Kaiserreich Drachenstein

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Dekrete des Kaisers

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In unserer von den Göttern gegebenen Weisheit und Güte als Herrscher über das Reich Drachenstein erlassen wir, Kaiser Veuxin II., folgenden Beschluss, und verkünden dem Volke, dass

I. die Ingewahrsamname der Dame Nera Kohpardor in all ihren bekannten Instanzen, wenngleich wir sie nicht eigenhändig ausgeführt haben, in unserem Willen und auf unsere Anordnung geschah;

II. wir genannte Ingewahrsamname zum Schutze der Allgemeinheit wie der Inhaftierten bis auf anderen Beschluss aufrechterhalten.

22.05.2015, 00:21

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In unserer von den Göttern gegebenen Weisheit und Güte als Herrscher über das Reich Drachenstein erlassen wir, Kaiser Veuxin II., folgenden Beschluss, und verkünden dem Volke, dass

I. Schiffen aus Kitai bis auf weiteres das Anlanden in Drachenstein nicht mehr erlaubt ist;

II. fürderhin Bürgern aus Kitai fortan die Einreise verwehrt wird, die sich zum Zeitpunkt dieses Edikterlasses nicht bereits in Drachenstein befinden;

III. das Anbeten der sogenannten ›Götter‹ aus Kitai sowie die Behauptung, dass es sich bei diesen um Götter handele, unter Strafe von drei Tuk verboten sind.

13.06.2015, 12:35

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In unserer von den Göttern gegebenen Weisheit und Güte als Herrscher über das Reich Drachenstein erlassen wir, Kaiser Veuxin II., folgenden Beschluss, und verkünden dem Volke, dass

I. das Verbrennen aller Toten, wie es von uns seit Jahrtausenden praktiziert wird, hiermit aus hygienischen Gründen im gesamten Kaiserreich verpflichtend wird;

II. alle Bürger aus Kitai, die sich derzeit in Drachenstein aufhalten, dazu verpflichtet sind, sich unverzüglich bei der nächsten behördlichen Stelle des Kaiserreiches samt Ihres Aufenthaltsortes zu registrieren;

III. der Wechsel des Aufenthaltsortes für Bürger aus Kitai nur noch mit schriftlicher Genehmigung des Kaiserlichen Amtes gestattet ist;

IV. aufgegriffene Bürger aus Kitai, die sich fern Ihres registrierten Aufenthaltsortes befinden, dauerhaft des Landes verwiesen werden;

V. diese Bestimmungen aufgrund unruhestiftender Vorkommnisse in jüngster Vergangenheit und zum Schutze der Bürger aus Kitai getroffen werden.

Diesese Bestimmungen gelten vorerst jeweils, bis sie durch das Reichsconcilium geregelt wurden.

Kann ich dagegen protestieren? Oder habe ich mich einfach zu fügen?

Annan Li Yue 15.06.2015, 15:12

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Edler Kaiser Veuxin, in meiner Eigenschaft als Botschafterin bitte ich Euch, diese letzte Position nochmals zu überdenken. Ich fände einen Hausarrest für ALLE Kitaiischen Bürger in der jetzigen Situation nicht besonders produktiv. Schliesslich bemühen sie einige Bürger Kitais gerade nach Leibeskräften Drachenstein helfend bei zu springen und unter persönlich schwierigen Umständen die dunklen aufziehenden Mächte aufzuhalten.

Wenn der werte Kaiser doch bitte unterscheiden Möge zwischen den durchweg ehrenhaften Bürgern Kitais, wie dem Daoshi Sanraal, Meister Yü und dessen Sohn, Zhen He, Bilu und mir. Gegenüber einer heimatlosen Schlangenbrut aus Stygien, welche nicht einmal Bürger Kitais sind. Genau diese dürfen sich obskurer Weise als "Nur" Bürger Drachensteins nämlich noch frei bewegen. Wo wird das noch enden? Jedenfalls halte ich es für meine Pflicht als Botschafterin, Euch zumindest auf diese Fakten hin zu weisen.  ;) ;(

Natürlich kannst Du dagegen protestieren! Jeder kann dagegen protestieren. Oder gar, noch konstruktiver: Im Reichsconcilium ein Edikt vorlegen, das die Bestimmungen außer Kraft setzen würde. ^^

Edle Dame Annan, ein Hausarrest ist es keinesfalls; lediglich eine Ortsbindung. Das betrifft stets eine ganze Fauthei, und vor einem Wechsel sollte es ja ein leichtes sein, sich beim Kaiserlichen Amt umzumelden. Ihr müsst verstehen, dass die derzeitige Lage und das Chaos, welches von jenseits Drachensteins über unser Reich hereinbricht, mir kaum eine andere Gelegenheit bietet. Aber Euer Einwand bezüglich der Stygier wird dankend aufgenommen.

So verfüge ich hiermit, dass bei genannten Dekreten als Bürger Kitais auch jene verstanden werden, welche aus Stygien stammen oder sich dort niedergelassen haben, ehe sie nach Drachenstein kamen.

Ein solches Edikt würde niemals durchkommen, ich stehe als Esturierin ja praktisch alleine gegen den Rest von Drachenstein... ;)

Annan Li Yue 15.06.2015, 19:33

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Vielen Dank Eure Excellenz. Ich weis das Entgegenkommen sehr zu schätzen. Ich denke das dürfte für ehrenwerte Bürger aus Kitai nicht weiter Probleme bereiten. Jedoch die wenig ehrenwerten Stygischen Kreaturen hart treffen. Hierfür habt Ihr natürlich meine volle Unterstützung. Auch uns sind diese Subjekte ein arger Dorn im Auge.

Bis auf ja, natürlich die Händler. Könntet Ihr niedergelassene Händler bitte von der Regelung ausnehmen? Zur besseren Kontrolle würde ich vorschlagen, dass diese sich regelmässig zurück zu melden haben und zusätzlich Ihre Handelsrouten zu hinterlegen haben. Die Kitaiische Botschaft würde sich hier anbieten den Verwaltungsaufwand zu tragen. Ich fürchte eine ganz so strikte Einschränkung würde sonst ja fast einem Berufsverbot gleich kommen. 

Und eine kurze zeitliche Aufhebung des Reiseverbots für z.B. Familienbesuche wäre sehr wünschenswert. Selbstverständlich auf einige Wochen limmitiert.

Ansonsten denke ich, bereitet die Regelung kein Unbill.

Avinash Volmar 15.06.2015, 19:36

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Eure kaiserliche Exzellenz. Könnte das kaiserliche Amt für Einzelpersonen und nach eingehender Prüfung auch Ausnahmegenehmigungen erteilen?

Ich denke hierbei sowohl an eine Ausbilderin in meinem Dienst, als auch an die Händler die sich hier niedergelassen haben.

Die Ausbilderin kennt Ihr persönlich. Es handelt sich dabei um die ehemalige kaiserliche Leibwächterin Sonja Taymoris, für die ich mich verbürgen würde.

Soweit ich informiert bin, ist Sonja Taymoris keine Bürgerin Kitais mehr, oder?

Avinash Volmar 15.06.2015, 21:36

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Nein das ist sie nicht. Wenn das kitaiische Kaiserreich nicht darauf bestehen?

Sonja Taymoris 16.06.2015, 10:26

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Ich muss hier nichts dazu sagen, oder?

Annan Li Yue 16.06.2015, 11:48

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Also so geht es ja nicht Sonja Taymoris. Ihr könnt Euere Kitaiische Staatsbürgerschaft nicht einfach so ablegen. 

Der Kitaiischen Botschaft liegt bis anhin kein Ausbürgerungsantrag der Person Sonja Taymoris vor. Ich muss darauf bestehen das die korrekten Formalitäten eingehalten werden. Bitte sendet der Botschaft innert 3 Monatsfrist:

Antrag, Formular FG25IV des Kitaiischen Entsendungsbeauftragten für die jeweilige Provinz. Mit offiziellem goldenen Siegel und rotem Band. Abmeldungen in allen Kitaiischen Behörden. Einsenden folgender Urkunden falls vorhanden: Geburtsurkunde (Pflicht), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Kinder, Sterbeurkunde (z.B: bei Verwittwung). Abmeldung beim lokal gemeldeten Hausarzt, Schmied, Schneider andere Handwerksbetrieben. Bekanntgabe der neuen Anschrift im fremden Land. Benennung einer Stellvertretung in Kitai um etwaige Postalische Schreiben entgegen zu nehmen. Übersendung einer korrekte Abmeldung in Kitai. Gültiges Ausreisevisa. Detailierte Informationen über überbrachte Barschaften und Vermögensauflistung. Übersendung einer korrekten Anmeldung in Drachenstein. Begründung des Wegzugs.. Z.B: Neuer Arbeitsplatz. Schliessen möglicher offnere Verpflichtungen in Kitai. Nachweis über einwandfreien Leumund, keine Einträge in der Kriminalakte. Letzte 3 Arbeitszeugnisse. Belege über den vollzogenen Umzug in mindestens 5 aufeinandervolgenden Jahren nach Umzug. Also z.B. Zollpapiere, Amtsbelege, Einkaufsbelege, Bank Transitionen, Beleg über den permanenten Aufenthalt in Drachenstein, wo welche Orte besucht, warum und so weiter. Abgabe des Heimatbüchleins auf der kommunalen Verwaltung in Drachenstein. Ummelden etwaiger Lizensen wie Handelslizens, Pferdefuhrwerks-Führerschein. Beförderungserlaubniss für Sänften träger etc. Nachweis über korrekte Versteuerung des Einkommens in Drachenstein für mindestens 5 aufeinander folgende Jahre. Glaubhafte Versicherung, das eine Rückkehr nach Kitai zwecks Aufenthalt (z.B. Familienbesuch etc. ) nicht erfolgen wird. Bezeugung der nachbarschaft das eine Regelmässige Rückkehr jeden Tag zur gemeldeten Adresse in Kitai erfolgt.

Ich glaube Ihr behaltet Lieber Eure Staatsbürgerschaft und lasst Euch einfach registrieren?

P.S. so ähnliches wollte das Deutsche Finanzamt alles bei meinem Umzug in die Schweiz von mir :P

16.06.2015, 11:52

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P.S. falls König Avinash ein Wort für Euch einlegt, vergessen wir die Formalitäten natürlich.

Sonja Taymoris 16.06.2015, 16:21

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Ich bin gar nicht hier. Aber wäre ich es, würde ich sagen, dass ich sie bereits abgelegt habe. Damals, als ich Bürger von Drachenstein wurde. Wenn ihr mir nicht glaubt, fragt seine kaiserliche Exzellenz.

Avinash Volmar 17.06.2015, 16:08

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In Anbetracht nicht weiter erläuterbarer Umstände, möchte ich mich für Sonja Taymoris aussprechen.

Sie ist Bürgerin des Kaiserreichs Drachenstein und hat mit ihrer Vergangenheit abgeschlossen.

Schlussendlich ist sie in meinen Diensten getreten um dem Schutze des Reiches zu dienen, was für ihren Charakter spricht.

Die Frage war ja mehr, ob das Kaiserreich Kitai auch Sonjas Staatsbürgerschaftswechsel akzeptiert hat. Immerhin reden wir hier von einem System das noch die Leibeigenschaft haben könnte. Und auch ohne diese, kann es sein, dass ein Staat die Aufgabe der Staatsbürgerschaft nicht einfach so akzeptiert. :)

Annan Li Yue 17.06.2015, 17:04

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Werter Avinash Volmar, ich werde mich persönlich darum bemühen alles für Sonja Taymoris zu regeln.

Ich hatte bereits Kontakt zu Ihrem früheren "Arbeitgeber" und eigentlich immer noch Herren, der im übrigen nicht sehr hoch von Ihr spricht. Es scheint da gewisse "Defizite" gegeben zu haben, die jedoch nicht in Ihren Fähigkeiten begründet waren. Eher in der persönlichen Natur Ihres bisherigen Herren. Aber ich möchte Ihr hier nicht im Wege stehen. Betrachtet die Angelegenheit als zu Euren Gunsten erledigt.

Sonja Taymoris 18.06.2015, 13:58

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Sonja, die sicher auf die eine oder ander Art davon erfährt bedankt sich in gebührender Weise bei der neuen/künftigen Kaiserin von Kitai.

In unserer von den Göttern gegebenen Weisheit und Güte als Herrscher über das Reich Drachenstein erlassen wir, Kaiser Veuxin II., folgenden Beschluss, und verkünden dem Volke, dass Gimontois hiermit zum Herzog von Daechyll ernannt wird.