Kaiserreich Drachenstein

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Edikt über den Orden des Nebels vom 03.07.2004

I Aufgaben und Verantwortlichkeit

§1 Der Orden des Nebels ist die geheime Abwehr des Königreichs gegen innere und äußere Gefahren und Spezialeingreiftruppe gegen unkonventionelle Gefahren.

§2 Der Orden ist dem König direkt verantwortlich. Die Stärke des Ordens umfasst 80 magiebegabte Agenten.

II Hierarchie

§3 Der Orden untersteht einem vom König bestimmten Leiter. Ihm zur Seite stehen drei Präfekten. Jede dieser Personen ist für die Leitung in einem Distrikt zuständig.

§4 Zum Orden gehören 8 Assassinen, die das vom König lizensierte Recht zur völligen Ausschaltung von Gefahrenqullen besitzen. Der Hochadel und die wichtigsten Administratoren sind sakrosankt.

III Schlussakt

§5 Das Edikt tritt sofort in Kraft. Es kann jederzeit von Kaiser und König verändert werden.

(Außer Kraft gesetzt am 06.06.2006 von Baudouin de Gastinois.)