Kaiserreich Drachenstein

Zur Navigation

Bäckerei Katz

9.205 Aufrufe, 129 Beiträge.

Cara d'Anjalia 28.02.2015, 18:06

121 zitieren melden

Ich würde dann etwa so gliedern:

Abschnitt 1 - Pressefreiheit

- grds Pressefreiheit ja

- Genehmigung nötig wenn xyz

- Dinge, die die Presse nicht verbreiten darf (zusätzlich zu dem, was nach Abschnitt 2 geregelt ist)

Abschnitt 2 - Meinungsfreiheit

- grds Meinungsfreiheit

- Einschränkungen wegen Reichssicherheit

- Einschränkungen wegen persönlicher Ehre

- Einschränkungen wegen öffentlicher Ordnung

Denkt Ihr, das deckt alles ab?

- Einschränkung wegen unlauteren Wettbewerbs

- Einschränkung wegen Blasphemie

Diese beiden würde ich noch einbringen, oder?

Cara d'Anjalia 23.03.2015, 20:54

123 zitieren melden

Achja, natürlich, Blasphemie ist sehr wichtig. Unlauterer Wettbewerb... meint ihr damit so etwas wie "kein Verbreiten kreditschädigender Behauptungen, die nicht erweislich wahr sind"? 

Genau. Also nichts wie »Kauft hier, denn die Bäckerei Katz mischt Rattengift in ihre Avinash-Cupcakes.« :)

Cara d'Anjalia 23.03.2015, 21:52

125 zitieren melden

Ja, das klingt sinnvoll. Ich würde das dann fast auch unter den Ehrschutz fassen, der sollte das bewusste Verbreiten falscher Tatsachen sowieso verbieten. Was meint ihr, sollten wir es auch verbieten, ehrrührige Werturteile zu verbreiten? "Der Inhaber der Bäckerei Katz ist ein schlechter Mensch" könnte sicherlich auch Schaden hervorrufen.

Oh, und wie sieht es aus mit Aussagen, die nur gegenüber der Person getätigt werden, auf die sie angeblich zutreffen? Also etwa wenn jemand dem Bäcker vorwerfen würde, Gift in die Avinash-Cupcakes zu mischen, ohne dass irgendein Dritter das hört, meine ich.

Mir ist grad erst wieder aufgefallen, dass man die Kreditschädigung als Merkmal gar nicht braucht, weil ja sowieso das ganze erst relevant wird, wenn ein Schadensfall eintritt.

Dann sollten wir vielleicht das »persönlich« aus der Ehre nehmen, damit auch juristische Personen – wie Betriebe – sich auf diesen Schutz berufen können. :)

Das mit den Werturteilen klingt sehr gut!

Den letzten Punkt – also einen solchen Vorwurf ohne Rufschädigung – würde ich nicht aufnehmen, da hier ja kein Verlust entsteht, oder wie seht ihr das?

Ja, stimmt. Wobei man vermutlich schon recht einfach einen hypothetischen Schaden konstruieren kann.

Cara d'Anjalia 03.04.2015, 13:34

127 zitieren melden

Können wir folgendes als Zwischenergebnis festhalten?

Abschnitt 1 – Pressefreiheit

    • grds Pressefreiheit ja

    • Genehmigung nötig wenn xyz

    • Dinge, die die Presse nicht verbreiten darf (zusätzlich zu dem, was nach Abschnitt 2 geregelt ist)

      Abschnitt 2 – Meinungsfreiheit

      • grds Meinungsfreiheit

      • Einschränkungen wegen Reichssicherheit

        • keine Verletzung von Staatsgeheimnissen

      • Einschränkungen wegen persönlicher Ehre (sowohl natürlicher als auch juristischer Personen)

        • keine Äußerung ehrrühriger Werturteile in einer Weise, die geeignet ist, eine Rufschädigung zu verursachen (also zumindest potentiell in Hörweite von Dritten)

        • keine nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptungen, die geeignet ist, eine Rufschädigung zu verursachen (also zumindest potentiell in Hörweite von Dritten)

      • Einschränkungen wegen öffentlicher Ordnung

        • keine Äußerungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören

        • Volksverhetzung als Sonderdelikt

      • Einschränkungen wegen Blasphemie

      Wir sollten uns noch überlegen, wann eine Genehmigung für Presseerzeugnisse bestehen soll. Abhängig von der Erscheinungsart und -häufigkeit? Und welche Dinge die Presse nicht verbreiten darf.

      Und wir müssten noch genauer darüber sprechen, was unter Blasphemie fällt. Leugnen der Götter sicherlich, aber wie sieht es aus mit Herabwürdigungen? Sollen die immer verboten sein oder vielleicht nur im Tempel? Und ab wann ist ein Herabwürdigung gravierend genug?

      Und wo kriegen wir da den Schaden her, um eine Klage zu erlauben?

      Bzgl. "hypothetischer Schaden" - meinst du beim Merkmal "Kreditschädigung"? Oder dass der Schaden, der das ganze erst relevant werden lässt, sich leicht konstruieren lässt?

      Ja, eine sehr gute Zusammenfassung! :)

      Genehmigung für Presseerzeugnisse: Vielleicht abhängig von der Auflage? Also, dass sie erst ab einer gewissen Auflage genehmigungspflichtig sind?

      Herabwürdigung: Das ist schwierig. Der Runismus ist eine sehr offene Religion, und was für den einen eine Herabwürdigung darstellt, ist für den anderen eine neue und erleuchtende Herangehensweise, die Götter zu verstehen. Vielleicht statt Herabwürdigung Respektlosigkeit?

      Ich meinte mit ›hypothetischer Schaden‹ sowas wie »Dadurch, dass diese Äußerungen über mich verbreitet wurden, entgingen mir so und so viel an Einnahmen, weil Leute nicht bei mir gekauft haben.« Analog zu »Dadurch, dass Person X ermordet wurde, entgingen dem Staat soundsoviel an Steuern.«

      Cara d'Anjalia 03.04.2015, 19:37

      129 zitieren melden

      Die Auflage dürfte ein gutes Indiz sein, ja. Wobei ich die Regelmäßigkeit nicht außen vor lassen würde; sonst würde eventuell ein besonders beliebtes Buch mit der zwanzigsten Neuauflage plötzlich zum genehmigungspflichtigen Presseerzeugnis. Außer wir wollen das, das ginge natürlich auch.

      Wie würdet Ihr denn Respektlosigkeit definieren? Ich sehe da eigentlich das gleiche Problem wie bei der Herabwürdigung - was der eine respektlos findet, ist für den anderen vielleicht nur eine ganz andere Sichtweise, die Beweggründe der Götter zu begreifen.

      Ah, dieser hypothetische Schaden ist ja dann genau das was ich meinte, nämlich deckungsgleich mit der Kreditschädigung. Das meinte ich auch nur. Also dass man Kreditschädigung eigentlich nicht in den Tatbestand mit aufnehmen muss. Wir müssen bei Gelegenheit noch mal über die Anforderungen reden, die wir an die Berechnung des Schadens stellen. Ich mein, "so und so viel Leute haben nicht bei  mir eingekauft" ist ja noch mal ein gutes Stück spekulativer und schlechter zu beweisen als "durch Xs Tod hat der Staat so und so viel Jahre an Steuerzahlungen in der und der Höhe verloren". Klar kann man das an vorherigen Kundenzahlen messen, aber dann würde man ja das Risiko von total zufälligen Schwankungen jemandem aufbürden, der einmal was nicht so nettes sagt - finde das dann doch zu moralgesetzgebend.