Kaiserreich Drachenstein

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Archiv: Bürgerliste Esturien-Drachensteins

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Draco

Faantir Gried 04.10.2005, 14:40

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Wieso ist Draco nur Bürger???

Draco 04.10.2005, 15:07

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Noch keine Staatsbürgerschaft beantragt.

Manys Taklon 04.10.2005, 15:17

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Vielleicht, weil er eine ZweitID ist, was ich bisher so mitbekommen habe???

Kristofer da Ripat 04.10.2005, 15:54

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Die offizielle esturische Bürgerliste sieht ein paar mehr Bürger vor, die jedoch mehr oder weniger inaktiv sind, sollen wir die auch noch mal draufsetzen?

001 - Sinister Don Rumata de Estoria Tha'an da Rumata

- Rumata

003 - L*Ena Doña Muga Tha'an da Muga - Muga

005 - Kristofer Don Ripat Tha'an da Ripat - Ripat

008 - Veuxin Don Reba Tha'an da Reba - Reba

010 - Manus Don Tameo Tha'an da Tameo - Tameo

Tobias der Eroberer 04.10.2005, 16:22

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keine Inaktivenliste sondern eine Bürgerliste, bitte

Kristofer da Ripat 04.10.2005, 18:35

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Schon klar, allerdings kann ich nicht einfach ohne Gerichtsurteil Bürgern die Staatsbürgerschaft entziehen.

Tobias der Eroberer 04.10.2005, 19:44

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Original von Kristofer da Ripat

Schon klar, allerdings kann ich nicht einfach ohne Gerichtsurteil Bürgern die Staatsbürgerschaft entziehen.

doch. per Gesetz.

Gabs glaub ich auch schon mal in Drachenstein.

Ist ja auch vernünftig so, sonst hat man auf der Bürgerliste 20 Personen, von denen 3 aktiv sind - so können Staatsbesucher nicht gut abschätzen, wieviele Leute hier wirklich aktiv sind...;)

In Drachenstein ist es bis jetzt immer so gehandhabt worden, dass ein Bürger nach 20 Tagen inaktiv wurde und ihm nach 40 Tagen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das hat sich bis jetzt bewährt. :)

Original von Veuxin

In Drachenstein ist es bis jetzt immer so gehandhabt worden, dass ein Bürger nach 20 Tagen inaktiv wurde und ihm nach 40 Tagen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das hat sich bis jetzt bewährt. :)

genau das meinte ich

Dachte ich mir, deswegen hab ichs geschrieben. ;)

Kristofer da Ripat 05.10.2005, 09:09

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Original von Veuxin

In Drachenstein ist es bis jetzt immer so gehandhabt worden, dass ein Bürger nach 20 Tagen inaktiv wurde und ihm nach 40 Tagen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Das hat sich bis jetzt bewährt. :)
Bei uns wird die Staatsbürgerschaft nach 30 Tagen entzogen, allerdings muss vorher eine Gerichtsverhandlung stattfinden.

Gerichtsverhandlung halte ich für sinnlos, das ist nur ein bürokratischer Aufwand für nix. ;)

Ist ja auch sinnlos, vorallem, wenn jemand inaktiv ist, kann er sich auch nicht in seinem Inaktivitätsprozess aussagen...:)

:rofl: Das ausserdem. ;)

Kristofer da Ripat 06.10.2005, 11:47

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Allerdings kann es sein, dass jemand 30 Tage

abwesend ist und sich nicht abmelden konnte,

dann bekommt er in der Verhandlung die Chance,

das zu beweisen. Außerdem belebt es die Justiz.

Original von Kristofer da Ripat

Allerdings kann es sein, dass jemand 30 Tage

abwesend ist und sich nicht abmelden konnte,

dann bekommt er in der Verhandlung die Chance,

das zu beweisen. Außerdem belebt es die Justiz.

Natürlich kann der Ausgebürgerte auch dagegen klagen.

Ausnahmen könnte man sich auch bei einer vorher angekündigten Abwesenheit vorstellen.

Vorher angekündigte Abwesenheit entschuldigt ja immer. ;)

Und dass das die Justiz belebt, würde ich eher auf die negative Seite stellen: Es sollte ja so wenig Bürokratie wie möglich geben.

Allerdings kann es sein, dass jemand 30 Tage

abwesend ist und sich nicht abmelden konnte,

dann bekommt er in der Verhandlung die Chance,

das zu beweisen.

Nach 30 Tagen ist er ja immernoch inaktiv und noch nicht ausgebürgert. :P Und dass jemand 40 Tage nicht die Möglichkeit hat, ins Internet zu kommen, und das nicht sooo geplant ist, dass er vorher sich noch abmelden kann, ist eher unwahrscheinlich als dass man wegen solchen Kleinigkeiten wegen jeder Inaktivitätsausbürgerung einen Prozess starten müsste.

kann man ja auch hinterher wieder rückgängig machen....;)

Faantir Gried 06.10.2005, 18:28

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Original von Veuxin

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