Ich bitte nun verspätet laut Artikel 23 der Verfassung des Kaiserreiches Drachenstein Version 1.3, dass sich alle Kandidaten, die wünschen, zum Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes von Drachenstein gewählt zu werden, innerhalb der nächsten fünf Tage, also bis zum Sechsundzwanzigsten dieses Monats, in diesem Thema unter Nennung ihres Namens sowie der Einverständniserklärung, zum Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes von Drachenstein gewählt werden zu wollen, melden. Es dürfen nur Mitglieder des Reichsgerichtshofes kandidieren.
Zweite Wahl zum Vorsitzenden
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Veuxin ent Drakestrin-Rumata 21.05.2006, 17:35
Ich gebe hiermit bekannt, dass ich zum Vorsitzenden des Reichsgerichtshofes von Drachenstein gewählt werden möchte. Mit den Konsequenzen eines mich ins Amt versetzenden Wahlausganges erkläre ich mich einverstanden.
gezeichnet
Veuxin II. von Drachenstein
Die Kandidaturperiode wird hiermit verspätet beendet.
Der erste Wahlgang wird hiermit begonnen.
Jeder Richter hat eine Stimme. Benötigt wird eine Zweidrittelmehrheit für einen der Kandidaten. Die Wahl dauert drei Tage, also bis zum 5. dieses Monats, und ist öffentlich.
Ich bitte alle Richter, nun ihre Stimme abzugeben.
Sedwen Zars 08.02.2007, 17:01
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 08.02.2007, 17:33
Baudouin de Gastinois 31.08.2007, 21:04
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 01.09.2007, 00:54
Artikel 24 [Wahldefinition in Gerichtsbelangen]
Für die Wahl eines Gerichtsvorsitzenden wählen sämtliche Gerichtsmitglieder am Tag der Gerichtsgründung und von dort an alle zwei Monate aus ihrer Mitte in einem drei Tage dauernden gleichen und öffentlichen Wahlvorgang und aus allen Personen, die sich frühestens sieben, spätestens aber zwei Tage vor der Wahl zur selbigen zur Verfügung gestellt haben, einen Gerichtsvorsitzenden, wobei ein Kandidat zur Wahl zum Gerichtsvorsitzenden im ersten Wahlgang, welcher vom vorigen Gerichtsvorsitzenden, in Abstinenz desselbigen aber von der dem vorigen Gerichtsvorsitzenden in perpetualer aufsteigender alphabetischer Reihenfolge folgende Person geleitet wird, eine Zweidrittelmehrheit haben muss, ansonsten aber in einer auf den ersten Wahlgang folgenden Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmanzahl in der vorgehenden Wahl, welche wie der erste Wahlgang geleitet wird, eine relative Mehrheit haben muss.
Baudouin de Gastinois 01.09.2007, 12:33
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 01.09.2007, 13:11
Baudouin de Gastinois 01.09.2007, 13:48
Ich stimme für Kaiser Veuxin
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 01.09.2007, 14:25
Ich danke. Weil ich heute keine Tomaten gegessen habe, hauptsächlich aber, weil keine weiteren Stimmen in Ewigkeit zu erwarten sind, erhebe ich mich hiermit wieder in den Posten des Gerichtsvorsitzenden. Ich gratuliere mir selbst und entsende mir hiermit die herzlichsten Glückwünsche auf eine glückliche zweite Amtszeit. Mögen die Spiele beginnen.
Baudouin de Gastinois 01.09.2007, 14:33
Hurrah!
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 01.09.2007, 15:28
Ein Tragischer Tag Für Drachenstein... ;)
Baudouin de Gastinois 01.09.2007, 17:48
Aber eure Majestät, wer wollte an eurer Rechtschaffenheit zweifeln?
Veuxin ent Drakestrin-Rumata 01.09.2007, 19:59
Hoffentlich niemand. :teufel: