Präambel
Die Vereinigung setzt sich das Ziel der Machterhaltung der Könige sowohl in den Provinzen als auch in der Regierung Drachenstein-Esturiens.
Die Könige, die solange die Herrschaft mit ihrem Kaiser teilten, dürfen nicht zulassen, dass diese macht zerfällt.
Mitglieder erkennen den Vorsitzenden als Leiter der Vereinigung und den zweiten Vorsitzenden als zweiten Leiter der Vereinigung an.
I. Die Mitgliedschaft
1. Mitglied kann nur werden, der einen Königsposten inne hat oder hatte.
2. Mitglieder müssen zu jedem Zeitpunkt die Satzung akzeptieren und die gleichen Ziele verfolgen, wie hier festgeschrieben ist.
3. Alle Kaiser oder ehemaligen Kaiser dürfen nicht in die Vereinigung aufgenommen werden. Minister dürfen aufgenommen werden, wenn sie gleichzeitig König sind und die Mitgliedschaft nicht ausnutzen um Ministern mehr macht zu verleihen.
II. Entzug der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann durch eine Abstimmung erfolgen.
Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf Entzug der Mitgliedschaft zu stellen.
Eine Abstimmung wird vom Vorsitzenden oder, falls der Antrag auf Entzug der Mitgliedschaft den Vorsitzenden betrifft, dem zweiten Vorsitzenden durchgeführt.
Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder mit JA stimmen, um die den Entzug der Mitgliedschaft durchzuführen.
2. Die Mitgliedschaft kann durch Krönung zum Kaiser eines Mitgliedes erfolgen. Hierbei ist keine Abstimmung notwendig.
III. Wahlen
1. Wahlen werden zu Anfang jedes Monats durchgeführt, bleibt ein Posten unbesetzt aufgrund eines Rücktrittes oder Entzug der Mitgliedschaft, übernimmt das Mitglied mit der ältesten Mitgliedschaft den Posten als Vorsitzender und das Mitglied mit der zweitältesten Mitgliedschaft den Posten als zweiter Vorsitzender.
2. Gewählt werden der Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Die Wahl zum Vorsitzenden wird vom zweite Vorsitzenden durchgeführt, die Wahl zum zweiten Vorsitzenden wird vom Vorsitzenden durchgeführt.
3. Die Kanidatensuche dauert eine Woche und ist vor der Wahl durchzuführen. Jedes Mitglied kann sich nur zu einem Posten bewerben.
4. Die Wahl dauert sieben Tage.
5. Der Bewerber mit den meisten Stimmen gewinnt, haben mehrere Kanidaten gleichviel Stimmen (und am meisten), so wird eine Stichwahl zwischen diesen Kanidaten durchgeführt und solange wiederholt, bis ein Kanidat am meisten Stimmen hat.
IV. Satzungsänderung
1. Die Satzung kann nur durch eine Abstimmung geändert werden, die der Vorsitzende durchführt.
2. Ein Mitglied kann den Antrag zu einer Satzungsänderung stellen.
3. Für eine Änderung der Satzung müssen mindestens zwei Drittel aller Stimmberechtigten mit JA stimmen.
V. Notstand
1. Tritt ein Notfall ein, so hat jedes Mitglied zum Wohle der Könige und zur Machterhaltung ihrer zu handeln.
So beschlossen vom ersten Vorsitzendem,
Tobias der Eroberer
24. Termophles 24022