Im Rahmen einiger neuer Edikte, sowie Altlasten, hätte ich ein paar Veränderungen, die ich gerne an der [url=http://drakestrin.de/forum/thread.php?threadid=1217&boardid=33&sid=75da68fa10838de30265b4d3dd295236]Verfassung[/url] durchführen würde.
Ich würde sagen, wie sammeln hier erst mal ein paar Punkte, bevor wir abstimmen....
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Artikel 12 [Eintritt der Volljährigkeit]
Mit dem Ende von mindestens 5/6 des Heranreifens einer Person, für jede Rasse auf ein bestimmtes Alter festgelegt vom staatlichem Institut für Wesensbestimmungen, tritt die Volljährigkeit ein.
Mein Vorschlag (in Anbetracht des momentan diskutierten Wesenbestimmungsedikts):
Artikel 12 [Eintritt der Volljährigkeit]
Den Eintritt in die Volljährigkeit regelt das Wesenbestimmungsedikt.
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VI. Justiz
Artikel 21 [Klagerecht]
Jeder Bürger darf Anklage erheben.
Die Zeile mit "Artikel 21[...]" sollte fettgedruckt sein.
Ebenso:
Artikel 28 [Gleichheit]
Alle vom Staatlichen Institut für Wesensbestimmung anerkannten Wesen sind vor dem Gesetz gleich.
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Diskussionen erwünscht!