Bis jetzt haben wir in der Verfassung ja nichts bezüglich der Gerichtshöfe geregelt. Ich würde das gerne ändern, und habe dazu folgende Idee:
Gerichtsebenen
[CODE]Reichsgerichtshof
Provinzgerichtshof
Stadtgerichtshof[/CODE]
Zuständigkeiten
[CODE]Reichsgerichtshof:
Hochverrat, Verfassungsbruch, RL-VL-vermischte Prozesse, von anderen Gerichtshöfen nicht behandelte Prozesse, vom Provinzgerichtshof weitergeleitete Klagen
Provinzgerichtshof:
Provinzinterne Ediktesbrüche auf Verwaltungsebene, vom Stadtgerichtshof weitergeleitete Klagen
Stadtgerichtshof:
Provinzinterne Ediktesbrüche auf ziviler Ebene, wirtschaftliche Ediktesbrüche[/CODE]
Notwendigkeiten
[CODE]Reichsgerichtshof:
Immer
Provinzgerichtshof:
Sobald eine Provinz mehr oder genau 3 Bürger hat
Stadtgerichtshof:
Sobald eine Stadt mehr oder genau 3 Bürger hat[/CODE]
Zusammensetzung
[CODE]Reichsgerichtshof:
Besteht aus allen Königen,
Vorsitzender ist eine von den Königen aus ihrer Mitte gewählte Person,
Urteilsverkünder ist der Kaiser
Provinzgerichtshof:
Besteht aus allen Adeligen einer Provinz,
Vorsitzender ist eine von den Adeligen aus ihrer Mitte gewählte Person,
Urteilsverkünder ist der König
Stadtgerichtshof:
Besteht aus maximal drei vom Statthalter ernannten Personen und dem Statthalter,
Vorsitzender ist eine von den Richtern aus ihrer Mitte gewählte Person,
Urteilsverkünder ist der Statthalter[/CODE]
Prozessregelungen
[CODE]Prozessordnung:
Jeder Gerichtshof kann eine Prozessordnung erstellen
Anklage:
Anklagen kann in einer schriftlichen Deklaration, dessen Form die Prozessordnung vorgibt
Fallbearbeitung:
Der Fall wird vom jeweils dazu zuständigen Gerichtshof bearbeitet
Fallweitergabe:
Ein Gerichtshof kann die Fallbearbeitung an den nächsthöheren Gerichtshof weitergeben
Fallübernahme:
Auf Wunsch eines der Prozessbeteiligten muss nach Urteilsverkündung der nächsthöhere Gerichtshof den Fall wieder aufnehmen[/CODE]
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