Kaiserreich Drachenstein

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Edikte des Königs

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Piritugd 21.10.2005, 19:51

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Dieses Thema beinhaltet nur die fertigen Edikte. Die Diskussion kommt in ein seperates Thema.

Paragraph 1: Grundedikt

I Gültigkeit:

1. Die nachfolgenden Edikte gelten für alle Wesen, die sich auf Malazischem Staatsgrund befinden. Weiterhin sind diese Wesen Bürger von Malazien, sofern sie ihren primären Wohnsitz dort haben.

2. Die Definition als Wesen wird durch das Wesensbestimmungsinstitut festgelegt.

3. Der Kaiser hat sich ausnahmslos an keines dieser Edikte zu halten.

4. Alle Wesen, die von der Gültigkeit dieser Edikte betroffen sind, haben sich an diese zu halten.

II Strafen:

1. Wer sich nicht an Absatz 1 Klausel 4 hält, hat mit Strafen zu rechnen, deren Form nach dem Strafedikt festgelegt sind.

2. Sofern es der Kaiser nicht anders wünscht, fungiert bei Verstoß gegen Absatz 2 Klausel 1 der König als Richter der zu vollziehenden Strafen.

3. Sollte nach Absatz 2 Klausel 2 der König als Richter fungieren, kann er eine Person seiner Wahl als Richter einsetzen, die dann die Gerichtsfälle selbstständig abhandelt. Diese Person kann jederzeit ohne einen Grund vom König wieder ersetzt werden.

III Steuern:

1. Jeder, der nach Absatz 1 Klausel 1 malazischer Staatsbürger ist, hat Steuern sowohl an die Provinz Malazien als auch an den Staat Esturien-Drachenstein zu zahlen. Den Betrag der Steuern übernimmt im Falle von Esturien-Drachenstein der Staat selbst, im Falle von Malazien ist er im Steueredikt festgelegt.

2. Sollte nicht ausdrücklich eine Steuerbefreiung vorliegen, so liegt bei einem Verstoß gegen Absatz 3 Klausel 1 eine Verletzung des Steueredikts vor.

3. Eine Verletzung des Steueredikts wird nach Absatz 2 Klausel 1 als Strafe gehandhabt. Diese wird nach Absatz 2 Klausel 2 vollzogen.

IV Schluss:

1. Diese Edikte werden mit der Signatur des Königs und sofortiger Wirkung gültig.

Gezeichnet,

Piritugd von Eixwyn

21.10.2005, 20:04

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Paragraph 2: Bürgerliche Edikte

I Information:

1. Diese Edikte regeln den Umgang mit den Bürgern, in erster Linie die Ediktentwürfe.

2. In Malazien hat jeder Bürger das Recht, die Edikte zu verändern, sofern dies nach Absatz 2 geschieht.

II Ablauf der Ediktsveränderung:

1. Jeder, der nach §1 Absatz 1 Klausel 1 Malazischer Staatsbürger ist, hat das Recht, einen Antrag auf Ediktsveränderung zu stellen.

2. In diesem Antrag muss der Bürger sein Begehren vorlegen, in welcher Art und Weise er ein Edikt erstellen/verändern/außerkraftsetzen will. Er hat dabei die gleichen Möglichkeiten wie der König.

3. Solch ein Antrag wird gültig, sobald der König diesen bestätigt hat. Er kann ihn auch jederzeit abweisen, jedoch nur mit Grund. Zum Bestätigen zählt die Aufnahme in die Liste der Edikte, die Signatur des Königs, eine schriftliche oder mündliche Bestätigung sowie die Einverständnis seitens des Bürgers.

Avinash Volmar 14.12.2010, 18:03

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Neueste Edikte seiner Majestät Avinash Volmar von Malazien.

Diese Edikte gelten für die gesamte Provinz Malazien und sind mit sofortiger Wirkung gültig.

Steuern und Abgaben:

- I. Waffensteuer :

Ist eine Steuer auf Waffen und Rüstungen. Jeder Bürger und jede Bürgerin muss am Ende eines jeden Jahres einen Tuk pro Waffe und Rüstung als Steuer abgeben. Als Waffe werden in der Regel alle Gegenstände bezeichnet, die extra für den Zweck und nur für diesen Zweck, angefertigt und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch zu verletzen oder zu töten. Er bekommt dafür ein Dokument ausgestellt, in dem verwiesen wird, dass er diese Steuer entrichtet hat. Gleichzeitig ist darauf vermerkt, für welche Stücke dieses Dokument bürgt. Waffen und Rüstungen die dem Kaiserreich unterstehen, jene von Soldaten und Offizieren sowie die der Fürsten und ihrer Leibwache, sind von dieser Steuer sowohl jetzt als auch nach ihrer Tätigkeit für das Kaiserreich befreit. Er muss all seine Waffen und Rüstungen abgeben die von der Steuer betroffen sind und bekommt diese erst wieder ausgehändigt, wenn er den vollen Wert der beschlagnahmten Ware nach gezahlt hat innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten ab der Entgegennahme. Weigert er sich zu zahlen, so ist dies ein Fall von Steuerhinterziehung.

- II. Regelung der Verhandlungskosten:

Der Angeklagte trägt bei erwiesener Schuld die Kosten des Verfahrens. Dies gilt ebenfalls bei Berufungsverfahren. Nur bei erwiesener Unschuld trägt die Provinz bzw. das dafür zuständige Fürstentum die dadurch entstehenden die Kosten des Verfahrens. Ist der Kläger nicht in der Lage die Kosten zu begleichen, so werden seine nächsten Verwandten mit dem entstehenden Aufwand belastet.

Zum Tode Verurteilte haben die Möglichkeit das Urteil der 1. Verhandlung an zu erkennen und von einer Berufung ab zu sehen. In diesem einen Falle und nach der Vollstreckung des Urteils welches bei einer schriftlichen Anerkennung innerhalb der nächsten zehn Tage nach Abschluss der Hauptverhandlung erfolgt, werden die Hinterbliebenen von den Prozesskosten verschont.

- III. Erbschaftssteuer:

Jede Erbschaft über einem Wert von 10 Tuk wird mit einem Anteil von einem fünftel des Wertes (20%) versteuert. Ist der Wert des Erbes unter diesen, so wird auf die Steuer verzichtet. Ein ortsansäßiger Beamter schätzt den Mindestwert des Erbes und nimmt diese Schätzung als Berechnungsgrundlage der Steuer. Falls der Erbe es wünscht kann er auf eine zweite Schätzung bestehen unter der Aufsicht eines Steuereintreibers. Dieser zweiten Schätzung ist jedoch dann Folge zu leisten, da der Erbe mit dieser zweiten Schätzung auf das Recht die erste an zu erkennen verzichtet. Bei nicht Annahme des Erbes und bei fehlender Verwandtschaft die diese einfordert, geht das Erbe in Besitz des Königshauses. Innerhalb von fünf Jahren kann das Erbe noch beansprucht werden, dann verfällt dieser Anspruch.

- IV. Schenkungssteuer:

Bei einer Schenkung von Ware im Werte von mindestens 25 Tuk ist eine Abgabe von einem Zehntel des Wertes (10%) vom Beschenkten zu entrichten. Die Durchführung der Schätzung ist die gleiche wie bei der Erbschaftssteuer. Ein ortsansäßiger Beamter schätzt den Mindestwert der Ware und nimmt diese Schätzung als Berechnungsgrundlage der Steuer. Falls der Beschenkte es wünscht kann er auf eine zweite Schätzung bestehen unter der Aufsicht eines Steuereintreibers. Dieser zweiten Schätzung ist jedoch dann Folge zu leisten, da der Beschenkte mit dieser zweiten Schätzung auf das Recht die erste an zu erkennen verzichtet. Eine Kaufvertrag wird auch als Schenkung betrachtet, wenn die Verkaufssumme unter einem Zehntel des geschätzen Wertes angegeben ist.

- V. Auswanderungssteuer:

--- GESTRICHEN ---

- VI. Außergerichtlicher Schlichter

Vorkommende Streitigkeiten können ab sofort auch durch einen selbst ernannten Schlichter ohne bürokratisches Bemühen geregelt werden. Die Urteile eines solchen Person ohne staatlicher Ermächtigung ist nicht rechtskräftig und die Streitparteien müssen zuvor unter Zeugen die Vereinbarung treffen, das Wort und Urteil jenen zu achten und zu respektieren. Die Parteien dürfen dann sprechen und bekommen die erdachte Lösung des Schlichters zu hören. Wird diese von beiden akzeptiert so muss kein Gericht und keine Amtsperson mehr benötigt werden. Urteile und dessen Begründung eines Schlichters dürfen bei einem späteren Verfahren herangezogen und beachtet werden.

- VII. Badehaus-Regelung

In jeder Stadt der Provinz wird mit dem Bau von Badehäusern auf königliche Anweisung begonnen. Das Grundstück muss zentral in der Stadt und von den Fürsten zur Verfügung gestellt werden. Die dadurch entstehenden Unkosten trägt die Provinz. Des weiteren werden von seiner Majestät ernannte Architekten entsendet die einen Plan für das neue Badehaus ausarbeiten und sie den Fürsten vorlegen. Stimmen diese mit den Vorstellungen der Fürsten überein, wird der Bau unter Leitung dieser durchgeführt ebenfalls auf Kosten der Provinz. Die Badehäuser müssen zwei von einander getrennte Bereiche für einfache sowie für vermögende Gäste besitzen. Die Verwaltung, die Wartung des Gebäudes und die Bestimmung der Eintrittspreise obliegt beim zuständigen Fürsten.

- VIII. Königliche Kredite

Die Provinz Malazien vergibt ab sofort Kredite an neue Gewerbetreibende Bürger. Diese Kredite können an jedem Schatzamt der Fürstentümer bzw. bei den Fürsten selbst beantragt werden und werden von zwei unabhängigen vom König bestimmten Sachverständigen auf ihre Rentabilität geprüft und bei Eignung dem König zur Unterschrift vor gelegt. Das Geld wird vom königlichen Schatzamt ausgezahlt. Jeder Bürger/in von Malazien hat das Recht um einen Kredit an zu fragen. Die Kreditzinsen betragen 5% im Monat und sind Anfang jeden Monats, ausgenommen des Monats der Verleihung, zu entrichten. Es steht den Fürsten frei eigene Kredite unabhängig der Königlichen und mit eigenem Zinssatz zu vergeben.

- IX. Steuerliche Begünstigungen

Manufakturen die gegründet oder sich in der Provinz Malazien ansiedeln wollen, dürfen bei der Provinzregierung für etwaige Steuerbegünstigungen oder gar Freistellung von der Gewerbesteuer oder anderen Steuern anfragen lassen. Diese wird von Fall zu Fall entschieden, höchstens jedoch wird die Befreiung der Gewerbesteuer bis zu einem Jahr oder andere Steuern bis zu drei Jahren gewährt.

14.12.2010, 20:08

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.~*~. Königliche Einladung .~*~.

Die Fürsten des Königreichs Malazien sind angehalten,

am ersten Empfang seiner Majestät Avinash Volmar teil zu nehmen.

Es sollen viele wichtige Zukunftsprojekte diskutiert,

aber auch die Erwählung seiner Majestät gebührend gefeiert werden.

Für Trunk, Speis und Unterbringung wird gesorgt

und jeder Gast wird nach altem Brauch ein besonderes

Gastgeschenk zu teil.

.~*~. _______ .~*~.

21.12.2010, 00:23

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- X. Nachfolgeschaft des Herzogs über Malaz

Seine Majestät der König von Malazien hat in seiner weisen Voraussicht entschieden, sein ehemaliges Herzogtum jener Person an zu vertrauen die es weiterhin auf den richtigen Weg lenken wird, die Hohe Herrin und jetzige Herzogin Celina Volmar. Sie genießt ab sofort alle Privilegien und hat die selben Pflichten die einer Herzogin gebührt.

22.12.2010, 10:50

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- XI. Auswanderungssteuer

Da diese durch den neuesten Beschluss des Reichsconcilium zu Widersprüchen kommen könnte, wird die Auswanderungssteuer zurückgezogen.

17.04.2011, 06:21

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- XII. Ausnahmeregelung bei Viehsteuer

Jedem Grundbesitzer ist es gestattet bis zu 6 Hühner (Hähne mit gezählt) und eine Kuh steuerfrei zu unterhalten. Diese werden bei der nächsten Versteuerung nicht mehr berücksichtigt. Besitzt ein Grundbesitzer eine größere Anzahl von Hühnern und/oder Kühen als wie oben vorgegeben, werden die restlichen wie zuvor besteuert.

- XIII. Neue Zollregelung

a)Ab sofort gibt es eine einheitliche und provinzübergreifende Zollregelung. Die Einzelzölle der Fauths, der Grafen, Barone und Herzöge werden somit abgeschafft.

b) Ab einen Warenwert von 10 Tuk sind die Waren zollfrei für jeden gewerblich gemeldeten Händler bei ein- oder ausreise. Beträgt der Warenwert darüber gelten die folgenden Zollvereinbarungen bis auf Widerruf, sowie alle bereits bestehenden Zollregelungen der Provinz.

c) Der Einfuhrzoll beträgt 10% des tatsächlichen, im Zweifel geschätzten Warenwertes, Ausnahme dabei sind Getreide und Mehl sowie Obst und Gemüse oder Fleischwaren, dort beträgt er 30%.

d) Der Ausfuhrzoll beträgt 20% des tatsächlichen, im Zweifel geschätzten Warenwertes, Ausnahme dabei sind folgende Rohstoffe: Wolle, Getreide, Vieh, Metalle sowie deren Erze, hierbei beträgt er 35%.

20.12.2014, 11:10

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Vorankündigung:

In den nächsten Wochen werden vermehrt Edikte erlassen und den Gesundheitsstandart und die Hygiene im Königreich zu erhöhen. Diese sind wie alle anderen Edikte streng ein zu halten.

- XIV. Prostitutionsedikt

Alle der Prostitution nachgehenden Bürger haben sich bei einem Heiler oder Arzt ihres Vertrauens einmal im Monat ein zu finden um ihre Gesundheit bescheinigen zu lassen. Diese haben sie bei Nachfrage vor zu zeigen. Der Preis für die Bescheinigung ist unter 1 Tuk zu halten.

03.01.2015, 13:16

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- XV. Unratsbeseitigung

In allen Städten mit über 1.000 Einwohnern wird ein, sollte etwas in der Art nicht schon in der Stadt existieren, Unratsammel- und Entsorgungsstelle eingerichtet welche groben Schmutz und Dreck aus den Städten schafft. Für die Organisation und Finanzierung dieser sind die Fürsten und Lehnsherren verantwortlich. Sie haben eine Frist von 4 drakischen Jahren für die Ausarbeitung und Einsetzung.

- XVI. Abwasserbeseitigung

In allen Städten mit über 1.000 Einwohnern wird ein, sollte etwas in der Art nicht schon in der Stadt existieren, der Bau eines Abwasserbeseitigungssystems durchgeführt, der Abwässer, gleich welcher Art, aus der Stadt spült. Für die Organisation und Finanzierung dieser sind die Fürsten und Lehnsherren verantwortlich. Es besteht eine Frist von 2 drakischen Jahren Pläne der Entsorgung beim König ein zu reichen damit der Bau nach Genehmigung seiner Majestät beginnen kann.

- XVII. Betensedikt

Aufgrund des bekannten Falls von Nera Kohpardor, welche durch zu häufiges Beten die Aufmerksamkeit der Götter auf sich zog, was eine Spaltung ihrer Existenz und den Tod von zwei unschuldigen Bürger des Kaiserreichs zur Folge hatte, sind die Bewohner von Malazien angehalten ihre Gebete an die Götter auf einmal täglich zu beschränken.

04.02.2016, 00:44

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Die folgende Bekanntmachung lässt sich in allen Städten in Malazien finden sowie in allen größeren Städten des Kaiserreichs als Aushang. Einige wurden auch übersetzt und mit den verkehrenden Handelsschiffen nach Kitai gebracht.

Bekanntmachung

Hiermit läd seine Majestät

Avinash Volmar, König von Malazien

von seiner kaiserlichen Exzellenz Gnaden

Veuxin ent Drakestrin-Rumata

zum

[url=http://drakestrin.de/thread/view/2306]Großen Turnier von Laigen[/url]

ein.

Es sollen sich

die besten Kämpfer des Reiches

miteinander messen.

Es wird in folgenden Kategorien angetreten, eine Mehrfachteilnahme ist möglich:

- Waffenloser Kampf -

- Schwertkampf -

- Gemischter Waffenkampf -

- Fernwaffenwettbewerb -

Die Teilnahme ist jedem Bürger des Kaiserreichs Drachensteins sowie Bürger des Kaiserreichs Kitai möglich.

Die Sieger erhalten in den einzelnen Kategorien den Ehrentitel eines Champions.

Für die Einhaltung der Ruhe und der Regeln wird der Orden der Silberkette sowie die Magierakademie Fliayl Cerostis Sorge tragen.

Für die rasche Genesung und Heilung der Teilnehmer nach jedem Kampf die unübertroffenen Heiler Eirae Rotverniases.

Die Kämpfe werden mit scharfen Waffen ausgeführt. Das Wirken von aktiver Magie im Kampf ist nicht gestattet.

Lyrael Caron 04.02.2016, 09:25

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Lyrael und Noach sind unterwegs in Porta Estoria, um für Meister Sanraal Papier für seine Fulus zu besorgen. Man könnte denken, die beiden wären langsam genervt davon, für ihren Meister Botengänge zu erledigen. Doch das Gegenteil ist der Fall. So spannend das Studium der Kitaiischen Magie auch sein mag, immer nur in ein und dem selben kleinen (wenn auch wunderschönen und gemütlichen) Häuschen zu sitzen, macht Lyrael beinahe wahnsinnig. Da kommen die gelegentlichen Ausflüge in Esturiens Hauptstadt gerade recht.

Sie durchqueren Hand in Hand die breite Strasse, die eine direkte Verbindung zwischen dem Hafen und der Innenstadt bildet und schliesslich hinauf in die Hügel führt, auf welchem das Schloss Rumata thront. Doch etwas ist heute anders als sonst. Lyrael blickt sich um und findet schnell den Ursprung des aufgeregten Geschnatters: gut zwei Duzend aufgeregte Esturier stehen vor dem schwarzen Brett auf dem Marktplatz. Für gewöhnlich ist dort nicht viel spannendes zu lesen. Händler, die Ihre Ware bewerben.. gelegentlich eine Bekanntmachung oder Gesetzesänderungen. Aber ansonsten...

Noach... sieh mal.. was die da wohl so spannendes zu lesen haben?

Lyrael zieht ihren Liebsten hinterher und steuert direkt auf die Meute zu. Wie üblich weichen einige der Leute zurück, als sie den muskelbepackten Hünen sehen. Früher hat Lyrael das nur sehr amüsant gefunden. Heute weiss sie es durchaus zu schätzen. Und schon bald kann sie einen Blick auf das Pergament werfen, das für so viel Aufruhr sorgt.

Oh, ein Turnier! Noach! Sieh mal!

Noach 04.02.2016, 10:09

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Klasse Idee die Du so um 0:44 in der Nacht hast :-D wird bestimmt spannend.

Zunächst denkt sich Noach nichts besonderes. Anschläge mit Nachrichten gibt es schliesslich zu hauf. Doch dieser hier ist anders. Er liest das Schreiben aufmerksam. ...den Ehrentitel eines Champions?  Noach hat schon wieder dieses ungezügelte Blitzen in seinen Augen. Hoch erfreut klatscht er in die Hände das es beinahe Donnert.

Hahaaaa Da müssen wir hin Schatzi. Ich möchte den sehen, der mich im Unbewaffneten Kampf schlägt. Und wenn ich immer fleissig mit Dir übe, schaffe ich es vielleicht auf eine gute Position mit dem Zweihänder? Steht da wann das ist? Haben wir noch genügend Zeit die Papiere zu Meister Sanraal zu bringen?

Lee Long Hua 04.02.2016, 10:18

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How da yeng! How da yeng! Gewonnen! Gewonnen!

Lee Long Hua war gerade genervt von einigen Strassenkindern. Aus irgend einem Grund spielen Sie heute schon den ganzen Vormittag mit Ihren selbst gebauten Pfeilen und Bögen. Lee wollte eigentlich nach all dem Stress rund um die Kantor Provinz nur einige Tage ausspannen. Nach den Kämpfen hatte er von Shogun Omura die Entlassung aus der Kitaiischen Armee erbeten und auch erhalten. Nun war er ein freier Mann. Sogar mit etwas Sold in der Geldkatze. Doch wohin mit seiner neuen Freiheit? Chen Lu besuchen? Diese war doch Schwanger und Omura wäre alles andere als erfreut, ausgerechnet Ihn dort zu sehen. Lee war in einem Teehaus abgestiegen und gerade so in seinen Gedanken versunken, da lärmt es gleich wieder von der Strasse. Die Kinder tummelten sich vor einem riesigen Plakat. Die Schrift war nicht aus Kitai. Das war ein Drachensteinisches Plakat. Was an sich inzwischen nicht einmal so ungewöhnlich vorzufinden war. Aber das die Kleinen so einen Aufstand darum machten, lies Lee neugierig werden. Er bezahlte seinen Tee nachm seinen Bogen und stand auf, das Plakat einmal zu begutachten. Keine zwei Minuten später war er umringt von der lärmenden Kinderschaar, die glaubten er könnte vielleicht ein paar Münzen springen lassen. Aber Lee interessierte das Gebettle nicht. Statt dessen las er mit wachsendem Interesse den Inhalt des Schreibens.

Avinash Volmar 04.02.2016, 10:26

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Die Idee hatte ich schon länger ^^

Ich musste nur einige Dinge durchdenken, und außerdem wollte ich zumindest ein Thema fertig haben ;)

Lyrael Caron 04.02.2016, 11:37

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Lyrael antwortet nicht. Sie starrt nur auf das Pergament und streicht dabei gedankenverloren über die Griffe ihrer Schwerter. DAS wäre die richtige Ablenkung. DAS wäre etwas, wobei sie und Noach sich wieder frei fühlen könnten. Sie grinst und dreht sch zu ihrem Liebsten um. 

Na komm, Noach. Lass uns mal schnell die Papiere zu Meister Sanraal bringen. Ich kann es kaum erwarten, nach Malazien zu reisen.

Noach 04.02.2016, 12:00

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wollen wir das vielleicht in einen eigenen Fred abfüllen?

Lyrael Caron 04.02.2016, 12:02

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Gerne. :)