Gildenkodex der Alchemistengilde
Dieser Kodex regelt die grundlegenden Verhaltensregeln in der Alchemistengilde. Mit Aufnahme und Mitgliedschaft in der Gilde bekennt sich jeder Alchemist zur Einhaltung folgender Regeln. Dies gilt sowohl für Magister als auch für deren Zöglinge ab dem ersten Tag ihrer Ausbildung. Jede Missachtung des Gildenkodex kann zum Ausschluss aus der Alchemistengilde führen.
Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass keine Schädigung des Gildennamens und Gildenklimas auftritt. Innerhalb der Gilde gibt es keine Verpflichtungen außer der Erfüllung der im Kodex enthaltenen Gildenregeln und Hilfsbereitschaft den anderen Mitgliedern gegenüber.
Oberstes Gesetz jeglicher alchemistischer Tätigkeit ist die Erhaltung und Bewahrung von Leben. Es ist jedem Alchemisten untersagt, absichtlich und in vollem Bewusstsein Substanzen herzustellen, welche einem Lebewesen Schaden (psychischer oder physischer Natur) zufügen können. Dies betrifft aber lediglich die Wirkung der Essenz bei vorgesehener Dosierung.
Im Zuge dessen verpflichtet sich die Alchemistengilde, jedem Lebewesen mit allen zur Verfügung stehenden Essenzen Hilfe zu leisten, welches diese ersucht, sofern die geforderte Hilfe zumutbar und rational sinnvoll ist und nicht in Konflikt mit den hier aufgeführten Regeln steht.
Das wichtigste Forschungsziel der Alchemistengilde soll in der Vervollkommnung der Metalle und in der Aufrechterhaltung der Gesundheit bestehen. Dazu sollen Mittel der Natur benutzt und deren Verfahren nachgeahmt werden. Jedem Alchemisten steht es offen, die Laboratorien im Gildengebäude in Porta Estoria, gemäss separater Regelung, zu Forschungszwecken zu benützen.
Jeglicher Einsatz von Alchemie zur Herstellung von Gold oder ähnlicher Wertanlagen, mit ausschliesslicher Absicht der persönlichen Bereicherung, ist untersagt.
Dieser Kodex kann jederzeit mittels einer Abstimmung in der Gildenvollversammlung der vollwertigen Gildenmitglieder erweitert werden.