Kaiserreich Drachenstein

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Dekrete der Grafin Cara d'Anjalia von Firent

2.745 Aufrufe, 7 Beiträge.

Cara d'Anjalia 29.11.2009, 23:20

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Im Namen der Gräfin von Firent, Cara d'Anjalia, ergeht hiermit folgendes

D E K R E T.

Ein jeder, der ohne gräfliche Vollmacht ob dieser Angelegenheit die Grenze zwischen Firent und Malaz übertritt, hat einen Grenzzoll von zwei Tuk zu entrichten. Diese Regelung tritt sofort und bis zu ihrer Aufhebung durch ein weiteres Dekret in Kraft.

Avinash Volmar 30.11.2009, 00:23

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2 Tuk? das sind... wieviel ist das noch gleich? Fast 2.000 Euro umgerechnet?

Eher 400, etwas weniger, ca. 350. Es sei denn, ich habe eine ziemlich markante Entwicklung des Goldpreises (an den der Tuk ja gekuppelt ist) verpasst. ^^

Avinash Volmar 30.11.2009, 19:57

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Jetzt bin ich verwirrt... Zitat von dir:

[URL=http://www.drakestrin.de/forum/thread.php?threadid=1898&boardid=23&sid=11a20c90387fb179935ee4e28a5d45d4&page=2]60 Tuk sind _viel_ Geld. (ca. 66 000 Euro)[/URL]

Oh, mein Fehler. [URL=http://mnwiki.de/index.php?title=Tuk]Hier[/URL] ist es richtig. :)

Cara d'Anjalia 10.06.2013, 03:03

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Im Namen der Gräfin von Firent, Cara d'Anjalia, ergeht hiermit folgendes

EDIKT ZUR BESETZUNG DES FÜRSTENTUMSGERICHTSHOFS FIRENT.

Der Fürstentumsgerichtshof Firent besteht aus der Gräfin von Firent sowie drei vom Volk gewählten Richtern. Richter des Fürstentumsgerichtshofs werden auf zwei Jahre gewählt. Während ihrer Amtszeit wird ihnen und ihrer unmittelbaren Familie Kost und Logis im fürstlichen Schloss gewährt. Wählbar sind alle Bürger Firents, die über die nötige Einsichtsfähigkeit für das Richteramt verfügen. Alle Bürger Firents haben das Recht, an der Richterwahl teilzunehmen.

10.06.2013, 15:30

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Die Gerichtsordnung des Fürstentumsgerichtshofs Firent kann [url=http://drakestrin.de/thread/view/2134#post50699]im Sitzungsgebäude eingesehen[/url] werden.