Kaiserreich Drachenstein

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Zweite Wahl zum Vorsitzenden

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Ich bitte nun verspätet laut Artikel 23 der Verfassung des Kaiserreiches Drachenstein Version 1.3, dass sich alle Kandidaten, die wünschen, zum Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes von Drachenstein gewählt zu werden, innerhalb der nächsten fünf Tage, also bis zum Sechsundzwanzigsten dieses Monats, in diesem Thema unter Nennung ihres Namens sowie der Einverständniserklärung, zum Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes von Drachenstein gewählt werden zu wollen, melden. Es dürfen nur Mitglieder des Reichsgerichtshofes kandidieren.

21.05.2006, 17:35

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Ich gebe hiermit bekannt, dass ich zum Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes von Drachenstein gewählt werden möchte. Mit den Konsequenzen eines mich ins Amt versetzenden Wahlausganges erkläre ich mich einverstanden.

gezeichnet

Veuxin II. von Drachenstein

30.05.2006, 20:04

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Die Kandidaturperiode wird hiermit verspätet beendet.

Der erste Wahlgang wird hiermit begonnen.

Jeder Richter hat eine Stimme. Benötigt wird eine Zweidrittelmehrheit für einen der Kandidaten. Die Wahl dauert drei Tage, also bis zum 5. dieses Monats, und ist öffentlich.

Ich bitte alle Richter, nun ihre Stimme abzugeben.

30.05.2006, 20:04

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Ich stimme für Veuxin.

Zerron 22.09.2006, 20:24

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Handlung

Piritugd starrt Veuxin lustvoll aufs Gesäß.

Sedwen Zars 08.02.2007, 17:01

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@Veuxin weisst du was der Hacken bei deiner Schrift ist? Man kann nix lesen! :D:D bei der neuen Drachensteinschrift. bitte den Post verschieben! ;)

Ich kann a) keine Beiträge verschieben und b) meine Schrift durchaus lesen. Bzw. den Unterschied zwischen den einzelnen Buchstaben erkennen. Mehr auch nicht wirklich, ich weiß wie ein a, ein b und ein i aussieht, den Rest muss man sich immer erschließen. ^^ Habs mal wieder umgeändert. ;)

Wer sind denn die Richter und wer ist für die Koordination der Wahl hier zuständig?

Richter sind laut Verfassung im Reichsgericht alle Könige, aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorsitzenden. Für die Wahlkoordination bin ich als voriger vorsitzender Richter verantwortlich, jedoch braucht der neugewählte Gerichtsvorsitzende eine Zweidrittelmehrheit. Nachzulesen im wohl kompliziertesten Artikel des Drakischen Gesetzeswerkes, Artikel 24 der Verfassung. ;)

Artikel 24 [Wahldefinition in Gerichtsbelangen]

Für die Wahl eines Gerichtsvorsitzenden wählen sämtliche Gerichtsmitglieder am Tag der Gerichtsgründung und von dort an alle zwei Monate aus ihrer Mitte in einem drei Tage dauernden gleichen und öffentlichen Wahlvorgang und aus allen Personen, die sich frühestens sieben, spätestens aber zwei Tage vor der Wahl zur selbigen zur Verfügung gestellt haben, einen Gerichtsvorsitzenden, wobei ein Kandidat zur Wahl zum Gerichtsvorsitzenden im ersten Wahlgang, welcher vom vorigen Gerichtsvorsitzenden, in Abstinenz desselbigen aber von der dem vorigen Gerichtsvorsitzenden in perpetualer aufsteigender alphabetischer Reihenfolge folgende Person geleitet wird, eine Zweidrittelmehrheit haben muss, ansonsten aber in einer auf den ersten Wahlgang folgenden Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmanzahl in der vorgehenden Wahl, welche wie der erste Wahlgang geleitet wird, eine relative Mehrheit haben muss.

Dann musst du wohl einen neuen wahlgang starten und alle Könige nerven damit sie abstimmen, da derzeit das Zeitlimit nicht eingehalten wurde...oder aber, dir ist das ******egal und du wirst einfach so Vorsitzender.

Was wohl eher die Möglichkeit sein dürfte, die funktioniert. :(

Ich stimme für Kaiser Veuxin

Ich danke. Weil ich heute keine Tomaten gegessen habe, hauptsächlich aber, weil keine weiteren Stimmen in Ewigkeit zu erwarten sind, erhebe ich mich hiermit wieder in den Posten des Gerichtsvorsitzenden. Ich gratuliere mir selbst und entsende mir hiermit die herzlichsten Glückwünsche auf eine glückliche zweite Amtszeit. Mögen die Spiele beginnen.

Hurrah!

Ein Tragischer Tag Für Drachenstein... ;)

Aber eure Majestät, wer wollte an eurer Rechtschaffenheit zweifeln?

Hoffentlich niemand. :teufel:

Deutet auf das Fallbeil in der Ecke. :P

Fragt sich, ob das Beil sich nicht gut zur Vollstreckung von Urteilen machen würde

Denkt an Gobberwarz. ;)