Kaiserreich Drachenstein

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Edikte zur Hygiene vom 03.01.2015

XV. Unratsbeseitigung

In allen Städten mit über 1.000 Einwohnern wird ein, sollte etwas in der Art nicht schon in der Stadt existieren, Unratsammel- und Entsorgungsstelle eingerichtet welche groben Schmutz und Dreck aus den Städten schafft. Für die Organisation und Finanzierung dieser sind die Fürsten und Lehnsherren verantwortlich. Sie haben eine Frist von 4 drakischen Jahren für die Ausarbeitung und Einsetzung.

XVI. Abwasserbeseitigung

In allen Städten mit über 1.000 Einwohnern wird ein, sollte etwas in der Art nicht schon in der Stadt existieren, der Bau eines Abwasserbeseitigungssystems durchgeführt, der Abwässer, gleich welcher Art, aus der Stadt spült. Für die Organisation und Finanzierung dieser sind die Fürsten und Lehnsherren verantwortlich. Es besteht eine Frist von 2 drakischen Jahren Pläne der Entsorgung beim König ein zu reichen damit der Bau nach Genehmigung seiner Majestät beginnen kann.

XVII. Betensedikt

Aufgrund des bekannten Falls von Nera Kohpardor, welche durch zu häufiges Beten die Aufmerksamkeit der Götter auf sich zog, was eine Spaltung ihrer Existenz und den Tod von zwei unschuldigen Bürger des Kaiserreichs zur Folge hatte, sind die Bewohner von Malazien angehalten ihre Gebete an die Götter auf einmal täglich zu beschränken.