Staatsbürger
Euphemia da Rumata-Puck
Faantir Gried
Kristofer da Ripat
Lord Bohne
Manys Taklon
Miriel Vermillion
Piritugd
Tobias der Eroberer
Veuxin II. von Drachenstein
Bürger
Draco
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Euphemia da Rumata-Puck
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Kristofer da Ripat
Lord Bohne
Manys Taklon
Miriel Vermillion
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Tobias der Eroberer
Veuxin II. von Drachenstein
Bürger
Draco
Wieso ist Draco nur Bürger???
Die offizielle esturische Bürgerliste sieht ein paar mehr Bürger vor, die jedoch mehr oder weniger inaktiv sind, sollen wir die auch noch mal draufsetzen?
001 - Sinister Don Rumata de Estoria Tha'an da Rumata
- Rumata
003 - L*Ena Doña Muga Tha'an da Muga - Muga
005 - Kristofer Don Ripat Tha'an da Ripat - Ripat
008 - Veuxin Don Reba Tha'an da Reba - Reba
010 - Manus Don Tameo Tha'an da Tameo - Tameo
Schon klar, allerdings kann ich nicht einfach ohne Gerichtsurteil Bürgern die Staatsbürgerschaft entziehen.
Original von Kristofer da Ripat
Schon klar, allerdings kann ich nicht einfach ohne Gerichtsurteil Bürgern die Staatsbürgerschaft entziehen.
doch. per Gesetz.
Gabs glaub ich auch schon mal in Drachenstein.
Ist ja auch vernünftig so, sonst hat man auf der Bürgerliste 20 Personen, von denen 3 aktiv sind - so können Staatsbesucher nicht gut abschätzen, wieviele Leute hier wirklich aktiv sind...;)
In Drachenstein ist es bis jetzt immer so gehandhabt worden, dass ein Bürger nach 20 Tagen inaktiv wurde und ihm nach 40 Tagen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das hat sich bis jetzt bewährt. :)
Original von Veuxin
In Drachenstein ist es bis jetzt immer so gehandhabt worden, dass ein Bürger nach 20 Tagen inaktiv wurde und ihm nach 40 Tagen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das hat sich bis jetzt bewährt. :)
genau das meinte ich
Dachte ich mir, deswegen hab ichs geschrieben. ;)
Original von VeuxinBei uns wird die Staatsbürgerschaft nach 30 Tagen entzogen, allerdings muss vorher eine Gerichtsverhandlung stattfinden.
In Drachenstein ist es bis jetzt immer so gehandhabt worden, dass ein Bürger nach 20 Tagen inaktiv wurde und ihm nach 40 Tagen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das hat sich bis jetzt bewährt. :)
Gerichtsverhandlung halte ich für sinnlos, das ist nur ein bürokratischer Aufwand für nix. ;)
Ist ja auch sinnlos, vorallem, wenn jemand inaktiv ist, kann er sich auch nicht in seinem Inaktivitätsprozess aussagen...:)
:rofl: Das ausserdem. ;)
Allerdings kann es sein, dass jemand 30 Tage
abwesend ist und sich nicht abmelden konnte,
dann bekommt er in der Verhandlung die Chance,
das zu beweisen. Außerdem belebt es die Justiz.
Original von Kristofer da Ripat
Allerdings kann es sein, dass jemand 30 Tage
abwesend ist und sich nicht abmelden konnte,
dann bekommt er in der Verhandlung die Chance,
das zu beweisen. Außerdem belebt es die Justiz.
Natürlich kann der Ausgebürgerte auch dagegen klagen.
Ausnahmen könnte man sich auch bei einer vorher angekündigten Abwesenheit vorstellen.
Vorher angekündigte Abwesenheit entschuldigt ja immer. ;)
Und dass das die Justiz belebt, würde ich eher auf die negative Seite stellen: Es sollte ja so wenig Bürokratie wie möglich geben.
Allerdings kann es sein, dass jemand 30 Tage
abwesend ist und sich nicht abmelden konnte,
dann bekommt er in der Verhandlung die Chance,
das zu beweisen.
Nach 30 Tagen ist er ja immernoch inaktiv und noch nicht ausgebürgert. :P Und dass jemand 40 Tage nicht die Möglichkeit hat, ins Internet zu kommen, und das nicht sooo geplant ist, dass er vorher sich noch abmelden kann, ist eher unwahrscheinlich als dass man wegen solchen Kleinigkeiten wegen jeder Inaktivitätsausbürgerung einen Prozess starten müsste.
Original von Veuxin
Staatsbürger
Euphemia da Rumata-Puck
Faantir Gried
Kristofer da Ripat
Lord Bohne
Manys Taklon
Miriel Vermillion
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Tobias der Eroberer
Veuxin II. von Drachenstein
Bürger
Draco
Ich bin nicht mehr Bürger.