Dekret vom 22.12.2010 zum Varoas-Konflikt
Um den jahrhundertealten Streit um die Zugehörigkeit der Fauthei von Varoas beizulegen, erlässt Kaiser Veuxin II. fortfolgendes.
I. Varoas mit all seinen dazugehörigen Einwohnern, Land und Gut wird wieder als Fauthei an das Fürstentum Firent angeschlossen.
II. Für das erste auf diesen Erlass folgende Jahr werden alle Steuereinnahmen aus Varoas bedingungslos an Malaz übergeben. Für das zweite folgende Jahr werden elf Zwölftel aller Steuereinnahmen aus Varoas bedingungslos an Malaz übergeben. Für das dritte folgende Jahr werden zehn Zwölftel aller Steuereinnahmen aus Varoas bedingungslos an Malaz übergeben. Für jedes folgende Jahr werden je ein Zwölftel weniger Steuereinnahmen aus Varoas an Malaz übergeben, bis gar keine Steuereinnahmen aus Varoas mehr an Malaz übergeben werden. Der an Malaz übergebene Steuerbetrag wird jeweils in gleicher Höhe noch einmal aus der kaiserlichen Schatzkammer und aus der Schatzkammer Malaziens an Malaz ausgezahlt, sodass Malaz jeweils das Dreifache des von Firent an Malaz ausgezahlten Steuergeldes erhält.
III. Firent und Malaz erkennen dieses Urteil an und verzichten auf weitere Gebietsansprüche oder Entschädigungen.
IV. Der Fauth von Varoas wird für die auf diesen Erlass folgenden zwölf Jahre gemeinsam vom Herzog Malaz' und von der Gräfin Firents bestimmt. Sollten sie hierbei zu keiner Einigung gelangen, entscheidet der Kaiser.
V. Bei Bruch des Abkommens kann bei seiner kaiserlichen Exzellenz Beschwerde eingereicht werden.
So beschlossen von seiner kaiserlichen Exzellenz Veuxin II. ent Drakestrin am 20. Kaltorles 24045:
Veuxin II.
Kaetyr ent tay:Kaetyrrike Drakestrin