Kaiserreich Drachenstein

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Bürgerliche Edikte vom 21.10.2005

I Information

  1. Diese Edikte regeln den Umgang mit den Bürgern, in erster Linie die Ediktentwürfe.

  2. In Malazien hat jeder Bürger das Recht, die Edikte zu verändern, sofern dies nach Absatz 2 geschieht.

II Ablauf der Ediktsveränderung

  1. Jeder, der nach §1 Absatz 1 Klausel 1 Malazischer Staatsbürger ist, hat das Recht, einen Antrag auf Ediktsveränderung zu stellen.

  2. In diesem Antrag muss der Bürger sein Begehren vorlegen, in welcher Art und Weise er ein Edikt erstellen/verändern/außerkraftsetzen will. Er hat dabei die gleichen Möglichkeiten wie der König.

  3. Solch ein Antrag wird gültig, sobald der König diesen bestätigt hat. Er kann ihn auch jederzeit abweisen, jedoch nur mit Grund. Zum Bestätigen zählt die Aufnahme in die Liste der Edikte, die Signatur des Königs, eine schriftliche oder mündliche Bestätigung sowie die Einverständnis seitens des Bürgers.