich die Gewerbe sicherlich freuen, dass sie steuerlich begünstigt sind, drängt sich mir die Frage auf, welche Gewerbesteuer Ihr meint.

Ich hoffe, diese meine Gedanken legt Ihr nicht als verräterisch oder respektlos aus. Im Gegenteil, es liegt mir lediglich am Herzen, dass Eure Majestät durch solche Kleinigkeiten, die sicherlich lediglich Fehler durch Unachtsamkeit aufseiten von Schreibern sind, nicht unbeabsichtigt gegen den Willen des Volkes oder gar gegen die drakische Verfasung handelt. Betrachtet diesen Brief bitte schlicht als Stimme aus dem Volk, nicht als Versuch, einen Aufruhr zu starten - nichts liegt mir ferner als das.

Ich verbleibe mit respektvollen Grüßen,

Gräfin Cara d'Anjalia von Firent

Avinash Volmar 22.12.2010, 12:25

2 zitieren melden

Wäre ich gemein könnte ich ja sagen dass das Reichsconcilium doch gezeigt hat das ein Edikt nicht unbedingt fehlerlos oder nicht doppeldeutig sein darf aber naja.

Ich bin leider kein Jurist, Fehler passieren dabei sicher, vor allem weil ich meistens schon müde bin wenn ich sie schreibe. Paar Sachen sind schon älter aber keiner hats gesehen... Also auf zur Korrektur.

Verehrte Gräfin d'Anjalia

ich habe Euer Schreiben bekommen und es mir durchgelesen. Gleich danach habe ich nach einigen Schreibern geschickt denn in einigen Punkten habt ihr wegen dr mangelhaften Formulierung ganz recht. Ich bin stets bemüht unser Königreich in allen zu verbessern und bin deshalb für jede konstruktive Kritik dankbar. Gleichzeitig werden wegen der mangelhaften Ausarbeitung einige meiner Edikt-Schreiber ihren Rücktritt erklären müssen, da sie mich nicht auf die von Euch entdeckten Fehler hingewiesen haben.

Ich teile Euch hiermit meine Antwort, und verzeiht vorweg dass sie kurz ausfallen wird, mit bzw. beantworte gerne von Euch gestellte Fragen.

1) Ein Formfehler der sofort korrektiert wurde.

2) Das erste ist ein sichtlich folgenschwerer Fehler, das zweite eine Ansichtssache. Es ist das allgemeine Verständnis der Drachensteiner die seit je her bewaffnet unterwegs sind, dass eine Sichel allgemein als Werkzeug und nicht als Waffe angesehen wird. Doch verstehe ich Eure Bedenken zwecks möglicher unrechtmäßiger Versteuerung und habe demenstsprechend eine Spezifizierung hinzu gefügt.

3) Korrigiert

4) Das Verbrechen der Steuerhinterziehung gibt es bereits, auch das Gesetz welches dies bestraft. Ich habe diese Passage streichen lassen da jedem klar sein müsste, dass bei dem nichtbezahlen einer Steuer er sich der Steeurhinterzahlung schuldig macht.

5) Ich dachte dies würde klar aus dem Absatz ergehen? Den vollen Wert der Waffe/Rüstung. Ich habe es überarbeiten lassen.

6) siehe Punkt 4, der Rest wurde dementsprechend korrigiert und vereinfacht

7) Der Satz wurde korrigiert. Es gibt bereits Regelungen zu Gerichten, dies ist nur eine Erweiterung der Kostenfrage. Der letzte Absatz wurde als unnötig eingestuft und herausgenommen.

8) Dies hängt mit dem urteil des Berufungsgerichts zusammen. Nein, den in diesem Falle hat der Angeklagte durch das Berufungsverfahren auf dieses Recht verzichtet. Korrigiert

9) u. 10) anscheinend hat dort ein übereifriger Schreiberling meine Ausführungen in das Edikt einfließen lassen. Obwohl ich mich geschmeichelt fühlen müsste habe ich es streichen lassen.

11) wurde verständlicher gemacht.

12) Nein darf er nicht (wurde jetz hinzugefügt)

13) ein kleiner gramatikalischer Fehler ((ooc: der irgendwie witzig ist)) korrigiert

14) Die Formulierung wurde verbessert

15) Natürlich. Zwar finde ich die Formulierung Problemlos, wurde trotzdem überarbeitet. Dieser nicht eindeutige Punkt wurde geklärt.

16) Mit dem letzten Edikt des Reichsconcilium hat sich diese Sache erledigt.

17) Ich fand jedoch eine offizielle Ermutigung zur eigenen Schlichtung empfehlenswert.

18) Natürlich steht es Euch frei. Mit keinem Wort wurde eine Provinzübergreifende Kreditzinsregelung erwähnt so lange es Eure Kredite sind. Dies wurde noch einmal ausführlicher dar gestellt

19) Es überrascht mich dass Ihr noch nie etwas von der Gewerbesteuer gehört zu haben scheint obwohl diese im Steueredikt des Kaiserreichs festgelegt wurde. In Malazien wird eine Gewerbesteuer statt einer Grundsteuer eingefordert. Wohl zum Ärger der Händler und Kaufleute doch zum allgemeinen Nutzen der Bürger.

Ich danke Euch für Euer Engagement in dieser Sache und bestehe darauf mit Euch auch über andere wichtigen Themen der Provinz im Königspalast von Malazien zu bereden in dem Ihr, wie alle anderen Fürsten der Provinz, eingeladen wurdet.

gezeichnet

Seine Majestät, König Avinash Volmar von Malazien