Kaiserreich Drachenstein

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Richterzimmer

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Lazaros Buddenburg 12.02.2015, 19:17

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kommt gemeinsam mit Avinash und den anderen Richtern in das Richterzimmer um über das Urteil zu beraten

12.02.2015, 19:18

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Nun, wehrte Kollegen, was schlagt ihr vor?

Avinash Volmar 13.02.2015, 07:26

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Legt die Hände zusammen.

Die Sache ist etwas komplex und ich würde gerne mit den Richtern die Meinungen zu den Kernfragen des Prozesses abklären. Erst dann, so vermute ich, werden wir ein gemeinsames Urteil finden können. Eure Erlaubnis vorausgesetzt, Vorsitzender Richter Buddenburg.

Die Fragen wären die folgenden:

- Soll Nera Kohpardor im ganzen beurteilt werden oder jede Instanz für sich?

- Was ist der Ursprung und damit die Ursache ihrer Kraft?

- Hat Nera Kohpardor fahrlässig gehandelt oder gar mit Vorsatz? Hat sie ihrer Situation angemessen reagiert?

- Wer trägt die Verantwortung am Tode der zwei Reichsbürgern?

- Was soll mit Nera Kohpardor geschehen?

Die erste Frage lässt sich aus meiner Sicht leicht beantworten. Dem Gesetz nach sind die Instanzen eine Person, demnach kann das Urteil nur über alle beide Nera Kohpardors erfolgen. Zwar wurden einige interessante Punkte angesprochen, doch krempeln diese nicht bestehendes Recht um. Dem Sachverständigen und Fräulein Kohpardor nach selbst sind sie miteinander verbunden, und zwar so eng, dass der eine Teil nach dem Tod des Körpers zu den anderen zurückkehrt. Im Grunde eine Person mit mehreren Gesichtern, mehr nicht. Wie ist Eure Meinung?

Lazaros Buddenburg 13.02.2015, 16:29

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Eure Erlaubnis vorausgesetzt, Vorsitzender Richter Buddenburg.

nimmt Blickkontakt zu Avinash auf und nickt ihm zu

 – Soll Nera Kohpardor im ganzen beurteilt werden oder jede Instanz für sich?

Das ist wohl eine der wichtigsten Kernfragen des Prozesses...Aber hier unterstütze ich eure Ausführungen.

 – Was ist der Ursprung und damit die Ursache ihrer Kraft?

Ich denke, hier kommt nur das vom Kaiserlichen Hofmagier erwähnte "zu intensive Beten" in Erwägung.

Ich meine, für die Existenz der "Erbauer" wurden uns nicht einmal Beweise vorgelegt.

 – Hat Nera Kohpardor fahrlässig gehandelt oder gar mit Vorsatz? Hat sie ihrer Situation angemessen reagiert?

Hier ich bin der Meinung, dass sie erst einmal in allen Situationen (egal wo sie aufgetaucht ist) sehr verwirrt war. Das wäre ich auch. Ich denke also, dass sie die beiden Bediensteten nicht mit Vorsatz getötet hat. Ihr Verhalten in ihrer Situation kann man aber dennoch als Fahrlässig bezeichenen; sie hätte Ruhe bewaren und die Bediensteten ruhig und kontrolliert ansprechen können, anstatt hektisch und aufgelöst. Ihr "zu intensives Beten" könne wir, aus meiner Sicht, nicht in unser Urteil einfliessen lassen. Wir können schließlich niemandem verbieten, den Göttern zu huldigen.

 – Wer trägt die Verantwortung am Tode der zwei Reichsbürgern?

Nach meinen bisherigen Ausführungen Frau Kohpardor, jedoch halte ich ihr zugute, dass sie in der Situation durcheinander und verwirrt war, insofern ich fragen muss, ob rationales Handeln dann überhaupt möglich ist...

 – Was soll mit Nera Kohpardor geschehen?

Das ist die entscheidende Frage. Hier würde ich gerne zuerst euren Vorschlag hören

Avinash Volmar 13.02.2015, 19:06

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Nun in der ersten Frage sind wir uns schon einmal einig.

Wie Ihr richtig ausgeführt hat, stehen zum zweiten Punkt auch zwei Theorien im Raum: Die unbewiesene Theorie der Erbauer oder die durchaus plausible des Hofmagiers seiner kaiserlichen Exzellenz. Wir haben keine Beweise nur sehr viele vage Theorien welche noch mehr Unbewiesenes voraussetzt für die mystischen Erbauer. Das allerhöchste der Beweise sind gemurmelte Worte einiger Magier und alte Schriften. Alle Anzeichen sprechen für einen Eingriff der Götter.

Nun kommen wir ins Detail der Schuldfrage. Zuerst der Vorsatz. Es gab kein einziges Anzeichen für einen Vorsatz der Dame die Kräfte zu erhalten oder gar zu töten. Natürlich hat die Angeklagte selbst angegeben keinerlei Absicht zu töten gehabt zu haben, doch das allein mag nicht zählen. Ich möchte stattdessen gerne den Kaiser zitieren als ich ihn befragte, der aussagte, dass seine Nera keinerlei Anstalten machte ihn zu berühren oder zu umarmen. Auch konnte keinerlei kaiserfeindliche Verbindungen nachgewiesen werden. Der Vorsatz ist also hinfällig.

Die Anklage der Fahrlässigkeit... auch hier muss ich ein klares Nein abgeben. Seine kaiserliche Exzellenz, der Kläger, hat angegeben, dass sie sich bei ihrem Erwachen bei der nächsten örtlichen Stelle hätte melden müssen. Hat sie das nicht getan indem sie das Schloss der Fürstin von Firent betrat? Sie wusste nicht wo sie war, und suchte Hilfe. Ich würde es für unverantwortlicher halten wenn sie versucht hätte aus dem Garten zu fliehen. Nur ein Täter flieht, eine rechtschaffene Person hat nichts zu befürchten. Statt dessen suchte sie offen um Hilfe an. Sie widersetzte sich nicht ihrer Ergreifung, zumindest soweit wir wissen. Ihre Kraft vollbrachte den Mord. Eine Kraft, wo sogar unser Experte der Hofmagier meinte, sie müsse nicht gespürt werden und ist in der gesammten Geschichte des Kaiserreiches in dieser Form noch niemals vor gekommen. Im Nachhinein betrachtet fällt es vielen leicht zu urteilen. Doch was wäre dann die Richtige Verhaltensweise gewesen? Sich zu verstecken wohl kaum. Einen Magier aufsuchen da sie verzaubert wurde? Vielleicht. Doch vergessen wir nicht, dass diese Nera in einer komplett anderen Stadt in einer anderen Provinz befördert wurde. Sie kannte niemanden dort und erst recht nicht den Weg zum nächsten Magier um sie zu untersuchen. Auch hierbei ist der nächste logische Schritt zuerst die Besitzer des Grundstückes auf zu suchen um näheres zu Erfragen.

Wir müssen uns schließlich vor Augen führen wie unmöglich gering die Chance ist, dass so etwas passiert. Die Angeklagte hatte einfach keinen Grund einen derartigen magischen Effekt aus zu üben. Ich kann also seiner kaiserlichen Exzellenz in seinen Ausführungen nicht zustimmen.

Auch den Vorwurf des Hausfriedensbruchs kann ich nicht unterstützen. Sie hatte das Grundstück bereits ohne ihr zutun betreten, davon abgesehen dass die Fürstin von Firent meines Wissens nach keiner Bitte einfacher Bürger aus dem Weg geht.

Wer trägt dann die Verantwortung für den Tod von zwei Reichsbürgern? Wenn wir den Fall umwandeln und die Ursache nicht bei den Göttern liegen würde, wäre der Fall klar. Würde ein Mann einen Hund mit Gift bestreichen und zwei Reichsbürger kämen durch sie zu Tode, würde man den Hund vermutlich als Gefahr für die Allgemeinheit töten... doch niemand würde ihm die Schuld geben. Vorsitzender Richter, ich vermute sie Sehen wohin mein Gedanke geht. Und da niemand sich anmaßen würde die Götter für das Unglück verantwortlich zu machen und sie anzuklagen, müssen wir dies als unglücklichen Unfall betrachten.

Lazaros Buddenburg 13.02.2015, 19:32

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hört aufmerksam zu

Nun, Hoheit, in den Punkten bezüglich der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes sind wir uns einig, ich hatte auch beabsichtigt euch dieselbe Meinung bereits in meinen Erläuterungen mitzuteilen, ich bitte um Verständnis sollte ich dabei ein wenig unklar gewesen sein.

Hoheit, ihr schlagt also vor Frau Kohpardor zu verurteilen, wenn ich euch richtig verstehe?

Avinash Volmar 14.02.2015, 15:33

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Keine Ursache, Herr Vorsitzender, ich wollte das ganze nur noch einmal im Detail ausführen und vorlegen wie ich zu dieser meinung gekommen bin. Eine Meinung ohne Begründung ist nichts wert, sagte mein Vater immer.

Nach meiner Betrachtungsweise liegt keine Verschuldung der Angeklagten vor. Bei allem Bedauern für die Hinterbliebenen.

Allerdings können wir sie nicht einfach so entlassen. Auch dabei finde ich den Vorschlag der Angeklagten betrachtenswert, und zwar der Vorschlag, dass die Angeklagten in die Obhut der Fürstin von Firent verbleiben sollen. Entweder so lange bis sie die Kräfte kontrollieren können oder aber sie diese nicht mehr besitzen. Auf welche Art und Weise auch immer.

Lazaros Buddenburg 14.02.2015, 20:15

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Möchtet ihr also diesem Vorschlag entsprechen?

Avinash Volmar 14.02.2015, 21:04

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Er erscheint mir angesichts der Lage ein vernünftiger Vorschlag zu sein. Wie gesagt, sollte dies jedoch keine reine Betreuungsvereinbarung sein, sondern unter den vorhin genannten Auflagen zustande kommen.

Lazaros Buddenburg 14.02.2015, 22:40

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Was haltet ihr von der Möglichkeit der Verbannung aller Instanzen aus dem Kaiserreich? So wären WIR zwar das Problem los, aber dann hätten es ANDERE...

Avinash Volmar 15.02.2015, 15:09

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Das halte ich für keine gute Idee.

Ihre Kräfte birken nicht nur Gefahren, sondern auch Möglichkeiten. Wir wissen nicht ob jemand außerhalb unserer Landesgrenzen das Fräulein aufnimmt und ihre Kräfte ausnutzt, sie vielleicht sogar auf ihre Seite bring und sie gegen uns wendet. Die Fähigkeit jeden bei Berührung zu töten und jene andere magische Wege zwischen fernen Orten zu erschaffen könnten höchst tragische Folgen haben. Lieber habe ich sie unter staatlicher Kontrolle wo sie beobachtet werden kann und wo wir einschreiten können.

Die einzig andere Alternative wäre ihr Tod. Doch das Verhängen des Todesurteils nur aufgrund ihrer Macht könnte sehr weitreichende juristische und politische Konsequenzen haben.

Lazaros Buddenburg 15.02.2015, 16:23

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Mit einschreiten meint ihr auch eine mögliche, wenn notwendig gewordene, Hinrichtung?

Avinash Volmar 16.02.2015, 08:49

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Ich möchte damit nur sagen, dass ich eine potenzielle Gefahr gern unter Beobachtung habe.

Es gibt Berichte, wonach Leute durch einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen den Verstand verloren haben.

Ich will für alle Eventuallitäten vorgesorgt haben. Sollte Nera wieder jemanden töten, dann kann es nicht anders ausgelegt werden und unsere Leute wären vor Ort.

Natürlich sind all meine Ausführungen nur meine Meinung und Empfehlungen für ein Urteil. Ihr seid der Vorsitzende Richter.

Lazaros Buddenburg 16.02.2015, 17:04

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Natürlich sind all meine Ausführungen nur meine Meinung und Empfehlungen für ein Urteil. Ihr seid der Vorsitzende Richter.

Dem bin ich mir vollumfänglich bewusst, doch seid ihr schon länger am Reichsgerichtshof tätig, weßhalb ich eure Meinungen hören wollte.:)

[...]und unsere Leute wären vor Ort.

Sollten der Fürstin von Firent dann nicht auch weitere Kräfte zur Verfügung gestellt werden?

Avinash Volmar 17.02.2015, 00:03

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Ich kenne die Fürstin von Firent persönlich, und kann Euch versichern, dass sie jegliche Vorsichtsmaßnahmen treffen wird welche nötig sind. Außerdem, als König über Malazien und damit auch über Firent, werde ich ihr sämtliche Hilfe anbieten welche nützlich erscheinen.

Lazaros Buddenburg 17.02.2015, 17:46

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Sehr schön.

Was gedenkt ihr in Hinblick auf die Hinterbliebenen zu tun?

Hier würde ich den Vater der Beklagten verpflichten, die von seiner Exzellenz beantragten Summen an das Reich und an die Hinterbliebenen zu zahlen.

Avinash Volmar 18.02.2015, 01:17

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Wenn wir die Angeklagte für Unschuldig befinden, können wir bedauernswerter Weise keine Strafe auferlegen. Soweit es in meinem Einflussgebiet ist, kann ich allerdings eine Witwenzahl in meiner Eigenschaft als König veranlassen. Zumindest für die Hinterbliebenen des Wachsoldaten. Für den Vertreter eines Verbannten Drachen wäre es wesentlich schwieriger.

Lazaros Buddenburg 18.02.2015, 20:37

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Witwenzahl

Ihr meintet sicher Witwenzahlung?

Nun, dann wäre das ja eure Entscheidung. Ich denke wir könnten dann zum Urteilsschluss kommen?

Avinash Volmar 19.02.2015, 00:50

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Ja genau. Verflucht seiest du du späte Uhrzeit. *mit drohender Faust richtung Uhr Himmel deutet*

Wie Ihr es wünscht, Herr Vorsitzender.

Lazaros Buddenburg 19.02.2015, 16:23

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Sehr schön. Dann lasst mir kurz Zeit es in Worte zu fassen.

Kommt am Wochenende, habe gerade zu wenig Zeit.