Kaiserreich Drachenstein

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Neue Edikte vom 26.07.2005

I. Allgemeine Edikte

  1. Alle nachfolgende Edikte gelten für alle staatlich anerkannten Wesen, bei Ausnahmen steht dies dabei.

  2. Als Bürger Pisars gilt eine Person, wenn sie in Pisar eingebürgert ist.

  3. Die kaiserlichen Edikte für die Provinzen gelten auch in Pisar.

  4. Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, Dinge, die vom Kaiser angeordnet sind, vor den Dingen, welche der König angeordnet hat, zu tun, solange sie nicht gegen die Grungesetze verstoßen, bei Minderjährigen gilt auch noch das Jugendschutzgesetz. Diese Edikt gilt nur in Notständen.

  5. Ein Bürger Pisars gilt als Volljährig, sofern er 16 Jahre alt ist und zurechnungsfähig.

    II. Steueredikte

  6. Als Einkommen, auf das Steuern erhebt werden kann, gilt das gesamt Einkommen minus dem Geld für Nahrung, Miete und andere wichtige Dinge zum Überleben.

  7. Als Einkommen wir das Geld bezeichnet, welches man in einem Monat erwirtschaftet. Dazu zählen Arbeitsstelle, Geld, das man durch seinen Laden bekommt, Geld, welches aus vermieteten Wohnungen kommt, und Geld welches man bei Nebenjobs verdient, bei denen man mehr als 35% von seinem Hauptberuf bekommt. Bei Einnahmen aus Auktionen muss man 50% des Geldes versteuern.

  8. Steuersätze

    3.1 Die Steuersätze sind von der wirtschaftlichen Lage des Landes abhängig, ändern sich aber maximal um 3 Prozentpunkte.

    3.2 Die Einkommensteuer beträgt 20%.

    3.3 Die Mehrwertsteuer beträgt 15%.

    3.4 Die Erbschaftssteuer (Steuer auf Wert der gesamten Gegenstände, auch Geld, die man erbt) beträgt 10%.

    3.5 Die Grundsteuer beträgt 0%, wenn die besitzende Geldmenge kleiner als der 1-Jahresverdienst (ohne Steuernabziehungen) ist. Ansonsten ist sie 5%.

    3.6 Die Gewerbesteuer beträgt 5% des Gesamtverdienstes (also ohne Steuernabziehungen).

    3.7 Die Importsteuer beträgt 10% (aufgerundet).

  9. Das Geld wird pünktlich zum Monatsende von Steuereintreibern abgeholt. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht das Geld dazu hat, bekommt eine Gnadenfrist von 7 Tagen. Nach dieser Gnadenfrist wird begonnen, zum Leben nicht wichtige Dinge zu pfänden. 

    III. Strafgesetzedikte

  10. In Pisar gelten die Justitedikte aus der Verfassung, allerdings werden kleinere Delikte vor dem König verhandelt.

  11. Zu den kleineren Delikten zählen Diebstahl, Körperverletzung, welche nicht tödlich ausgehen konnte und welche keine bleibenden Schäden, wie Narben, hervorruft, Vielweiber- und Vielmännerrei, Steuerhinterziehung, bei der weniger als 20% des Jahreseinkommen als Steuern hinterzogen wurden, und illegaler Drogenbesitz. Der Rest an Delikten wir vor dem Kaiser verhandelt.

  12. Keiner Person in der Provinz, ausser von König/Kaiser beauftragte, ist erlaubt Selbstjustitz zu betreiben. Dieser Delikt wird unabhängig von der Strafe des Opfers vor dem Kaiser verhandelt.

  13. Alles, was von den Justizbeauftragten bestimmt/befehlt wurde, wie Geld zahlen, muss ausgeführt werden, sofern es sich an das Grundgesetz und das Jungendschutzgesetz hält.

    IV. Jugendschutzedikte

  14. Wie oben bereits erwähnt, ist man minderjährig bis man seine 16. Geburtstag gefeiert hat und zurechnungsfähig ist.

  15. Alle Anordnungen, wie Gebäude abreissen, Frondienste , etc., müssen so angefertigt sein, dass keine Gefahr besteht, dass ein minderjähriger Bürger Pisars davon Schaden nimmt oder benachteiligt wird. Die Grundgesetze gelten auch bei Minderjährigen.

  16. Zum Schutze der Jugend ist es bei Strafe verboten, innerhalb einens Radius von 500 Metern um eine Schule einen Zigarettenautomaten hinzustellen und innerhalb eines Radiusvon 750 Metern Alkohol zu verkaufen.

  17. Falls ein Minderjähriger in ein Restaurant oder in eine Kneipe/Bar kommt, und etwas zum Essen verlangt, muss der Besitzer dafür Sorge tragen, dass kein Alkohol oder Tabak dem Minderjährigem gebraucht wird.

  18. Falls es aus irgendeinem Grund gestattet wird, Drogen in kleinen Mengen zu verkaufen, dann muss dafür Sorge getragen werden, dass keine Drogen an Minderjährige verkauft/verschenkt werden.

  19. Die Ausgehgrenze für Minderjährige bis 10 Jahren beträgt ohne Eltern 19 Uhr, für Minderjährige bis 12 Jahren 20 Uhr, für Minderjährige bis 14 Jahren 22 Uhr und für Minderjährige bis 16 Jahren 24 Uhr. In Begleitung einer Aufsichtsperson (nicht ein Elternteil) beträgt die Ausgehzeit 2 Stunden länger, in Begleitung von mindesten einem Elternteil ist die Ausgehzeit von den Eltern frei zu bestimmen.

  20. In Läden, in denen Pornografie/Erotik gezeigt wird, dürfen sich keine Minderjährigen aufhalten, es sei den, die Läden sind eine vom König genehmigte Austellung mit Bilder.

  21. Die oden genannten Dinge gelten bei Suchtmittel (Tabak, Alkohol, Drogen, etc.) nur wenn sie bei Rassen Sucht hervorufen können. Die Ausgehzeit betrifft nur tagaktive Rassen, bei nachtaktiven Rassen können sie sich frei bewegen, sofern sie sich nicht strafbar machen.

    V. Innenpolitik

  22. Der Gewinn aus den Steuern und dem Buget von 500.00 Tuk vom Kaiser werden in Prozentsätzen pro Jahr verteilt.

  23. Verteilung:

    2.1 Militär:

    2.1.1 Das Militär erhält 10% der Gesamteinnahmen.

    2.1.2 Von diesen 10% werden Sold und Unterhalt bezahlt. Der Rest wir zu 75% in die Verteigigung der Provinz gesteckt, bzw. in die Entwicklung von neuen Verteidigungsmethoden gesteckt. 20% des Restes gehen in die Ausbildung der Soldaten für zivile Aufgaben. Die restlichen 5% gehen in eine Sparkasse für das Militär, um in Katastrophenfällen oder im Kriegsfall schnell viel Geld zur Verfügung haben.

    2.1.3 Das Geld wird ausschließlich für Zivilschutz verwendet.

    2.2 Die Gilden

    2.2.1 Die vom König und vom Kaiser genehmigten Gilden erhalten 10% der Gesamteinnahmen.

    2.2.2 Von diesem den Gilden immer zustehendem Geld müssen 40% in die Entwicklung ziviler Dingen gehen. 20% gehen in die Ausbauung der bekannten Gildenhallen. Der Rest des Geldes wird den Gilden zur freie Verfügung gestellt.

    2.3 Die Städte und Dörfer

    2.3.1 Die Städte und Dörfer in der Provinz Pisar erhalten 50% der Gesamteinnahmen.

    2.3.2 Die Städte und Gemeinden müssen min. 50% des Geldes in die Erhaltung und Erweiterung der öffenlichen Gebäude und Bauten wie die Infrastruktur, die Vergnügung des Volkes und die schulische Einrichtungen. Der Rest wird zu freinen Verfügung gestellt, allerdings müssen große Bauprojekte beim König genehmigt werden.

    2.4. Die Natur

    2.4.1 20% der Gesamteinnahmen gehen in den Naturschutz.

    2.4.2 Unter Naturschutz gelten Dinge, die helfen, die Fauna in Pisar zu erhalten oder sie rekultivieren.

    2.5 Der Rest der Gesamteinnahmen

    2.5.1 Die restlichen 10% der Gesamteinnahmen gehen in eine Kasse, um Großprojekte zu finanzieren, anderen Staaten zu helfen und um Reserve für Katastrophen oder Kriege zu haben.

    2.5.2 Im Moment läuft das Großprojekt "Friedliches Zusammen sein aller Rassen. Diese Projekt bekommt 8%. Der Rest geht weiter in die Kasse.

  24. Alle oben aufgeführte Edikte gelten nur zum Schutz der Bevölkerung.

    VI. Aussenpolitik

  25. Die Aussenpolitik Pisars gilt nur dem Schutz Drakkestrins und dem Kaiser.

  26. Pisar wird allen anderen Provinzen in Not helfen, falls dies in seiner Macht liegt.

  27. In Pisar gibt es bis auf weiteres keinen Zoll.

VII. Schluss

  1. Diese Edkte gelten ab ihrem Erscheinungsdatum.

  2. Dies ist die erste Version.

  3. Diese Edikte sind durch das königliche Siegel von Pisar und die Unterschrift des Königs vor dem Kopieren von anderen (auch teilweise) geschütz. Bei Nichteinhaltung droht Anklage.

  4. Diese Edikte werden mit der folgenden Unterschrift vom König von Pisar am 27. Morikles 24022 gültig.