Kaiserreich Drachenstein

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Rücktritt

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Entschuldigung angenommen, Du hast ja doch einiges für Pelata geleistet. :)

Baudouin, was sagst Du zum Angebot? ;)

Und das mit der Bäckerei halte ich für eine vorzügliche Idee, an Deiner Stelle würde ich die gleich eröffnen. :)

Manys Taklon 05.02.2006, 16:56

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Jo, ich werd mich morgen mal an die Arbeit machen. Davor muss du mir aber @School nochmal sagen wie genau das geht ;)

Mach ich. ;)

Manys Taklon 05.02.2006, 20:37

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Danke :)

Sag mal wenn man jetz da so irgendwie sozusagen wo wohnt, muss man sich da nen Haus bauen oder wie is des?

Haus kaufen wäre natürlich sinnvoll, aber man kann auch unter einer Brücke schlafen. ;)

Manys Taklon 05.02.2006, 21:01

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Das wäre allerdings für einen Ex-König nicht angemessen ;)

Und wie bastelt man sich so eins? Aus Lego oder wie?

Kaufen. ;)

Miriel Vermillion 05.02.2006, 22:29

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Und wenn ich jetzt eine Immobilie kaufen möchte, muss ich dann einfach zum jeweiligen König gehen und sagen dass er Land in irgendein Geschäft stellen soll? Bzw. da ein Grundstück/Häuser ja nicht wirklich Gegenstände sind die man mit sich herumtragen kann: Wie soll so ein Kauf dann ablaufen?

Original von Veuxin

Entschuldigung angenommen, Du hast ja doch einiges für Pelata geleistet. :)



Baudouin, was sagst Du zum Angebot? ;)



Und das mit der Bäckerei halte ich für eine vorzügliche Idee, an Deiner Stelle würde ich die gleich eröffnen. :)

Ach, ich weiß nicht, da werd ich noch fett und dekadent.... Das müsste ich mir wirklich noch überlegen.

Doch ich werde es mir mal überlegen.

kann man als König eigentlich Gesetze für sein LAnd machen wie es beliebt?

Manys Taklon 06.02.2006, 14:56

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Klar, da kannste eigentlich machen was du willst. So hab ichs zumindest verstanden. Lies dir erstmal die ganzen Sachen über pelata durch und dann weißt du was man noch alles machen kann. Und da gäbe es einiges, doch dafür hab ich einfach nich genügend Zeit...

@Miriel: Das kaufst Du am Besten bei einem Immobilienhändler, momentan ist das nur die Kaiserlich Drakische Bank. :) Du bekommst dann natürlich nicht das Grundstück in Dein Inventar, sondern eine Besitzurkunde und bei einem Haus den passenden Schlüssel. ;)

@Baudouin: Ja, solange Du damit nicht gegen geltendes Recht auf Reichsebene verstößt. Sonst gilt: Reichsrecht bricht Provinzrecht. Wenn also reichsweit geregelt ist, wie ein Statthalter gewählt werden soll, kannst Du das nicht provinzweit anders bestimmen. :)