Kaiserreich Drachenstein

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Diskussion: Edikte des Königs

2.161 Aufrufe, 19 Beiträge.

Piritugd 21.10.2005, 19:54

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Und, irgendwelche Meinungen, Kommentare, auch Lob ;)?

Bitte nehmt es mir nicht übel, wenn ich Beiträge meiner Bürger eher bearbeiten werden als die meiner nicht-Bürger. ;)

*lob* :D

Piritugd 21.10.2005, 20:07

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*dank* ;)

Sonst noch was?

Nein. ;)

21.10.2005, 21:17

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Ach ja: Willst Du wirklich soviele Rechte an Deine Bürger abtreten - zumindest deJure? ^^

Piritugd 21.10.2005, 21:45

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Wieso denn viele Rechte? Meinst du das mit den Edikten? Das sind ja nur Anträge, die ich dann prüfe, und die erst eingehen, wenn ich mein OK dazu gebe. Oder meinst du was anderes?

Nein, das meinte ich - ich sehe, Du hast einen Trick angewendet, der auch in der Verfassung vorhanden ist. ;)

Piritugd 22.10.2005, 13:46

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Echt? Was meinst du?

Vergiss es. :D

Piritugd 22.10.2005, 17:33

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Hä? Sag halt. ;)

Naja, das mit den eigenen Edikten ist mir am Freitag in Französisch eingefallen. Auf was man in einer guten Stunde Schlaf so alles kommt... :D

Also, ein bisschen was möcht ich schon dazu sagen:

1. Ich würde die Ordnungs-struktur der Verfassung übernehmen, die erscheint mir Sinnvoll.

Zb.:

Provinzverfassung



I. Grundstruktur

Artikel 1 [Dummheit]

Alle Bürger Malaziens sind dumm.

Paragraph 1: Grundedikt

2. Zu I. 2.:

"...wird festgelegt durch...."

finde ich besser

3. Zu I. 3.:

Der Kaiser steht über allen Edikten und der Verfassung wie in I. Arikel 1 der Verfassung festgelegt - somit ist das überflüssig.

4. Zu II. 1.:

Versteh ich irgendwie nicht ganz - I. 1. legt die Gültigkeit fest und hat damit überhauptnichts mit Versößen zu tun...

5. Zu II. 2. sowie II. 3.:

Verstößt gegen Artikel 23 der Verfassung

6. Zu III. 1.:

In der Verfassung heißt es, die Steuern werden durch ein Edikt festgelegt.

Da es noch kein entsprechendes gültiges Edikt gibt, würd ich mit Steuern ersteinmal abwarten, bis das Reichsconcilium drüber abgestimmt hat..

7. Zu III. 3.:

Die Verletzung eines Ediktes ist die Strafe......das gabs bisher glaub ich nur bei den Orwellschen Gedankenverbrechen.

Würd ich streichen....

Paragraph 2: Bürgerliche Edikte

8. Zu I. 2.:

Das "beliebig" würde ich streichen. Die Edikte von Malazien stehen immernoch unter der Verfassung und den Edikten vom Esturien-Drachenstein....gegen die darf auch nicht verstoßen werden...

9. Zu III.:

Ist schön, aber ich denke mal, wenn der König soetwas durchsetzt, muss er pro Tag etwa 50.000 Vorschläge auf Ediktänderung anehmen, oder mit einer schriftlichen Begründung Abweisen.......;)

So, das wars erstmal... :)

Piritugd 22.10.2005, 21:53

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Original von Tobias der Eroberer

Also, ein bisschen was möcht ich schon dazu sagen:



1. Ich würde die Ordnungs-struktur der Verfassung übernehmen, die erscheint mir Sinnvoll.

Zb.:


Provinzverfassung



I. Grundstruktur

Artikel 1 [Dummheit]

Alle Bürger Malaziens sind dumm.



Paragraph 1: Grundedikt

Danke für das Kompliment. ;)

Ich lass das so, kann sein, dass dus in der Verfassung besser findest, ich find das übersichtlicher.


2. Zu I. 2.:

"...wird festgelegt durch...."

finde ich besser

Wie meinst das? Ganzer Satz, bitte. :)


3. Zu I. 3.:

Der Kaiser steht über allen Edikten und der Verfassung wie in I. Arikel 1 der Verfassung festgelegt - somit ist das überflüssig.

Ich weiß, aber wenn ich dann schreib, dass das für alle Bürger auf malazischem Grund gilt, dann regel ich das besser vorher, bevors dann später wieder Ärger gibt.


4. Zu II. 1.:

Versteh ich irgendwie nicht ganz - I. 1. legt die Gültigkeit fest und hat damit überhauptnichts mit Versößen zu tun...

Oh, stimmt. Das muss ich noch ändern. :)


5. Zu II. 2. sowie II. 3.:

Verstößt gegen Artikel 23 der Verfassung

Naja, das sollte mit "Sofern es der Kaiser nicht anders wünscht" abgeregelt sein.


6. Zu III. 1.:

In der Verfassung heißt es, die Steuern werden durch ein Edikt festgelegt.

Da es noch kein entsprechendes gültiges Edikt gibt, würd ich mit Steuern ersteinmal abwarten, bis das Reichsconcilium drüber abgestimmt hat..

So ist es ja auch. Bis es sowas gibt, sind alle steuerbefreit. :)


7. Zu III. 3.:

Die Verletzung eines Ediktes ist die Strafe......das gabs bisher glaub ich nur bei den Orwellschen Gedankenverbrechen.

Würd ich streichen....

Hä? Bitte nochmal, ich verstehe nicht, wie du das meinst.

Paragraph 2: Bürgerliche Edikte


8. Zu I. 2.:

Das "beliebig" würde ich streichen. Die Edikte von Malazien stehen immernoch unter der Verfassung und den Edikten vom Esturien-Drachenstein....gegen die darf auch nicht verstoßen werden...

Jep, das stimmt. Außerdem stehen sie ja immernoch unter mir. ;)


9. Zu III.:

Ist schön, aber ich denke mal, wenn der König soetwas durchsetzt, muss er pro Tag etwa 50.000 Vorschläge auf Ediktänderung anehmen, oder mit einer schriftlichen Begründung Abweisen.......;)

Naja, ich bezweifle stark, dass mich Valandil und Miriel mit 50.000 Ediktentwürfen pro Tag zuschwemmen werden. ;)


So, das wars erstmal... :)

So ok?

Lord Bohne 23.10.2005, 10:04

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*applaudiert*

Herzlichen Glückwunsch, jetzt haben sie auch eine Verfassung bzw. Edikte! ;)

@Piritugd: Ich schätze, damit hast du wohl Recht ;)

Miriel Vermillion 24.10.2005, 20:51

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Original von Valandil S�ralonde

@Piritugd: Ich schaetze, damit hast du wohl Recht ;)

Dito ^^°, da wir uns bis jetzt zaghaft mit Vorschlaegen/Aenderungswuenschen im Hintergrund halten braucht eigentlich keiner Angst zu haben, dass wir unseren Koenig jeden Tag mit 50000 Ediktentwuerfen aufhalten.

Piritugd 24.10.2005, 20:57

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Ja, stimmt auch. Sollte eigentlich dazu dienen, falls euch noch irgendwas an Edikten einfällt, oder ihr etwas ändern wollt. :)

25.10.2005, 14:47

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Ach ja, eines noch: Bitte für Ediktanträge jeweils ein eigenes Thema aufmachen. :)

Original von Piritugd

2. Zu I. 2.:

"...wird festgelegt durch...."

finde ich besser

Wie meinst das? Ganzer Satz, bitte. :)

Bisher:

"I Gültigkeit:

2. Die Definition als Wesen übernimmt das Wesensbestimmungsedikt. "

Besser finde ich:

"I Gültigkeit:

2. Die Definition als Wesen wird durch das Wesensbestimmungsedikt festgelegt.."

Das Institut übernimmt die Wesenbestimmung, nicht das Edikt ;)


3. Zu I. 3.:

Der Kaiser steht über allen Edikten und der Verfassung wie in I. Artikel 1 der Verfassung festgelegt - somit ist das überflüssig.

Ich weiß, aber wenn ich dann schreib, dass das für alle Bürger auf malazischem Grund gilt, dann regel ich das besser vorher, bevors dann später wieder Ärger gibt.

:rolleyes: Wenn du meinst....


5. Zu II. 2. sowie II. 3.:

Verstößt gegen Artikel 23 der Verfassung

Naja, das sollte mit "Sofern es der Kaiser nicht anders wünscht" abgeregelt sein.

Nein. Die Verfassung gilt nicht "wenn es der Kaiser wünscht", sondern immer.


7. Zu III. 3.:

Die Verletzung eines Ediktes ist die Strafe......das gabs bisher glaub ich nur bei den Orwellschen Gedankenverbrechen.

Würd ich streichen....

Hä? Bitte nochmal, ich verstehe nicht, wie du das meinst.

Du hast in III. 3. geschrieben:

"Eine Verletzung des Steueredikts wird nach Absatz 2 Klausel 1 als Strafe gehandhabt."

Lässt sich auf folgendes reduzieren:

"Eine Verletzung wird als Strafe gehandhabt."

Sprich: Eine Verletzung eines Ediktes ist die Strafe. Ist natürlich falsch. Eine Verletzung eines Ediktes zieht eine Strafe nach sich.

Paragraph 2: Bürgerliche Edikte


9. Zu III.:

Ist schön, aber ich denke mal, wenn der König soetwas durchsetzt, muss er pro Tag etwa 50.000 Vorschläge auf Ediktänderung anehmen, oder mit einer schriftlichen Begründung Abweisen.......;)



Naja, ich bezweifle stark, dass mich Valandil und Miriel mit 50.000 Ediktentwürfen pro Tag zuschwemmen werden. ;)

Es gibt auch virtuelle Bürger, ja? Und für die gelten die gleichen Edikte. Ich würde das so lösen, in dem ich schreiben würde: wer will, kann dem König sein Anliegen schriftlich vorlegen, aber der König ist zu nichts verpflichtet.

Piritugd 26.10.2005, 15:03

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Ich werds so weit wie möglich abändern. :)