Kaiserreich Drachenstein

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Dekret vom 22.12.2010 zum Varoas-Konflikt

Um den jahrhundertealten Streit um die Zugehörigkeit der Fauthei von  Varoas beizulegen, erlässt Kaiser Veuxin II. fortfolgendes. 

I. Varoas mit all seinen dazugehörigen Einwohnern, Land und Gut wird wieder als Fauthei an das Fürstentum Firent angeschlossen. 

II. Für das erste auf diesen Erlass folgende Jahr werden alle  Steuereinnahmen aus Varoas bedingungslos an Malaz übergeben. Für das  zweite folgende Jahr werden elf Zwölftel aller Steuereinnahmen aus  Varoas bedingungslos an Malaz übergeben. Für das dritte folgende Jahr  werden zehn Zwölftel aller Steuereinnahmen aus Varoas bedingungslos an  Malaz übergeben. Für jedes folgende Jahr werden je ein Zwölftel weniger  Steuereinnahmen aus Varoas an Malaz übergeben, bis gar keine  Steuereinnahmen aus Varoas mehr an Malaz übergeben werden. Der an Malaz  übergebene Steuerbetrag wird jeweils in gleicher Höhe noch einmal aus  der kaiserlichen Schatzkammer und aus der Schatzkammer Malaziens an  Malaz ausgezahlt, sodass Malaz jeweils das Dreifache des von Firent an  Malaz ausgezahlten Steuergeldes erhält.

III. Firent und Malaz erkennen dieses Urteil an und verzichten auf weitere Gebietsansprüche oder Entschädigungen. 

IV. Der Fauth von Varoas wird für die auf diesen Erlass folgenden zwölf  Jahre gemeinsam vom Herzog Malaz' und von der Gräfin Firents bestimmt.  Sollten sie hierbei zu keiner Einigung gelangen, entscheidet der Kaiser.  

V. Bei Bruch des Abkommens kann bei seiner kaiserlichen Exzellenz Beschwerde eingereicht werden.

So beschlossen von seiner kaiserlichen Exzellenz Veuxin II. ent Drakestrin am 20. Kaltorles 24045: 

Veuxin II. 

Kaetyr ent tay:Kaetyrrike Drakestrin