Prostitutionsedikt vom 20.12.2014
XIV. Prostitutionsedikt
Alle der Prostitution nachgehenden Bürger haben sich bei einem Heiler oder Arzt ihres Vertrauens einmal im Monat ein zu finden um ihre Gesundheit bescheinigen zu lassen. Diese haben sie bei Nachfrage vor zu zeigen. Der Preis für die Bescheinigung ist unter 1 Tuk zu halten.