Kaiserreich Drachenstein

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Das Reichsconcilium

Das Reichsconcilium bildet das oberste gesetzgebende Organ des Kaiserreiches. Hier werden Reichsedikte beraten, verändert und verabschiedet, ehe sie dem Kaiser zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Obwohl dem Kaiser erhebliche Befugnisse zukommen, entsteht das geltende Recht des Reiches nicht allein durch seinen Willen, sondern durch das Zusammenwirken der Kräfte, welche das Reich tragen.

Nach der Verfassung besteht das Reichsconcilium aus allen Lehnsherren des Reiches sowie allen Bürgern, die gewillt sind, ihm beizutreten. Diese ungewöhnliche Konstruktion hat seit jeher die Aufmerksamkeit ausländischer Beobachter auf sich gezogen. Während andere Reiche ihre Gesetzgebung entweder dem Adel, dem Herrscher oder gewählten Vertretern überlassen, vereint das Reichsconcilium Angehörige nahezu aller gesellschaftlichen Gruppen unter einem gemeinsamen Dach.

Das Concilium gliedert sich in zwei Kammern. Die Volkskammer steht allen Bürgern offen und soll den Interessen der Bevölkerung Gehör verschaffen. Die Reichskammer umfasst sämtliche Lehnsherren des Reiches und repräsentiert die verschiedenen Ebenen seiner Verwaltung. Beide Kammern werden bei der Gesetzgebung gleich gewichtet. Ein Reichsedikt kann nur dann verabschiedet werden, wenn es sowohl in der Volkskammer als auch in der Reichskammer Zustimmung findet.

Diese Aufteilung folgt einem alten Grundsatz der Reichsordnung. Weder die Bevölkerung allein noch die Verwaltung allein soll über die Gesetze des Reiches entscheiden. Die Bewohner des Reiches mögen wissen, welche Folgen ein Gesetz für ihr tägliches Leben haben wird; die Lehnsherren wiederum wissen, ob es sich praktisch umsetzen lässt. Erst wenn beide Sichtweisen miteinander in Einklang gebracht werden, gilt eine Vorlage als geeignet, Reichsrecht zu werden.

Innerhalb der Reichskammer wird besonderer Wert auf den Ausgleich zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen gelegt. Die Fauthen, Statthalter, Fürsten und Könige bilden jeweils eigene Zirkel. Ungeachtet ihrer unterschiedlichen Zahl besitzen diese Zirkel bei Abstimmungen das gleiche Gewicht. Dadurch soll verhindert werden, dass eine einzelne Ebene der Verwaltung die übrigen dauerhaft überstimmt.

Ediktvorlagen können sowohl aus der Mitte des Reichsconciliums als auch durch den Kaiser eingebracht werden. In der Praxis stammen viele Vorlagen von den Königen und ihren Verwaltungen, nachdem sie zuvor innerhalb der Provinzen beraten wurden. Ebenso kommt es jedoch vor, dass Bürger, Gelehrte, Kaufleute oder andere Mitglieder der Volkskammer Themen aufgreifen und in die Reichsgesetzgebung einbringen. Kaiserliche Vorlagen genießen dabei eine besondere Stellung und können nur unter erschwerten Voraussetzungen zurückgewiesen werden.

Den Vorsitz führt der Reichskanzler. Er leitet die Sitzungen, wacht über die Einhaltung der Hausordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Beratungen und Abstimmungen. Obwohl ihm dabei erhebliche organisatorische Verantwortung zukommt, entscheidet er nicht anstelle des Reichsconciliums, sondern dient in erster Linie dessen geordnetem Funktionieren.

Die Sitzungen des Reichsconciliums finden in Pretannica statt und sind öffentlich zugänglich. Theoretisch steht die Mitgliedschaft in der Volkskammer jedem Bürger des Reiches offen. In der Praxis erfordert die Teilnahme jedoch Zeit, Bildung und nicht unerhebliche finanzielle Mittel. Wer aus den entlegenen Gebieten Pisars, Pelatas oder Arldroys anreisen will, muss oftmals wochenlange Reisen und einen längeren Aufenthalt in der Hauptstadt auf sich nehmen. Aus diesem Grunde setzt sich die Volkskammer überwiegend aus wohlhabenden Bürgern, Gelehrten, Kaufleuten, Geistlichen, Juristen und anderen Personen zusammen, denen ausreichende Mittel und Muße zur Verfügung stehen.

Die Gegner dieser Ordnung sehen darin einen Mangel der Reichsverfassung und bemängeln, dass große Teile der Bevölkerung nur selten unmittelbar im Reichsconcilium vertreten seien. Ihre Befürworter entgegnen hingegen, dass politische Verantwortung stets Opfer verlange und niemand rechtlich von der Teilnahme ausgeschlossen werde. Ungeachtet dieser Debatte hat sich die bestehende Ordnung über viele Jahrhunderte hinweg als bemerkenswert beständig erwiesen.

Für den Leser mag es ungewöhnlich erscheinen, dass einfache Bürger, Dorfvorsteher, Herzöge und Könige an derselben gesetzgebenden Versammlung teilnehmen können. Gerade hierin sehen viele jedoch einen der wesentlichen Gründe für die Stabilität des Reiches. Das Reichsconcilium bietet den verschiedensten Interessen einen gemeinsamen Ort der Beratung und zwingt sie, ihre Anliegen innerhalb derselben Ordnung auszutragen, statt außerhalb von ihr. In einem Reich, das so viele Völker, Landschaften und Traditionen umfasst wie Drachenstein, ist dies keine geringe Leistung.