Kaiserreich Drachenstein

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[Meinungsdeklarationswunsch] Verfassungsreform

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Laut Abschnitt III. [sup](2)[/sup] der Hausordnung des Reichsconciliums bitte ich um eine Meinungsdeklaration durch den Reichskanzler zu folgendem Thema.

Aus gegebenem Anlass sehe ich als Repräsentation und Staatsoberhaupt des Kaiserreichs Drachenstein Anlass zu einer Verfassungsänderung, welche hauptsächlich die Namensänderung des Kaiserreiches von "Esturien-Drachenstein" in "Drachenstein" beinhaltet und den Status Esturiens von einem gleichberechtigten Partner neben Drachenstein auf den einer Provinz Drachensteins ändert.

Änderungen sind in kursiv gehalten. Aus anderen Änderungen resultierende Änderungen sind nicht zwingend in rot gehalten, genausowenig wie Löschungen.


Verfassung des Kaiserreichs Drachenstein





Präambel



Entstehend aus den noblen und würdigen Häusern Esturien, Malazien, Pelata, Pisar, Pretanz und Vincaster gibt sich das Kaiserreich Drachenstein folgende Verfassung, die den großen Zielen und Traditionen aller Königshäuser gerecht wird.



I. Grundstruktur



Artikel I [Kaiser]

Der Kaiser steht an der hierarchischen Spitze des Kaiserreichs. Er steht über allen Personen, der Verfassung und den Edikten. Als Kaiser gilt der erste männliche Nachkomme des letzten Kaisers, wenn dieser abgedankt hat. Der Kaiser kann Edikte erlassen, welche als niedergeschriebenes Recht dienen und vom Reichsconcilium bestätigt werden müssen. Diese Edikte stehen unter der Verfassung und über den Edikten der Könige. Der Kaiser Drachensteins ist gleichzeitig der König von Pretanz.



Artikel 2 [Könige]

Hierarchisch unter dem Kaiser stehen die Könige der Provinzen Esturien, Malazien, Pelata, Pisar, Pretanz und Vincaster. Sie sind Beamte des Kaiserreiches Drachenstein und können zu jeder Zeit vom Kaiser ernannt und entlassen werden. Falls eine Person nicht zum König ernannt werden will, kann sie eine Ablehnung liefern. Die Könige können für ihre Provinzen Edikte erlassen, welche als niedergeschriebenes Recht der jeweiligen Provinz dienen. Diese Edikte stehen unter der Verfassung und den Edikten des Kaiserreichs. Die Könige sind Mitglieder des Reichsconciliums.



Artikel 3 [Reichsconcilium]

Das Reichsconcilium besteht aus den Königen Drachensteins. Die Stimmen der Könige der Provinzen Esturien, Malazien, Pelata, Pisar, Pretanz und Vincaster zählen alle gleich. Alle Edikte des Kaisers von Drachenstein müssen durch das Reichsconcilium einstimmig abgelehnt werden, um ihre Gültigkeit zu verlieren.



Artikel 4 [Reichskanzler]

Der Reichskanzler ist Vorsitzender des Reichsconciliums. Er wird von allen Mitgliedern des Reichsconciliums gewählt. Der Reichskanzler leitet die Conciliumssitzungen und repräsentiert das Kaiserreich.



II. Staat



Artikel 5 [Staatsgebiet]

Als Staatsgebiet gelten die Provinzen Esturien, Malazien, Pelata, Pisar, Pretanz und Vincaster sowie als Hoheitsgewässer alle Wassermassen, die weniger als 50 Kilometer von der Küste des drakischen Festlands entfernt sind. So eingeschlossene Wassermassen zählen ebenfalls zum Hoheitsgebiet. Dieses Gebiet wird als Kaiserreich Drachenstein bezeichnet und ist Geltungsbereich des drakischen Rechts.



Artikel 6 [Staatssymbole]

Als Staatssymbole gelten die Flagge, das Wappen, das Kaiserwappen und das kaiserliche Siegel. Das Kaiserwappen und das kaiserliche Siegel dürfen nur vom Kaiserhaus selbst benutzt werden. Das Aussehen der Staatssymbole wird durch ein Edikt festgelegt.



Artikel 7 [Nationalhymne]

Die Nationalhymne wird hauptsächlich zu offiziellen Anlässen gespielt und dient der Repräsentation des Staates. Die Melodie und der Text der Nationalhymne wird durch ein Edikt festgelegt.



Artikel 8 [Amtssprache]

Als Amtssprache gilt die Drakische Sprache. Alle offiziellen Schriften werden in diesen Sprachen verfasst.



Artikel 9 [Hauptstadt und Regierungssitz]

Der Regierungssitz und die Hauptstadt des Kaiserreichs Drachenstein ist die Stadt Pretannica in der Provinz Pretanz.



III. Innenpolitik



Artikel 10 [Staatsbürgerschaft]

Jeder hat das Recht, die esturisch-drakische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes oder eines richterlichen Beschlusses eintreten, oder sobald ein drakischer Staatsbürger dies wünscht. Politisch Verfolgte genießen in Drachenstein Asylrecht. Kein drakischer Staatsbürger darf an das Ausland ausgeliefert werden. Die Staatsbürgerschaft kann durch (a) Einbürgerung oder (b) Vollendung der Geburt erlangt werden. Dies ist dem Bürgeramt zu melden. Im Falle (a) muss die Einbürgerung über das Bürgeramt erfolgen und von selbigem bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Im Falle (b) muss die Geburt und damit die Einbürgerung dem Bürgeramt gemeldet werden. Die Staatsbürgerschaft kann nicht erzwungen werden und ist vollkommen freiwillig. Sie darf jederzeit beendet werden, von Seiten des Betroffenen sowie von Seiten des Staates, jedoch von Seiten des Staates nur mit Begründung. In diesem Falle wird der Betroffene jedoch aufgefordert, (a) unverzüglich ein Visum anzufordern oder den Staat zu verlassen, falls er staatenlos ist oder (b) unverzüglich die entsprechende Botschaft aufzusuchen, falls er in einem anderen von Drachenstein akzeptiertem Staat eine gültige Staatsbürgerschaft besitzt. Der Betroffene gilt ebenfalls als staatenlos, wenn er Bürger in einem Staat ist, den das Kaiserreich Drachenstein nicht akzeptiert.



Artikel 11 [Eintritt der Volljährigkeit]

Der Eintritt der Volljährigkeit wird durch das Edikt zur Wesensbestimmung näher geregelt.



Artikel 12 [Wohnsitz]

Wer sich an einem Ort ständig und dauerhaft niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. Der Wohnsitz eines Bürgers kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. Ein Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Wohnstätte mit dem Willen aufgehoben wird, diese aufzugeben. Ein Kind hat seinen Wohnsitz stets dort, wo die Eltern bzw. die Vollmacht seinen Wohnsitz hat.



Artikel 13 [Namensrecht]

Wird der Name einer Person von einer Anderen missbraucht, so hat die erste Person das Recht auf Klage wegen Namensmissbrauch.



IV. Aussenpolitik



Artikel 14 [Aussenpolitische Ziele des Kaiserreichs]

Aussenpolitische Ziele des Kaiserreichs sind lang anhaltender Friede und Abkommen, die Vorteile für das Kaiserreich bringen.



Artikel 15 [Akzeptanz von Staaten]

Ein Staat ausser das Kaiserreich Drachenstein gilt als offiziell akzeptiert und für vorhanden gefunden, wenn offizieller Kontakt besteht.



Artikel 16 [Botschaften]

Eine Botschaft ist eine dauerhafte Niederlassung von Regierungsvertretern eines fremden Staates in der Hauptstadt Drachensteins. Das Botschaftsgelände samt Botschaftsgebäude wird dem fremden Staat geschenkt und gehört zum Staatsgebiet dieses Staates. Auf dem Botschaftsgelände gilt das Recht des fremden Staates.



V. Wirtschaftspolitik



Artikel 17 [Steuern]

Steuern werden in einem eigenen Edikt festgelegt.



Artikel 18 [Firmengründung]

Zur Firmengründung wird ein Firmenvorstand und eine Lizenz benötigt.



Artikel 19 [Lizenzerwerb]

Die Lizenz kann vom Kaiserreich Drachenstein für ein Entgeld von fünf Tuk erworben werden. Mit Begründung und Einverständnis des Kaisers kann manchen Firmen die Lizenz nicht gewährleistet werden. Die Lizenz kann ebenso entzogen werden. In diesem Falle wird dem Firmengründer das Entgeld von fünf Tuk zurückerstattet. Schließt der Firmenvorstand die Firma selbstständig, so besteht kein Anrecht auf die Lizenzgebühren.



VI. Justiz



Artikel 20 [Klagerecht]

Jeder Bürger darf Anklage erheben.



Artikel 21 [Gerichtsordnung]

Eine Gerichtsordnung kann vom Kaiser veröffentlicht werden. In dieser sind der Ablauf einer Gerichtsverhandlung und die Rechte des Klägers sowie des Beklagten genauer erläutert. Die Gerichtsordnung ist einem Edikt gleichgestellt.



Artikel 22 [Richter]

Als Richter dient der Kaiser, der sich durch eine Person seiner Wahl vertreten lassen kann.



VII. Grundrechte



Artikel 23 [Würde des Wesens]

Die Würde eines Wesens ist unantastbar. Als Wesen werden intelligente Organismen oder Magiegeschöpfe bezeichnet, die von dem staatlichen Institut für Wesenbestimmungen annerkannt werden.



Artikel 24 [Recht auf Leben]

Jedes Wesen hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes oder auf Kaiserliche Bestimmung eingegriffen werden.



Artikel 25 [Recht auf Freiheit]

Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes oder auf Kaiserliche Bestimmung eingegriffen werden.



Artikel 26 [Recht auf Handlungsfreiheit]

Die Handlungsfreiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes oder auf Kaiserliche Bestimmung eingegriffen werden.



Artikel 27 [Gleichheit]

Alle vom Staatlichen Institut für Wesensbestimmung [id]als intelligente Wesen[/i] befundenen Wesen sind vor dem Gesetz gleich.



Artikel 28 [Versammlungsfreiheit]

Alle Wesen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen frei zu versammeln.



Artikel 29 [Eigentumsrecht]

Alle Wesen haben Recht auf Eigentum.



VIII. Verfassungsänderung



Artikel 30 [Recht auf Verfassungsänderung]

Eine Verfassungsänderung kann nur durch den Kaiser mit dessen Einverständniserklärung erfolgen.



Artikel 31 [Staatsformänderung]

Die monarchische Staatsform kann nicht Grund zur Verfassungsänderung sein.



IX. Schlussbestimmungen



Artikel 32 [Inkrafttreten]

Diese Verfassung tritt im Namen des Kaisers am xx. xx. 240xx nach drakischer Zeitrechnung in Kraft.



Artikel 33 [Versionsangabe]

Dies ist die Version 1.2.



Artikel 34 [Gültigkeitserklärung]

Diese Verfassung wird mit der nachfolgenden Unterschrift und des Siegels des Kaisers gültig.







Veuxin II. von Drachenstein

Kaetyr ent Drakestrin

Tobias der Eroberer 17.11.2005, 18:30

2 zitieren melden

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz den Sinn dieser Verfassungsänderung.

Wäre es dem werten Kaiser möglich den Mitgliedern des Reichsconciliums den Grund für eine solche Änderung mitzuteilen, um eine möglichst kompetente Rückmeldung zu erreichen?

Für mich ist weder ersichtlich, welchen "gegebene[n] Anlass" es geben sollte, noch, warum Drachenstein gerade eine schwierige Vereinigung mit Esturien durchgemacht hat, um sich dann plötzlich wieder ganz von Esturien loszusagen.

Meinungen der Mitglieder des Reichsconciliums bitte hier posten.

17.11.2005, 18:56

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Ich habe mal für alle, die

gerade keine unixshell offen haben
alle veränderten Zeilen aufgelistet:

Verändert: Alle vom Staatlichen Institut für Wesensbestimmung als intelligente Wesen befundenen Wesen sind vor dem Gesetz gleich.

Orginal: Alle vom Staatlichen Institut für Wesensbestimmung anerkannten Wesen sind vor dem Gesetz gleich.

Orginal:Als Amtssprache gelten die Drakische Sprache und die Esturische Sprache.

Alle offiziellen Schriften werden in diesen Sprachen verfasst.

Verändert: Als Amtssprache gilt die Drakische Sprache. Alle offiziellen Schriften w

erden in diesen Sprachen verfasst.

Orginal: Als Staatsgebiet gelten die Provinzen Esturien, Malazien, Pelata, Pisar,

Pretanz und Vincaster sowie als Hoheitsgewässer alle Wassermassen, die weniger

als 50 Kilometer von der Küste des drakischen Festlands entfernt sind. So einges

chlossene Wassermassen zählen ebenfalls zum Hoheitsgebiet. Dieses Gebiet wird al

s Kaiserreich Drachenstein bezeichnet und ist Geltungsbereich des drakischen Rec

hts.

Verändert: Als Staatsgebiet gelten die Provinzen Malazien, Pelata, Pisar, Pretanz u

nd Vincaster und das Land Esturien sowie als Hoheitsgewässer alle Wassermassen,

die weniger als 50 Kilometer von der Küste des drakischen Festlands entfernt sin

d. So eingeschlossene Wassermassen zählen ebenfalls zum Hoheitsgebiet. Dieses Ge

biet wird als Kaiserreich Esturien-Drachenstein bezeichnet und ist Geltungsberei

ch des esturisch-drakischen Rechts.

Verändert: Das Reichsconcilium besteht aus den Königen Drachensteins. Die Stimmen d

er Könige der Provinzen Esturien, Malazien, Pelata, Pisar, Pretanz und Vincaster

zählen alle gleich. Alle Edikte des Kaisers von Drachenstein müssen durch das R

eichsconcilium einstimmig abgelehnt werden, um ihre Gültigkeit zu verlieren.

Orginal: Das Reichsconcilium besteht aus den Königen Drachensteins und den Tha'an

s Esturiens. Die Stimme der Tha'ans von Tameo, Bau, Rumata, Pampa, Okana, Reba,

Sera, Aba, Pifa, Ripat, Budach und Muga zählen einfach, die Stimmen der Könige v

on Malazien, Pelata, Pisar und Vincaster zählen zweifach und die Stimme des Köni

gs von Pretanz zählt als gleichzeitiger Kaiser Esturien-Drachensteins vierfach.

Alle Edikte des Kaisers von Esturien-Drachenstein müssen durch das Reichsconcili

um einstimmig abgelehnt werden, um ihre Gültigkeit zu verlieren.

Orginal: Artikel 12 [Eintritt der Volljährigkeit]

Mit dem Ende von mindestens 5/6 des Heranreifens einer Person, für jede Rasse auf ein bestimmtes Alter festgelegt vom staatlichem Institut für Wesensbestimmungen, tritt die Volljährigkeit ein.

Verändert:Mit dem Ende von mindestens 5/6 des Heranreifens einer Person, für jede

Rasse auf ein bestimmtes Alter festgelegt vom staatlichem Institut für Wesensbes

timmungen, tritt die Volljährigkeit ein.

Verändert:Der Kaiser steht an der hierarchischen Spitze des Kaiserreichs. Er steht

über allen Personen, der Verfassung und den Edikten. Als Kaiser gilt der erste

männliche Nachkomme des letzten Kaisers, wenn dieser abgedankt hat. Der Kaiser k

ann Edikte erlassen, welche als niedergeschriebenes Recht dienen und vom Reichsc

oncilium bestätigt werden müssen. Diese Edikte stehen unter der Verfassung und ü

ber den Edikten der Könige. Der Kaiser Drachensteins ist gleichzeitig der König

von Pretanz.

Orginal:Der Kaiser steht an der hierarchischen Spitze des Kaiserreichs. Er steht

über allen Personen, der Verfassung und den Edikten. Als Kaiser gilt der erste

männliche Nachkomme des letzten Kaisers, wenn dieser abgedankt hat. Der Kaiser k

ann Edikte erlassen, welche als niedergeschriebenes Recht dienen und vom Reichsc

oncilium bestätigt werden müssen. Diese Edikte stehen unter der Verfassung und ü

ber den Edikten der Könige und Tha'ans. Der Kaiser Esturien-Drachensteins ist gl

eichzeitig der Kaiser Drachensteins und der König von Pretanz.

Verändert:Der Regierungssitz und die Hauptstadt des Kaiserreichs Drachenstein ist

die Stadt Pretannica in der Provinz Pretanz.

Orginal:Der Regierungssitz und die Hauptstadt des Kaiserreichs Esturien-Drachens

tein ist die Stadt Pretannica in der Provinz Pretanz.

Verändert:Der Reichskanzler ist Vorsitzender des Reichsconciliums. Er wird von all

en Mitgliedern des Reichsconciliums gewählt. Der Reichskanzler leitet die Concil

iumssitzungen und repräsentiert das Kaiserreich.

Orginal:Der Reichskanzler ist Vorsitzender des Reichsconciliums. Er wird von all

en Mitgliedern des Reichsconciliums unter Berücksichtigung der Stimmenverhältnis

se gewählt. Der Reichskanzler leitet die Conciliumssitzungen und repräsentiert d

as Kaiserreich.

Verändert:Die Lizenz kann vom Kaiserreich Drachenstein für ein Entgeld von fünf Tu

k erworben werden. Mit Begründung und Einverständnis des Kaisers kann manchen Fi

rmen die Lizenz nicht gewährleistet werden. Die Lizenz kann ebenso entzogen werd

en. In diesem Falle wird dem Firmengründer das Entgeld von fünf Tuk zurückerstat

tet. Schließt der Firmenvorstand die Firma selbstständig, so besteht kein Anrech

t auf die Lizenzgebühren.

Orginal:Die Lizenz kann vom Kaiserreich Esturien-Drachenstein für ein Entgeld vo

n fünf Tuk erworben werden. Mit Begründung und Einverständnis des Kaisers kann m

anchen Firmen die Lizenz nicht gewährleistet werden. Die Lizenz kann ebenso entz

ogen werden. In diesem Falle wird dem Firmengründer das Entgeld von fünf Tuk zur

ückerstattet. Schließt der Firmenvorstand die Firma selbstständig, so besteht ke

in Anrecht auf die Lizenzgebühren.

Orginal:Dies ist die Version 1.1.

Verändert:Dies ist die Version 1.2.

Verändert:Eine Botschaft ist eine dauerhafte Niederlassung von Regierungsvertreter

n eines fremden Staates in der Hauptstadt Drachensteins. Das Botschaftsgelände s

amt Botschaftsgebäude wird dem fremden Staat geschenkt und gehört zum Staatsgebi

et dieses Staates. Auf dem Botschaftsgelände gilt das Recht des fremden Staates.

Orginal:Eine Botschaft ist eine dauerhafte Niederlassung von Regierungsvertreter

n eines fremden Staates in der Hauptstadt Esturien-Drachensteins. Das Botschafts

gelände samt Botschaftsgebäude wird dem fremden Staat geschenkt und gehört zum S

taatsgebiet dieses Staates. Auf dem Botschaftsgelände gilt das Recht des fremden

Staates.

Verändert:Ein Staat ausser das Kaiserreich Drachenstein gilt als offiziell akzepti

ert und für vorhanden gefunden, wenn offizieller Kontakt besteht.

Orginal:Ein Staat ausser das Kaiserreich Esturien-Drachenstein gilt als offiziel

l akzeptiert und für vorhanden gefunden, wenn offizieller Kontakt besteht.

Verändert:Entstehend aus den noblen und würdigen Häusern Esturien, Malazien, Pelat

a, Pisar, Pretanz und Vincaster gibt sich das Kaiserreich Drachenstein folgende

Verfassung, die den großen Zielen und Traditionen aller Königshäuser gerecht wir

d.

Orginal:Entstehend aus der Mark von Esturien und aus dem Kaiserreich Drachenstei

n gibt sich das Kaiserreich Esturien-Drachenstein folgende Verfassung, die den g

roßen Zielen und Traditionen beider Länder gerecht wird.

Verändert:Hierarchisch unter dem Kaiser stehen die Könige der Provinzen Malazien,

Pelata, Pisar, Pretanz und Vincaster. Sie sind Beamte des Kaiserreiches Esturien

-Drachenstein und können zu jeder Zeit vom Kaiser ernannt und entlassen werden.

Falls eine Person nicht zum König ernannt werden will, kann sie eine Ablehnung l

iefern. Die Könige können für ihre Provinzen Edikte erlassen, welche als niederg

eschriebenes Recht der jeweiligen Provinz dienen. Diese Edikte stehen unter der

Verfassung und den Edikten des Kaiserreichs. Die Könige sind Mitglieder des Reic

hsconciliums.

Orginal:Hierarchisch unter dem Kaiser stehen die Tha'ans der Häuser Tameo, Bau,

Rumata, Pampa, Okana, Reba, Sera, Aba, Pifa, Ripat, Budach und Muga und ihrer je

weiligen Provinzen. Sie sind Beamte des Kaiserreiches Esturien-Drachenstein und

können zu jeder Zeit vom Kaiser ernannt und entlassen werden. Falls eine Person

nicht zum Tha'an ernannt werden will, kann sie eine Ablehnung liefern. Die Tha'a

ns können für ihre Provinzen Edikte erlassen, welche als niedergeschriebenes Rec

ht des jeweiligen Provinz dienen. Diese Edikte stehen unter der Verfassung und d

en Edikten des Kaiserreichs. Die Tha'ans sind Mitglieder des Reichsconciliums.

Verändert:Jeder hat das Recht, die esturisch-drakische Staatsbürgerschaft zu beant

ragen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes oder

eines richterlichen Beschlusses eintreten, oder sobald ein drakischer Staatsbür

ger dies wünscht. Politisch Verfolgte genießen in Drachenstein Asylrecht. Kein d

rakischer Staatsbürger darf an das Ausland ausgeliefert werden. Die Staatsbürger

schaft kann durch (a) Einbürgerung oder (b) Vollendung der Geburt erlangt werden

. Dies ist dem Bürgeramt zu melden. Im Falle (a) muss die Einbürgerung über das

Bürgeramt erfolgen und von selbigem bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Im Falle (b) muss die Geburt und damit die Einbürgerung dem Bürgeramt gemeldet

werden. Die Staatsbürgerschaft kann nicht erzwungen werden und ist vollkommen fr

eiwillig. Sie darf jederzeit beendet werden, von Seiten des Betroffenen sowie vo

n Seiten des Staates, jedoch von Seiten des Staates nur mit Begründung. In diese

m Falle wird der Betroffene jedoch aufgefordert, (a) unverzüglich ein Visum anzu

fordern oder den Staat zu verlassen, falls er staatenlos ist oder (b) unverzügli

ch die entsprechende Botschaft aufzusuchen, falls er in einem anderen von Drache

nstein akzeptiertem Staat eine gültige Staatsbürgerschaft besitzt. Der Betroffen

e gilt ebenfalls als staatenlos, wenn er Bürger in einem Staat ist, den das Kais

erreich Drachenstein nicht akzeptiert.

Orginal:Jeder hat das Recht, die esturisch-drakische Staatsbürgerschaft zu beant

ragen. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes oder

eines richterlichen Beschlusses eintreten, oder sobald ein esturisch-drakischer

Staatsbürger dies wünscht. Politisch Verfolgte genießen in Esturien-Drachenstei

n Asylrecht. Kein esturisch-drakischer Staatsbürger darf an das Ausland ausgelie

fert werden. Die Staatsbürgerschaft kann durch (a) Einbürgerung oder (b) Vollend

ung der Geburt erlangt werden. Dies ist dem Bürgeramt zu melden. Im Falle (a) mu

ss die Einbürgerung über das Bürgeramt erfolgen und von selbigem bestätigt werde

n, um Gültigkeit zu erlangen. Im Falle (b) muss die Geburt und damit die Einbürg

erung dem Bürgeramt gemeldet werden. Die Staatsbürgerschaft kann nicht erzwungen

werden und ist vollkommen freiwillig. Sie darf jederzeit beendet werden, von Se

iten des Betroffenen sowie von Seiten des Staates, jedoch von Seiten des Staates

nur mit Begründung. In diesem Falle wird der Betroffene jedoch aufgefordert, (a

) unverzüglich ein Visum anzufordern oder den Staat zu verlassen, falls er staat

enlos ist oder (b) unverzüglich die entsprechende Botschaft aufzusuchen, falls e

r in einem anderen von Esturien-Drachenstein akzeptiertem Staat eine gültige Sta

atsbürgerschaft besitzt. Der Betroffene gilt ebenfalls als staatenlos, wenn er B

ürger in einem Staat ist, den das Kaiserreich Esturien-Drachenstein nicht akzept

iert.

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Bis auf die Namen und Anordnung der Artikel wars das, glaub ich...

Edit: Und ich hasse smilies....

Hier erfolgt keine "Lossagung" von Esturien, lediglich eine Integration Esturiens in Drachenstein zur Simplifizierung der politischen Prozesse und des Staatssystems sowie zur gebundenen Zweckmäßigkeit angesichts der Aktivität Esturiens. Die hier vor Augen geführte Verfassungsänderung wurde so oder in abgeänderter Form schon während der Verfassungsgebenden Versammlung von vielen Bürgern gewünscht, scheiterte letzten Endes jedoch an Kristofer da Ripat. Nach dessen Ausbürgerung und nach Euphemias Wunsch auf eine solche Änderung sehe ich die Zeit gekommen, eine solche Verfassungsänderung vorzunehmen. Ich hoffe, die Fragen geklärt zu haben.

Tobias der Eroberer 18.11.2005, 18:43

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Ich bedaure zutiefst, dass Drachenstein den Weg gewählt hat, andere Nationen zu verschlingen und, wie man jetzt gesehen hat auch runterzuschlucken um sich davon zu ernähren.

Ich halte das für falsch und unmoralisch.

Ich rufe nach III. (2) der Hausordnung alle Mitglieder des Reichsconciliums dazu auf, ihre Meinung zu sagen.

Hier findet sicher kein "Verschlingen" anderer Nationen statt und sie werden auch weder "runtergeschluckt" noch "ernährt" sich Drachenstein davon. Das als falsch und unmoralisch zu deklarieren scheint mir hier nur eine inhaltlose Floskel, um seine Meinung zu untermauern. Deshalb ergeht folgende

Deklaration des Königs von Pretanz:

Auf jeden Fall wird hier keine Nation "verschlungen". Es wurde eine Vereinigung mit einer gleichberechtigten Partnerschaft versucht, diese scheiterte jedoch auf ganzer Linie mit der Inaktivität nahezu aller esturischer Bürger. Es ist nun an der Zeit, dass Drachenstein als stärkerer Partner das schwache Esturien unter seine Fittiche nimmt, um sich den kräftig herangewachsenen Vogel zu gegebener Zeit in die Lüfte emporheben zu lassen.

20.11.2005, 16:51

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Ich bitte um eine Beschleunigung des Prozesses.

Lord Bohne 20.11.2005, 18:37

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Also, ich finde die Regelung ganz passabel, im Gegensatz dazu, dass 10 Tha'aas (schreibt man das so?) fehlen und somit fast ganz Esturien nicht regiert wird. Auch finde ich nicht, dass eine Eingliederung Esturiens als Provinz einer "Verschlingung", wie es Reichskanzler Tobias gesagt hat, gleichkommt. Vielmehr ist es eine Rettung Esturiens, da dieses System Esturien viel besser hilft, als die Häuser zu lassen oder die Häuseranzahl zu verringern.

Tobias der Eroberer 20.11.2005, 20:19

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Spätestens nach dem Beschluss Esturien Drachenstein anzugliedern war es klar, dass es soweit kommen musste.

Aber jetzt ist es nun einmal zu spät und der letzte Schritt muss noch vollzogen werden um die alten Verhältnisse wieder herzustellen.

Ich bin daher für die Reform, werde mich aber zukünftig gegen weitere Zusammenschließungen von Drachenstein mit anderen Staaten aussprechen.

Edit: Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Reform der Verfassung auch unbedingt die Angleichung aller Edikte nach sich zieht.

Ich bin daher für eine einzige Abstimmung, bei der Verfassung und alle Edikte gleichzeitig geändert werden, also eine alles-oder-nichts Aktion, die die Mehrheit einer Verfassungsänderung benötigt.

Ich halte absolut nichts davon, 2/3 aller Edikte anzugleichen und für den Rest reicht es dann nicht...

20.11.2005, 20:21

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Ich bitte alle Mitglieder des Reichsconciliums, die sich noch nicht zu dem Thema geäußert haben, ihre Meinung bis spätestens Montag hier zu posten.

Der Reichskanzler.

Original von Tobias der Eroberer

Spätestens nach dem Beschluss Esturien Drachenstein anzugliedern war es klar, dass es soweit kommen musste.

Aber jetzt ist es nun einmal zu spät und der letzte Schritt muss noch vollzogen werden um die alten Verhältnisse wieder herzustellen.

Ich bin daher für die Reform, werde mich aber zukünftig gegen weitere Zusammenschließungen von Drachenstein mit anderen Staaten aussprechen.

Ein weiterer Staatenzusammenschluss wird auch auf keinen Fall mehr unter Beteiligung Drachensteins passieren - das hier war ja wirklich nur eine Rettungsaktion für das Nachfolgeprojekt Svaerrikes, zu dem wir ja beide starke Verbindungen hatten - desweiteren stammte ja meine fast-Verlobte aus Esturien und der zweite Beitrag im Esturischen Forum stammt von mir. ;) Ganz und gar die alten Verhältnisse sind ja trotzdem nicht da, das Reichsconcilium bietet eine größere und vor allem aktivere Plattform als der Hofrat.


Edit: Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Reform der Verfassung auch unbedingt die Angleichung aller Edikte nach sich zieht.

Ich bin daher für eine einzige Abstimmung, bei der Verfassung und alle Edikte gleichzeitig geändert werden, also eine alles-oder-nichts Aktion, die die Mehrheit einer Verfassungsänderung benötigt.

Ich halte absolut nichts davon, 2/3 aller Edikte anzugleichen und für den Rest reicht es dann nicht...

Eine Verfassungsänderung kann ich übrigens auch alleine durchsetzen, ohne irgendeine Mehrheit. Zu den Edikten bringen wir dann am Besten ein Edikt durch, das die Veränderung aller Edikte entsprechend den neuen Regelungen bedingt.

Ich möchte als momentane Esturische Sprecherin auch kurz das Wort ergreifen.

Ehrlichgesagt weiss ich nicht, wo das Problem liegt. Für Drachenstein wird sich nach der Verfassungsänderung nicht ein einziger Nachteil ergeben. Im Gegenteil. Drachenstein gewinnt an Ländereien, an Volk und kann durchaus von der fortschrittlichen Technik Esturiens profitieren, wenn es das möchte. Es geht nicht darum, Drachenstein zu ändern oder in neue Formen zu quetschen, sondern alleine um den Erhalt des esturischen Volkes, welches nunmal mangels aktiver Regierungskandidaten etc. nicht mehr lange existent sein wird, wenn nichts getan wird. Das dürfte Ihnen allen ja bekannt sein.

Ich möchte das Volk meines Gatten nicht zu Grunde gehen lassen. Don Rumatas Verschwinden war ausschlaggebend für diesen Schritt, und ich möchte Ihnen allen hier versichern, dass ich und meine Mitstreiter für ein freies Esturien nichts unversucht gelassen haben, unseren seit Jahrhunderten unabhängigen Staat auch unabhängig zu lassen. Uns gefällt genausowenig wie Ihnen, unser Reich in fremde Hände zu geben, doch es bleibt uns keine andere Wahl.

Nun bitte ich offiziell um die Hilfe Drachensteins und hoffe, dass diese Bitte nicht auf taube Ohren stossen möge.

Piritugd 21.11.2005, 17:11

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Aber, aber, Frau Euphemia! Es ist uns doch nicht unangenehm, uns mit Esturien zu vereinigen! :)

Im Gegenteil: Wir freuen uns, dass Esturien zu uns gekommen ist.

Aber das bringt natürlich auch einige Komplikationen mit sich. Wir wollen genauso sehr wie Sie, dass Esturien weiter bestehen bleibt. Da das aber sehr schwierig ist, versuchen wir, einen Kompromiss zu finden, der das alles abschließt, aber auch die gesamte Kultur Esturiens zu verwahren versucht!

Ich hoffe, damit einige Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu haben. :)

Original von Euphemia da Rumata-Puck

Uns gefällt genausowenig wie Ihnen, unser Reich in fremde Hände zu geben, doch es bleibt uns keine andere Wahl.

Sehe ich es also richtig, dass ihr für die Verfassungsänderung seid?

Original von Tobias der Eroberer
Original von Euphemia da Rumata-Puck

Uns gefällt genausowenig wie Ihnen, unser Reich in fremde Hände zu geben, doch es bleibt uns keine andere Wahl.



Sehe ich es also richtig, dass ihr für die Verfassungsänderung seid?

Sie hat ja angeregt, Esturien zu einer Provinz Drachensteins zu machen. Insofern erübrigt sich die Frage wohl. ;)

Original von Veuxin

Sie hat ja angeregt, Esturien zu einer Provinz Drachensteins zu machen. Insofern erübrigt sich die Frage wohl. ;)

So ist es.

Und Euch, werter Piritugd danke ich. Wie gesagt, es ist kein einfacher Schritt und ich verstehe was Ihr meint. Es wird wohl auch nach dieser Verfassungsänderung, sollte sie denn angenommen werden, klar sein, dass Esturien als solches sich schon alleine im Glauben etwas von Drachenstein unterscheiden wird.

Piritugd 22.11.2005, 14:58

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Bitte, gern geschehen! :)

Ich danke für die Kommentare, ich werde sie in der Meinungsdeklaration festhalten.

Ich bitte darum hier keine Kommentare mehr zu schreiben.

22.11.2005, 15:29

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Meinungsdeklaration zur Verfassungsreform

Das Reichsconcilium hat sich mit dem Vorschlag einer Verfassungsreform befasst und folgende Meinungen hervorgebracht:

Original von Tobias der Eroberer

Spätestens nach dem Beschluss Esturien Drachenstein anzugliedern war es klar, dass es soweit kommen musste.

Aber jetzt ist es nun einmal zu spät und der letzte Schritt muss noch vollzogen werden um die alten Verhältnisse wieder herzustellen.

Ich bin daher für die Reform, werde mich aber zukünftig gegen weitere Zusammenschließungen von Drachenstein mit anderen Staaten aussprechen.



Edit: Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Reform der Verfassung auch unbedingt die Angleichung aller Edikte nach sich zieht.

Ich bin daher für eine einzige Abstimmung, bei der Verfassung und alle Edikte gleichzeitig geändert werden, also eine alles-oder-nichts Aktion, die die Mehrheit einer Verfassungsänderung benötigt.

Ich halte absolut nichts davon, 2/3 aller Edikte anzugleichen und für den Rest reicht es dann nicht...




Original von Veuxin

Deklaration des Königs von Pretanz:

Auf jeden Fall wird hier keine Nation "verschlungen". Es wurde eine Vereinigung mit einer gleichberechtigten Partnerschaft versucht, diese scheiterte jedoch auf ganzer Linie mit der Inaktivität nahezu aller esturischer Bürger. Es ist nun an der Zeit, dass Drachenstein als stärkerer Partner das schwache Esturien unter seine Fittiche nimmt, um sich den kräftig herangewachsenen Vogel zu gegebener Zeit in die Lüfte emporheben zu lassen.




Original von Lord Bohne

Also, ich finde die Regelung ganz passabel, im Gegensatz dazu, dass 10 Tha'aas (schreibt man das so?) fehlen und somit fast ganz Esturien nicht regiert wird. Auch finde ich nicht, dass eine Eingliederung Esturiens als Provinz einer "Verschlingung", wie es Reichskanzler Tobias gesagt hat, gleichkommt. Vielmehr ist es eine Rettung Esturiens, da dieses System Esturien viel besser hilft, als die Häuser zu lassen oder die Häuseranzahl zu verringern.


Original von Euphemia da Rumata-Puck

Ich möchte als momentane Esturische Sprecherin auch kurz das Wort ergreifen.

Ehrlichgesagt weiss ich nicht, wo das Problem liegt. Für Drachenstein wird sich nach der Verfassungsänderung nicht ein einziger Nachteil ergeben. Im Gegenteil. Drachenstein gewinnt an Ländereien, an Volk und kann durchaus von der fortschrittlichen Technik Esturiens profitieren, wenn es das möchte. Es geht nicht darum, Drachenstein zu ändern oder in neue Formen zu quetschen, sondern alleine um den Erhalt des esturischen Volkes, welches nunmal mangels aktiver Regierungskandidaten etc. nicht mehr lange existent sein wird, wenn nichts getan wird. Das dürfte Ihnen allen ja bekannt sein.

Ich möchte das Volk meines Gatten nicht zu Grunde gehen lassen. Don Rumatas Verschwinden war ausschlaggebend für diesen Schritt, und ich möchte Ihnen allen hier versichern, dass ich und meine Mitstreiter für ein freies Esturien nichts unversucht gelassen haben, unseren seit Jahrhunderten unabhängigen Staat auch unabhängig zu lassen. Uns gefällt genausowenig wie Ihnen, unser Reich in fremde Hände zu geben, doch es bleibt uns keine andere Wahl.



Nun bitte ich offiziell um die Hilfe Drachensteins und hoffe, dass diese Bitte nicht auf taube Ohren stossen möge.


Original von Euphemia da Rumata-Puck
Original von Veuxin

Sie hat ja angeregt, Esturien zu einer Provinz Drachensteins zu machen. Insofern erübrigt sich die Frage wohl. ;)



So ist es.



Und Euch, werter Piritugd danke ich. Wie gesagt, es ist kein einfacher Schritt und ich verstehe was Ihr meint. Es wird wohl auch nach dieser Verfassungsänderung, sollte sie denn angenommen werden, klar sein, dass Esturien als solches sich schon alleine im Glauben etwas von Drachenstein unterscheiden wird.


Original von Piritugd

Aber, aber, Frau Euphemia! Es ist uns doch nicht unangenehm, uns mit Esturien zu vereinigen! :)

Im Gegenteil: Wir freuen uns, dass Esturien zu uns gekommen ist.

Aber das bringt natürlich auch einige Komplikationen mit sich. Wir wollen genauso sehr wie Sie, dass Esturien weiter bestehen bleibt. Da das aber sehr schwierig ist, versuchen wir, einen Kompromiss zu finden, der das alles abschließt, aber auch die gesamte Kultur Esturiens zu verwahren versucht!



Ich hoffe, damit einige Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu haben. :)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Mitglieder die Reform für nötig hielten, oder akzeptierten.

[img]http://nic-nac-project.de/~saibot/drakestrin/other/unterschrift.gif[/img]

Reichskanzler

Ich danke. Folglich wird die Verfassungsreform vollzogen.