Gemäß Artikel 13 der Verfassung verkündet seine Kaiserliche Exzellenz Veuxin II. von Drachenstein hiermit, dass er sich sowohl als Richter als auch als Urteilsverkünder des Reichsgerichtshofes bis auf Widerruf von Herrn Lazaros Buddenburg, wohnhaft in Verham in der Provinz Pretanz, vertreten lassen wird, womit dieser den Ehrentitel eines Richters und Urteilsverkünders in praxi (oder Richter und Urteilsverkünder i.p.) am Reichsgerichtshofe tragen darf.