Audienz mit Herzog Volmar bezüglich der Eirae Rotverniasis
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Avinash Volmar 12.04.2010, 13:11
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 12.04.2010, 19:06
Herzog Volmar, wie immer ist mir Euer Besuch sehr willkommen.
Avinash Volmar 13.04.2010, 11:06
"Ich danke eurer kaiserlichen Exzellenz für den freundlichen Empfang. Es war für mich eine Selbstverständlichkeit nach den Verhandlungen der Internationalen Hilfswerke, wie diese Organisation nun heißt, Euch auf zu suchen. Wenn Ihr erlaubt werde ich gleich davon berichten und meine Materialien vorzeigen."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 13.04.2010, 12:20
Nur zu, nur zu. Setzt Euch, wenn Ihr wünscht.
Avinash Volmar 13.04.2010, 13:31
"Vielen Dank eure kaiserliche Exzellenz.
Wenn ihr gestattet."
Satzung des Internationalen Hilfswerkes
Erster Teil – Allgemeines
§ 1. Das Internationale Hilfswerk ist ein internationaler Dachverband für Organisationen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Notleidenden zu Hilfe zu kommen.
§ 2. Das Internationale Hilfswerk ist an religiöse und weltanschauliche Differenzen nicht gebunden und nur dem höheren Auftrag der Fürsorge für Notleidende verpflichtet.
§ 3. Sitz der Generalversammlung und des Vorstands des Internationalen Hilfswerkes ist Zwydeck im Freistaat Fuchsen.
§ 4. Die Generalversammlung bestimmt ein Emblem für das Internationale Hilfswerk.
Zweiter Teil – Die Mitgliedschaft
§ 5. Die Mitgliedschaft im Internationalen Hilfswerk können staatliche wie nicht-staatliche Organisationen erlangen, die der in § 1 festgelegten Aufgabe nachkommen und bei ihrer Tätigkeit den Grundsatz des § 2 einhalten.
§ 6. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist von einem Bevollmächtigten der Organisation beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand prüft, ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die betreffende Organisation der Prüfung standhält. Auf Antrag von mindestens zwei Delegierten hat die Generalversammlung über die Revision eines abgelehnten Aufnahmeantrages zu entscheiden.
§ 7. Die Mitgliedschaft ist von der Unterzeichnung der Satzung abhängig. Ein unterzeichnetes Exemplar ist dem Vorstand binnen zwei Wochen nach Genehmigung des Aufnahmeantrages zukommen zu lassen. Andernfalls endet die Mitgliedschaft.
§ 8. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss durch die Generalversammlung auf Antrag von mindestens zwei Delegierten und Beschluss mit Zweidrittelmehrheit sowie durch Selbstauflösung der betreffenden Organisation.
Dritter Teil – Der Vorstand
§ 9. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie gegebenenfalls weiteren Amtsträgern, die vom Vorsitzenden mit Zustimmung der Generalversammlung ernannt werden.
§ 10. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen für eine Amtszeit von fünf Monaten von der Generalversammlung gewählt. Gewählt ist jeweils, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
§ 11. Die Amtszeit des Vorsitzenden bzw. der Stellvertreter endet vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Wahl eines neuen Vorsitzenden bzw. Stellvertreters mit Zweidrittelmehrheit durch die Generalversammlung.
§ 12. Der Stellvertretende Vorsitzende nimmt die Aufgaben des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit wahr.
§ 13. Der Vorstand ist für das Tagesgeschäft des Verbandes verantwortlich. Er entscheidet über Aufnahmeanträge und sonstige Anträge gemäß dieser Satzung. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen der Generalversammlung. Der Vorstand ist der Generalversammlung über seine Arbeit Rechenschaft schuldig. Er kann bei einer unmittelbar drohenden Gefahr in einem Staat, die ein Eingreifen der Mitgliedsorganisationen nach dem Auftrag des § 1 notwendig macht, sofortige Maßnahmen anordnen, die auf Beschluss der Generalversammlung einzustellen sind.
§ 14. Der Vorsitzende nimmt die rechtsgeschäftliche Vertretung des Verbandes wahr. Er unterzeichnet in seinem Namen mit Zustimmung der Generalversammlung Verträge mit anderen Organisationen und Staaten.
Vierter Teil – Die Generalversammlung
§ 15. Die Generalversammlung besteht aus je einem Delegierten jeder Mitgliedsorganisation. Jede Mitgliedsorganisation kann beliebig viele weitere, nicht stimmberechtigte Delegierte entsenden. Eine reale Person darf dabei höchstens eine Mitgliedsorganisation vertreten.
§ 16. Die Generalversammlung gibt sich ihre Geschäftsordnung.
§ 17. Durch Richtlinien und Resolutionen gibt die Generalversammlung die Arbeitsweise des Verbandes und der Mitgliedsorganisationen vor.
§ 18. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse in der Regel mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
Fünfter Teil – Schlussbestimmungen
§ 19. Diese Satzung tritt in Kraft, sobald sie von mindestens drei auf der Gründungskonferenz vertretenen Organisationen unterzeichnet wurde.
§ 20. Durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung kann die Satzung geändert werden.
Für das Rote Kreuz Andro:
Alexej Patschenko
Für das Kaiserreich Drachenstein und die Eirae Rotverniasis
Avinash Volmar
Für das Rote Kreuz des Königreiches Härkelonien und Atlania
[IMG]http://zyx45.square7.de/images/philo_unterschr.gif[/IMG]
Philodunder Örksenquatt
Für den Freistaat Fuchsen
[IMG]http://www.freistaat-fuchsen.de/fuerst/unterschrift_klein.gif[/IMG]
Karl Harvald zu Schnitzelberg
Für das Bazische Rote Kreuz
[img]http://bazen.mikronation.de/upload/unterschrift-alsleben.png[/img]
Für den Nordmärkischen Roten Nordstern
[IMG]http://www.bild-hoster.de/images/Kevman/jeykarlu1.png[/IMG]
"Wie Ihr seht eure kaiserliche Exzellenz steht die Satzung der Organisation die sich verpflichtet hat international tätig zu sein und Hilfe zu liefern an allen Notgedrungenen Staaten. Weder die Bezeichnung noch die Symbolik, die in meinen Augen bereits entschieden wurde ist ein ineinander gehendes IHW in Blau auf weißem Grund. Momentan steht aber noch ein Vorschlag mit einer... puzzledeutung zur Ansicht.
Drachenstein wurde leider nicht als Sitz des IHW ausgewählt aus logistischen Gründen. Immerhin kann ich aber sagen dass das Kaiserreich mit seinen Bemühungen derart für Aufsehen und Anerkennung gesorgt hat, dass ich zum 2. Stellvertreter des Vorstandes ernannt wurde. Der Vorsitzende kam natürlich aus Fuchsen...
Da wir bei Bemühungen sind, es gibt dabei eine Sache die Ich mit eurer kaiserlichen Exzellenz baldigst besprechen müsste, und zwar was die nachfolgenden Hilfslieferungen für den Aufbau der von einem schweren Erdbeben heimgesuchten Schwyz angeht."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 13.04.2010, 14:22
Ich bin begeistert, werter Herzog, und möchte euch zu Eurer Ernennung gratulieren. Wenn Ihr nun des öfteren in Fuchsen seid, würde es sich geradezu anbieten, Euch dort als Botschafter des Kaiserreiches einzusetzen. Stößt dieser Vorschlag bei Euch auf Zustimmung?
Diese Schwyz...was wisst Ihr über das Land? Die Hilfslieferungen dürften kein größeres Problem darstellen.
Oh, und bei Gelegenheit müssen wir noch über die Eirae Rotverniasis reden - ich bin erpicht zu erfahren, wie diese aufgebaut sind und wie man sie möglichst gesetzlich verankern könnte in Drachenstein.
Avinash Volmar 13.04.2010, 14:52
"Es wäre mir eine Ehre den Posten als Botschafter annehmen zu dürfen, eure kaiserliche Exzellenz. Da ich inzwischen auch einige Vertreter dessen Regierung kenne würde es sich wahrhaftig geradezu anbieten.
Was die Schwyz angeht, es ist ein Nachbarland von Fuchsen mit etwa 4,7 Millionen Einwohnern welches durch ein massives Erdbeben in ihren Grundfesten erschüttert wurde. Es gibt leider keine aktuellere Karte als diese hier.
"Durch das Erdbeben gab es Opfer von verletzten, toten und vermissten von mehreren hunderttausend. Um genau zu sein etwa 900.000 Menschen. Das IHW hat in seiner doch noch recht frühen Anfangsphase getan was es konnte mit einigermaßen zufriedenstellendem Ergebnis, wenn man bedenkt wie unfähig die Regierung der Schwyz gehandelt hat, welches nur aus einer Übergangsregierung bestand... ich hoffe zum Wohle der Einwohner sie wird nicht noch einmal eingesetzt.
Natürlich kann das Kaiserreich in der Soforthilfe keinen all zu großen Beitrag leisten, weshalb ich mehr die Koordination der anderen Hilfslieferungen übernommen hatte. Der Grund ist natürlich die etwas abgelegene Lage und das an sich späte Eintreffen von Hilfsgütern und Personal. Außerdem muss ich natürlich eure Genehmigung einholen um größere Hilfe zu zu stimmen. Bisher hab ich nur aus meinem Herzogtum Hilfe schicken lassen, was für unsere Verhältnisse durchaus ausreichen würde. Weitere Hilfe durch eure kaiserliche Exzellenz würde aber durchaus wohlwollend von den anderen Staaten zur Kentniss genommen werden.
Ich denke dabei vor allem an lang haltbare Nahrungsmittel wie zum Beispiel Getreide und eingelegtes Gemüse, Wohnzelte für den langen Übergang und Saatgut für die Schwyzerische Landwirtschaft. Auch einige Medikamente würden wir vielleicht beisteuern können, soweit sie sich um Präparate für leichte Anwendungen handelt, da sich in der weiterführenden Medizin die Ansichten der Staaten durchaus unterscheidet."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 13.04.2010, 15:03
Wir hatten bislang noch keinen Kontakt zur Schwyz. Dies wäre eine gute Möglichkeit, in bester Erinnerung zu verbleiben. Was die Transportwege angeht, lassen diese sich erheblich verkürzen, wenn wir dort nur einen geeigneten Ort für ein Portal finden. Allerdings sind diese in der anderen Welt sehr schwer für längere Zeit aufrechtzuerhalten, wir bräuchten unsere besten Magier dafür. Dann wäre es allerdings möglich, in wenigen Stunden die Güter in der Schwyz zu haben. Zu welchem Geldwert würdet Ihr eine Sachgüteranschaffung empfehlen? Ich dachte an etwa 15 bis 20 Til, diese dürften sich aus dem Haushalt entnehmen lassen.
Avinash Volmar 13.04.2010, 16:25
"Die dort lebenden Menschen könnten beunruhigt sein über die Aufrechterhaltung eines magischen Portals... Wenn Ihr erlaubt, eure kaiserliche Exzellenz, schlage ich vor das Portal in fuchsen zu eröffnen wo die Bewohner wesentlich aufgeschlossener dafür sind. Außerdem ist in Fuchsen zur Zeit der Umschlagplatz für die Hilfslieferungen für die Schwyz.
Ich schlage vor wir entsenden den Magier nach Fuchsen, um genau zu sein nach Kaufbach. Währenddessen können die Güter zusammen getragen werden und, solange noch Zeit ist, diese mit Emblemen des Kaiserreichs gekennzeichnet werden, damit die Menschen auch wissen von wem es kommt."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 13.04.2010, 16:43
Eine hervorragende Idee! :)
Dies hier ist Euer Ernennungspapier zum Botschafter des Kaiserreiches Drachenstein im Freistaat Fuchsen; die weiteren Formalitäten werde ich einleiten.
Avinash Volmar 13.04.2010, 17:59
"Ich danke Euch, eure kaiserliche Exzellenz."
"Ich werde sofort die Koordination des Einkaufs der Güter veranlassen, wenn es euch Recht ist, damit diese aus mehreren Provinzen bezogen werden und es in keinem der Gebiete zu einem akuten Mangel kommt."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 15.04.2010, 20:46
Sehr recht, sehr recht. Ich überlasse alles Eurer Organisation. Bezüglich der Eirae Rotverniasis reden wir dann am besten, nachdem sich in der Schwyz wieder alles beruhigt hat und unsere Hilfe hoffentlich auf nährreichen Boden gefallen ist.
Avinash Volmar 15.04.2010, 20:53
"Ich danke euch, eure kaiserliche Exzellenz. Für die Anerkennung und das von euch entgegengebrachte Vertrauen."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 31.08.2010, 23:27
Herzog Volmar, es freut mich, Euch nach der grandiosen Operneröffnung in Korayn wieder einmal zu sehen! Ich hoffe, Ihr hattet eine angenehme Reise?
Avinash Volmar 01.09.2010, 20:31
"Ich danke Euch Eure kaiserliche Exzellenz. Die Anreise war sehr bequem, vielen dank für die Nachfrage. Noch bin ich nur ein Gast eines Handelsschiffs gewesen, aber ich habe mir erlaubt in meinem Werft den Bau einer Fregatte beginnen zu lassen die ich, wie ich hoffe, auch für weitere Besuche benutzen werde."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 01.09.2010, 23:30
Oh, eine Fregatte, sehr schön! Wie geht es Eurer Werft? Ist die Auftragslage annehmlich? Oh, verzeiht, bitte setzt Euch doch.
Avinash Volmar 02.09.2010, 20:02
"Es gibt nichts zu verzeihen, Eure kaiserliche Exzellenz."
"Die Auftragslage ist ausgezeichnet, vielen Dank der Nachfrage. Mit der Erweiterung der Handelswege werden immer neue Handelsschiffe gebraucht. Für die nächsten zwei, drei Jahre werden die Werfte vollständig ausgelastet sein, vorausgesetzt die Auftragslage ändert sich nicht. Ich darf mit bescheidenem Stolz verkünden dass Korayn aufblüht durch die neuen Unternehmungen. Ob durch den Handel oder die Akademie der Eirae Rotverniasis."
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 02.09.2010, 23:37
Das freut mich allerdings sehr. Erst neulich frug der Dekan der Universität von Stockwich an, ob es möglich sei, einen Gelehrten der Akademie für ein Semester als Dozenten der Universität empfangen zu dürfen, und nun trage ich diese Bitte an Euch heran. Am besten tritt die Akademie diesbezüglich mit ihm in Kontakt.
Nun siegt meine Neugierde…Ihr habt die Reise von Korayn hierher sicherlich nicht angetreten, um mit mir über Fregatten zu reden.
Avinash Volmar 03.09.2010, 00:12
"Eure kaiserliche Exzellenz hat mein Anliegen bereits erkannt bevor ich es ausgesprochen habe."
"Ich habe weitreichende Pläne und Vorstellungen für die Einbindungen der Eirae Rotverniasis in die heutigen Hospitiums und in die Gesellschaft des gesamten Kaiserreichs. Wie Eure kaiserliche Exzellenz sich sicherlich erinnern war es Euer Vorschlag in diese Richtung Überlegungen an zu stellen.
Eurer Exzellenz Idee einen Dozenten in die dortige Universität zu entsenden erachte ich als ersten Schritt, als einen von vielen. In Sache von Krankheiten, Befall von Erregern und anderen tiefgründigen Ursachen sind die Eirae Rotverniasis weiter fortgeschritten als viele andere Heiler. Ich würde also dafür sprechen dieses Wissen zugänglich zu machen."