Kaiserreich Drachenstein

Zur Navigation

Edikt über Provinzadel vom 13.11.2004

I Grundlegendes

§1 Als Belobigung kann der König einzelne Bürger der Provinz adeln. Dies ist ein persönliche Ehrung, mit keinerlei Vollmachten verbunden und nicht erblich.

§2 Diese Titel erhält nur, wer sich besonderer Form um Wirtschaft, Kultur, Politik etc. der Provinz verdient gemacht hat, kurz der allgemeinen Wohlfahrt dient. Jeder Titel ist einzigartig und kann nur von maximal einer Person gleichzeitig besessen werden.

II Titel

§3 Der Titel Graf/Gräfin von Pelata wird denen verliehen, die sich auf Gemeindeebene um Pelata verdient gemacht haben.

§4 Der Titel Fürst/Fürstin von Pelata wird denen verliehen, die sich auf Provinzebene um Pelata verdient gemacht haben.

§5 Der Titel Herzog/Herzogin von Pelata wird denen verliehen, die sich auf Reichsebene um Pelata verdient gemacht haben.

III Schlussbestimmungen

§6 Alle Titel erhalten nur nach Anerkennung durch den Kaiser Gültigkeit.

§7 Kaiser und König können dieses Edikt jederzeit verändern.

(Außer Kraft gesetzt am 06.06.2006 von Baudouin de Gastinois.)